Mehr Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben integrieren:

Wir stärken den Arbeitsmarkt, indem wir ihn inklusiver machen!

Dafür haben wir diese Woche im Bundestag das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt beschlossen. Unser Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben zu integrieren – wenn sie wollen und können. Deshalb belohnen wir Unternehmen, die mitmachen, und verschärfen die Strafen für Unternehmen, die das nicht tun. Denn ab einer Größe von 20 Mitarbeitenden müssen Unternehmen eigentlich auch Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Sie sollten 5 % der Belegschaft ausmachen.

Man hört es überall: Wir haben Fachkräftemangel. Da ergibt es keinen Sinn, die Potenziale von Menschen mit Behinderung nicht zu beachten. Das betont auch Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil immer wieder. „Gleichzeitig ist es sozial ungerecht“, so Heil. „Deshalb müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass wir mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringen.“ Mehr …


Qualifizierungsgeld:

Mit Weiterbildung Jobs und Fachkräfte sichern

Der Strukturwandel betrifft viele Arbeitsplätze. Wir wollen diese Jobs sichern. Dazu müssen sich Beschäftigte so qualifizieren können, dass sie ihren Unternehmen als Fachkräfte erhalten bleiben und neue Aufgaben übernehmen können. Deshalb vereinfachen wir die bestehenden Möglichkeiten zur Weiterbildung und entwickeln diese weiter. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe.

Ist ihr Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet, können sich Beschäftigte zur Qualifizierung freistellen lassen. Sie erhalten dann Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit als Lohnersatzleistung. Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Arbeitgeber:innen. Mit dem Qualifizierungsgeld unterstützen wir Unternehmen dabei, Beschäftigte gezielt weiterzubilden. Mehr …


Gesetzliche Ausbildungsgarantie:

Ausbildungsplatz? Aber garantiert!

Wir finden: Jede:r hat das Recht auf eine Ausbildung. Deshalb kommt jetzt die Ausbildungsgarantie – ein wichtiger Erfolg für alle jungen Menschen und ihren Start in ein eigenständiges Berufsleben! Das heißt: Findet jemand keinen Ausbildungsplatz auf dem freien Markt, hat sie/er künftig einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz. So bleibt niemand ohne Ausbildung.

Zusätzlich beschließen wir einen Mobilitätszuschuss für Auszubildende, die einen sehr langen Weg zur Ausbildungsstelle haben. Auch Praktika zur Berufsorientierung werden in Zukunft gefördert.

Das Gesetz bringen wir diese Woche in den Bundestag ein.


Fachkräftemangel:

Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Sie wollen Ihr Kind zur Kita bringen, aber wegen Personalmangel hat sie unerwartet geschlossen? Sie sind im Krankenhaus und brauchen Hilfe, um sich anzuziehen, aber es gibt nicht genug Pfleger:innen auf Station? Oder Ihr Lieblingsrestaurant muss schließen, weil es keine Nachfolge für die Köch:innen gibt?

Beispiele wie diese gibt es gerade massig. Denn es fehlt überall an Fachkräften. Noch nie gab es so viele offene Stellenangebote und gleichzeitig so wenige qualifizierte Fachkräfte. Das wollen wir ändern – indem wir Potenziale im Inland fördern und Potenziale aus dem Ausland anwerben. Mehr …


Klimaschutz:

Bundesregierung beschließt Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz

2045 wollen wir klimaneutral sein. Also müssen wir auch im Gebäudebereich vorankommen und auf klimaneutrale Heizungen umsteigen. Dafür hat die Bundesregierung heute den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das den Umstieg organisieren soll.

Müssen deshalb jetzt funktionierende Gas- und Ölheizungen zum 1. Januar 2024 ausgetauscht werden? Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten! Der Gesetzentwurf verpflichtet niemanden dazu, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Was grundsätzlich gelten soll:

  • Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Kaputte Heizungen können repariert werden.
  • Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.

Was uns besonders wichtig ist:

Wir machen uns jetzt auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren ganz genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung nicht einfach so leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt. Das gilt dann übrigens auch für alle, die ihre Heizungen freiwillig austauschen wollen.