Neues Gesetz:

Schneller zum Arzt, mehr Sprechstunden und weniger Wartezeiten für gesetzlich Versicherte

„Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte. Diese Ungerechtigkeit beseitigen wir nun mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz“, sagt Dirk Vöpel, Bundestagsabgeordneter für Oberhausen und Dinslaken.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Bundestag wichtige Verbesserungen für den Zugang zum Arzt in Deutschland beschlossen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden künftig für 90% der Menschen in Deutschland mehr Sprechstunden und frühere Termine anbieten – nämlich für die gesetzlich Versicherten. Zugleich vermitteln die Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem wird die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge gesteigert, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten. Schritt für Schritt bauen wir so die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ab, betont MdB Dirk Vöpel.

Sprechstundenangebot wird ausgeweitet

Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser vergütet.

Neue Leistungen

Der GKV-Leistungskatalog wird um wichtige neue Leistungen erweitert: Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge). Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie (z.B. Chemotherapie) ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Elektronische Patientenakte ab 2021

Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten sind dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte

Die SPD hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz und besseres Entlassmanagement für Krankenhauspatienten

Die SPD hat ebenso erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Auch müssen die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.