Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen:

Barrieren abbauen und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ermöglichen

Anlässlich des heutigen Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erklärt MdB Dirk Vöpel:

„Barrierefreiheit ist die wichtigste Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Nur wenn Menschen mit Behinderungen zu allen Bereichen der Gesellschaft Zugang haben, können sie daran teilhaben und selbstbestimmt leben. Dies betrifft nicht zuletzt auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden.“

Unter dem Motto „Aufzug statt Auszug“ fordern die Aktivistinnen und Aktivisten der zentralen Protest-Kundgebung in Berlin in diesem Jahr mehr barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. „Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steigt auch angesichts des demografischen Wandels stetig“, erläutert Vöpel.

„Darum freue ich mich, dass wir den Abbau von Barrieren seit dem letzten Jahr wieder bezuschussen. Mit dem Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ stellt der Bund hierfür in den kommenden drei Jahren mehr als 100 Millionen Euro bereit. Auch die 3,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sondervermögens zur kommunalen Entlastung können für den Abbau von Barrieren genutzt werden. Insgesamt stehen in unterschiedlichen Programme knapp fünf Milliarden Euro Bundesgelder bereit, die in Barrierefreiheit investiert werden können. Beispielsweise rückt die Städtebauförderung das Thema Barrierefreiheit dieses Jahr in den Fokus und ermöglicht es Gemeinden, gezielt in ein barrierefreies Wohnumfeld zu investieren“, berichtet der Bundestagsabgeordnete.

Neben der Barrierefreiheit seien für viele Menschen mit Behinderungen auch angemessene Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral, um selbstbestimmt leben zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion packe darum in dieser Legislaturperiode die Reform der Eingliederungshilfe an:

„Im nächsten Jahr werden wir ein Bundesteilhabegesetz verabschieden, das zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen enthalten wird. Hierfür setzen wir uns mit aller Kraft ein und begleiten den derzeit laufenden Prozess entsprechend“, erklärt Dirk Vöpel. Ziel sei es, die Eingliederungshilfe endlich aus dem „Fürsorgesystem“ herauszunehmen, die Personenzentrierung sowie das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken und die Bedarfe zukünftig in einem bundeseinheitlichen Verfahren zu ermitteln.

Wesentliche Verbesserungen seien darüber hinaus hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der persönlichen Assistenz geplant. Das Bundesteilhabegesetz soll im Jahre 2016 verabschiedet werden und im Jahr 2017 in Kraft treten.