Thema:  Meldung

Heute im Bundestag:

Gleiche Chancen für alle Kinder – die Kindergrundsicherung kommt

Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Wir werden eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder aus der Armut holt und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schafft. Im ersten Schritt haben wir zum 1. Januar 2023 die Kinderregelsätze im Bürgergeld sowie den Kinderzuschlag erhöht und das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat angehoben.

Mit der Kindergrundsicherung wollen wir ab 2025 die Familienförderung gerechter und einfacher machen: mit einem festen Kindergarantiebetrag von 250 Euro und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach der finanziellen Situation der Eltern gestaffelt ist. Die neue Leistung soll zielgenau, leicht zugänglich und möglichst unbürokratisch sein.

Bis zu 5,6 Millionen Kinder sollen mit dem neuen Kinderzusatzbetrag direkt erreicht werden – darunter viele Kinder, deren Eltern derzeit aufgrund von komplizierten Anträgen oder unübersichtlichen Leistungen keine Förderung in Anspruch nehmen. Das ist ein großer Schritt in der Armutsbekämpfung.

Als SPD-Fraktion werden wir in den parlamentarischen Beratungen die konkrete Umsetzung der Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung für die Familien genau ansehen. Die Kindergrundsicherung muss für alle Familien so niedrigschwellig und transparent wie möglich sein. Nur dann erreichen wir auch unser Ziel: Dass jedes Kind in Armut eine angemessene Förderung erhält.

Es geht uns aber nicht nur um die materielle Absicherung, sondern auch darum, allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf beste Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Deswegen verbessern wir die Qualität der Kitas, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und helfen Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm.


Heute im Bundestag:

Wir machen den Verkehr verlässlicher, sicherer und klimafreundlicher!

Diese drei Punkte sind dabei ganz zentral:

  1. Wir investieren zusätzlich bis zu 45 Milliarden Euro in die Schiene! Das Geld dafür kommt übrigens u. a. aus einer neuen Klimakomponente bei der LKW-Maut und deren Ausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Die Straße finanziert also endlich die Schiene mit!
  2. Wir beschleunigen wichtige Verkehrsprojekte, inklusive der dringenden Sanierung von Brücken und des Ausbaus der Schieneninfrastruktur.
  3. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Verkehr vor Ort. Bislang waren Kommunen bei konkreten Verkehrsmaßnahmen oft die Hände gebunden, weil sich Entscheidungen immer nur daran orientieren mussten, dass der motorisierte Verkehr möglichst sicher und flüssig läuft. Das brechen wir jetzt auf und schaffen die Grundlage dafür, dass der Verkehr künftig auch zum Schutz der Gesundheit, für Klima- und Umweltschutz oder auch aus städtebaulichen Erwägungen geplant werden kann. Eben so, wie es die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort erfordern.

Heute im Bundestag:

Wir sorgen für mehr Transparenz bei politischer Interessenvertretung durch strengere Regeln beim Lobbyregister!


Interessenvertretung – also Lobbyismus – gehört zur politischen Meinungsbildung dazu. Wichtig ist aber, dass nachvollziehbar bleibt, wie, wann, und wo sie auftritt – und wer unterwegs ist, um wessen Interessen zu vertreten. Deshalb gibt es seit Januar 2022 das Lobbyregister.

Damit das noch wirksamer ist, haben wir das Lobbyregister nun nochmal nachgeschärft:

  • Künftig müssen Lobbyist:innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.
  • Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen.
  • Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt.
  • Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt.
  • Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.

Erneuerbar Heizen:

Wärmewende gemeinsam meistern!

Wenn am 1.1.2024 das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft tritt, gilt zunächst nur in Neubaugebieten, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden greift die Regelung für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Doch was genau ist eine „kommunale Wärmeplanung“?

Zugegeben, ein ziemliches Wortungetüm, aber verdammt wichtig. Denn die kommunale Wärmeplanung wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in Ihrer Straße künftig überhaupt möglich sind. Auf dieser Basis können Sie dann schauen, welche Option am besten zu Ihnen passt – zum Beispiel Wärmepumpe oder Fernwärme.

Den dafür eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Mehr …


Globale Mindestbesteuerung:

Internationale Konzerne gerecht besteuern!

Bisher verteilen große internationale Konzerne ihre Gewinne oft weltweit – und zwar besonders gerne dahin, wo sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen (auch bekannt als Steueroasen). Das führt dazu, dass Konzerne wie Amazon hier in Deutschland zu wenig Steuern zahlen.

Doch Dank der globalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent wird das bald nicht mehr möglich sein! Mit ihr stellen wir sicher: Wenn ein Konzern mit Sitz in Deutschland künftig seine Gewinne in Steueroasen verschiebt, muss er trotzdem in Deutschland Steuern zahlen – und zwar die Differenz von dem „Niedrigsteuerland“ zu der Mindeststeuer von 15 Prozent.

Es lohnt sich dann also nicht mehr für Internationale Konzerne, Gewinne zu verschieben. Noch als Bundesfinanzminister hat sich Bundeskanzler Olaf Scholz dafür eingesetzt. Mit Erfolg! Nun setzen auch wir mit der EU die globale Mindestbesteuerung um.