Spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar:

Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft

Der Deutsche Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bereits Anfang Dezember mit wichtigen Änderungen verabschiedet, am 16. Dezember folgte der Bundesrat und machte den Weg für das BTHG frei. Eine Reihe von Maßnahmen, die das Leben von Menschen mit Behinderungen spürbar verbessern, treten bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.

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Dirk Vöpel, Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken, erklärt dazu:

„Zum Jahreswechsel gibt es gute Neuigkeiten für viele Menschen mit Behinderungen. Denn ab dem 1. Januar können sie durch das Bundesteilhabegesetz deutlich mehr ihres Geldes auch wirklich für sich behalten. Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung werden dadurch möglich.“

Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von bisher 2.600 um 25.000 Euro auf dann 27.600 Euro, also mehr als das Zehnfache.

Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Zum 1. April 2017 wird zudem der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.

Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen.

„Mit dem BTHG setzen wir klare Zeichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt. Hierfür brauchen wir starke Schwerbehindertenvertretungen, die Beschäftigte mit einer Behinderung unterstützten und Arbeitgeber für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren“, erläutert der Abgeordnete.

Auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stärken wir die Rechte der Beschäftigten. Für besonders wichtige Angelegenheiten wie z. B. Entlohnungsgrundsätze hat der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.

„Die Stärkung der Rechte der Werkstatträte war seit jeher ein sozialdemokratisches Anliegen. Es freut mich, dass uns die Umsetzung jetzt mit dem BTHG gelungen ist“, betont Vöpel.

Das Bundesteilhabegesetz tritt schrittweise in Kraft. Die künftige personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe wird zum 1. Januar 2020 wirksam, da für die verschiedenen Anpassungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum erforderlich ist. Dann gelten auch der nochmals erhöhte Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro und die Anrechnungsfreiheit von Partnereinkommen und -vermögen.