Monat:  Januar2020

Wochenvorschau 2020/02

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 29. Januar 2020 | 142. Sitzung

TOP 3

Gebäudeenergiegesetz für bessere Energieeffizienz

Energie

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen. Mit dem Gesetzesentwurf für ein Gebäudeenergiegesetz, das diese Woche in erster Lesung beraten wird, wird das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst.

TOP 5

Adoptionshilfe-Gesetz

Familien

Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, der in erster Lesung beraten wird, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt.

 

DO | 30. Januar 2020 | 143. Sitzung

TOP 10

Stärkung der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs

ÖPNV

Wir stärken den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnten wir die Stärkung des ÖPNV durchsetzen und werden damit die umweltfreundliche Mobilität und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Darum haben wir im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die diese Woche abschließend im Bundestag beraten wird, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel.

TOP 12

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

ÖPNV

Im Rahmen des Klimapaketes haben wir beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.

TOP 14

Errichtung der Engagement- und Ehrenamtsstiftung

Zivilgesellschaft

Unsere Demokratie ist ohne zivilgesellschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Jede und jeder der insgesamt 30 Millionen Menschen leistet für den Zusammenhalt in unserem Land tagtäglich ihren und seinen Beitrag – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Besonders in den ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt die tragenden Säulen eines lebendigen und intakten Gemeinwesens.

TOP 15

Beschleunigte Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit

Verteidigung

Im Jahr 2016 sind neue umfassende vergaberechtliche Änderungen in Kraft getreten, die die Beschaffung von öffentlichen Stellen betreffen. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre haben jedoch gezeigt, dass für den Bereich der Verteidigung und Sicherheit weiterer Anpassungsbedarf besteht. Denn sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland führen dazu, dass die Beschaffungsverfahren schneller durchgeführt werden müssen.

 

FR | 31. Januar 2020 | 144. Sitzung

TOP 20

Zeitgemäßes Handeln für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Auswärtiges

Tiefgreifende Veränderungen wie die Globalisierung, der Klimawandel und die Digitalisierung stellen auch unsere auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vor neue Herausforderungen. Damit die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auch in Zukunft zum Erfolg deutscher Außenpolitik beitragen kann, muss sie diesen neuen Dynamiken entsprechend weiterentwickelt werden. Mit dem gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den wir diese Woche beschließen, setzen wir ein Zeichen für die Stärkung und Weiterentwicklung der auswärtigen Kultur und -Bildungspolitik.

TOP 22

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Verkehrsbereich

Mobilität

Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Diese Woche wird der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschließen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.


Wochenvorschau 2020/01

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 15. Januar 2020 | 139. Sitzung

TOP 3

Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole

Strafrecht

Mit dem Gesetz sollen nicht deutsche staatliche Symbole zukünftig noch besser geschützt werden. Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist bereits nach § 104 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Jedoch wird in § 104 Absatz 1 StGB das Zerstören oder Beschädigen der Flagge eines ausländischen Staates derzeit nur dann unter Strafe gestellt, wenn diese auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigt wird. Diese genannten Voraussetzungen erfüllt beispielsweise das öffentliche Verbrennen einer ausländischen Staatsflagge während einer Demonstration jedoch nicht.

TOP 5

Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Sicherheit

Dieser Gesetzentwurf soll zu einer weiteren Verbesserung der Luftsicherheit führen. Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden.

 

DO | 16. Januar 2020 | 140. Sitzung

TOP 7

Organspenden – wie die Zahl der Spenderinnen und Spender erhöht werden kann

Organspenden

Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen soll die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden. Dabei liegen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden und die wir diese Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beraten. Die zwei Entwürfe unterscheiden sich insbesondere bei der Frage wie die Zahl der Organspender erhöht werden kann, durch eine Zustimmungs- oder eine doppelte Widerspruchslösung.

TOP 11

Einführung einer Wohnungslosenstatistik

Wohnen

Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Wir müssen daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.

 

FR | 17. Januar 2020 | 141. Sitzung

TOP 17

Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Schutz von Kindern

Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen.