Hartz IV überwinden:

Kabinett macht Weg frei fürs Bürgergeld

Heute hat das Kabinett grünes Licht für das neue Bürgergeld gegeben! Ab dem 1.1.2023 wollen wir damit Hartz IV ablösen. Ein zentrales Anliegen des von Sozial- und Arbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzesentwurfes ist nicht nur die Steigerung der Regelsätze, sondern auch mehr Sicherheit, Vertrauen und Respekt im Umgang mit Leistungsempfänger:innen. Klar ist: Mit dem neuen Bürgergeld bringen wir eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten 20 Jahre auf den Weg und setzen ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um! Über den Gesetzentwurf werden wir jetzt im Deutschen Bundestag intensiv beraten.


Wochenvorschau 2022/12

Diese Woche im Bundestag

 

Haushalt 2023: Stabilisieren in der Krise – in die Zukunft investieren

Haushalt 2023

In dieser Woche beraten wir den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 sowie den Finanzplan bis 2026. Der Entwurf sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 445,2 Milliarden Euro vor – gut 10 Prozent weniger als im Vorjahr, aber rund 42 Milliarden mehr gegenüber der alten Finanzplanung. Insbesondere die Folgen des russischen Angriffskriegs und die damit einhergehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Energieversorgung und die steigenden Preise stellen uns vor große Herausforderungen. Es gilt, diese Auswirkungen für die Menschen abzufedern und die Gesellschaft zusammenzuhalten. Dazu bedarf es haushaltspolitischer Handlungsfähigkeit – vor allem auch, um die großen Herausforderungen sozial gerecht und nicht zu Lasten der Schwächsten zu bewältigen.

Mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfes zum Bundeshaushalt 2023 beginnen in dieser Woche die parlamentarischen Beratungen. Der Regierungsentwurf trägt trotz eines geringeren Gesamtvolumens eine insgesamt starke sozialdemokratische Handschrift. In einigen Bereichen kommt es allerdings auch zu geringeren Mittelansätzen als im laufenden Haushaltsjahr. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wird es darum gehen, den Haushaltsentwurf auf unsere sozialdemokratischen Schwerpunkte hin weiter zu prüfen und da, wo es nötig und möglich ist, politische Akzente zu setzen. Das ist eine Aufgabe der kommenden Wochen, bei der die Fraktion insgesamt gefordert ist und bei der es auf eine gute und enge Abstimmung unserer politischen Schwerpunkte ankommen wird.

 

DI | 06. September 2022 | 49. Sitzung

 

Zukunftsinvestitionen

Haushalt 2023

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. Vielmehr werden Zukunftsinvestitionen über den Finanzplanungszeitraum auf dem Rekordniveau von rund 52 Milliarden Euro jährlich verstetigt. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Die öffentlichen Investitionen zielen insbesondere darauf ab, private Investitionen von Unternehmen zu aktivieren und technologische Innovations- und Wachstumskräfte zu stärken.

 

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Haushalt 2023

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Die Zuschüsse zur Errichtung der Ladeinfrastruktur für E-Autos erhöhen wir um 500 Millionen auf 1,9 Milliarden Euro.

 

Sozial und klimagerecht bauen

Haushalt 2023

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem unser Verdienst. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung: Im Entwurf für 2023 sieht der Titel 2 Millionen Euro mehr vor als in diesem Jahr.

 

MI | 08. September 2022 | 50. Sitzung

 

Internationale Verantwortung

Haushalt 2023

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer:innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider.

 

DO | 08. September 2022 | 51. Sitzung

TOP 2

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

 

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter (§28a und b IfSG). Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.

 

Sozialer Zusammenhalt

Haushalt 2023

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für uns ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe.

 

Energieversorgung sichern

Haushalt 2023

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung stellt hierfür die Weichen.


Drittes Entlastungspaket:

Wir sichern eine bezahlbare Energieversorgung und stärken die Einkommen

Die steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten, verursacht durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, treiben vielen Bürger:innen aktuell den Schweiß auf die Stirn. „Wir nehmen alle diese Sorgen sehr, sehr ernst“, betont Bundeskanzler Olaf Scholz. Und wir lassen Euch damit nicht alleine! Bald schon sollen zwei Millionen Menschen wohngeldberechtigt sein – vorher waren es 700.000. Und die Wohngeldreform ist nur eine von zahlreichen Maßnahmen, die im dritten Entlastungspaket enthalten sind.

Geplant sind unter anderem:

  • 300 Euro einmalig für Rentner:innen
  • 200 Euro einmalig für Studierende und Fachschüler:innen
  • Strompreisbremse für Grundbedarf – gerecht finanziert durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Stromproduzenten
  • 1,5 Milliarden Euro vom Bund für eine Nachfolge des 9-Euro-Tickets
  • Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
  • Hilfsmaßnahmen für Unternehmen in der Krise
  • Anstieg der Regelsätze des Bürgergelds auf ca. 500 Euro
  • Entlastung bei der Einkommensteuer
  • Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bei geringen Einkommen
  • … und die oben genannte große Wohngeldreform!

Sozialstaat auf Augenhöhe:

Hartz IV überwinden – das Bürgergeld kommt

Wer in eine schwierige Lage gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Unser Arbeitsminister Hubertus Heil hat heute das neue Bürgergeld in seinen Grundzügen vorgestellt. Die Ziele: mehr Sicherheit in schwierigen Lebenslagen, bessere und gezieltere Vermittlung in Arbeit. Wie wir uns das neue Bürgergeld vorstellen? Das erfahren Sie in diesem Karussell!

„Mit dem Bürgergeld gehen wir die größte Sozialreform seit 20 Jahren an. Wir bringen damit die Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Höhe der Zeit“, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt.

Unser arbeitsmarktpolitischer Sprecher Martin Rosemann ergänzt: „Dabei steht für uns der Respekt vor der Lebensleistung der Menschen im Vordergrund. Mit dem Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Bürgergeldgesetz, welches jetzt auf den Weg gebracht wird, wird all das wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgesetzt. Wesentliche Teile des neuen Sozialstaatskonzepts finden sich darin wieder.“

Wir werden diese große Arbeitsmarktreform im parlamentarischen Verfahren nach der Sommerpause intensiv begleiten. Bereits im kommenden Jahr soll das Bürgergeld den Bürger:innen einen unkomplizierten, wirksamen und fairen Zugang zu einem Sozialstaat auf Augenhöhe bieten.


Energiepreispauschale, Kinderbonus, 9-Euro-Ticket und mehr:

Alles Wichtige zum Entlastungspaket

Die steigenden Kosten sind für viele unter uns schon jetzt eine echte Zerreißprobe. Um das Schwerste abzufedern, haben wir eine Reihe an Entlastungen beschlossen. 30 Milliarden Euro haben wir dafür bislang in die Hand genommen. Einige dieser Maßnahmen, zum Beispiel das 9-Euro-Ticket, laufen schon. Andere kommen in den nächsten Wochen auf Ihrem Konto an. Damit Sie einen Überblick bekommen, was Sie wann über welchen Weg erreicht, stellen wir Ihnen die Details zu den wichtigsten Entlastungen vor.

Die Energiepreispauschale

Einfach gesagt ist die Energiepreispauschale ein einmaliger Gehaltsbonus von 300 Euro. Um diesen zu bekommen, müssen Sie im Jahr 2022 eigentlich nur einen Job haben.

Also Sie bekommen den Bonus als Arbeitnehmer:in, aber eben auch, wenn Sie als Rentner:in oder Student:in einen Mini-, Neben- oder Ferienjob haben. Und auch als Selbstständige profitieren Sie von der Pauschale.

Und wie kriegen Sie die Energiepreispauschale?

Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ganz automatisch! Wenn Sie am 1. September einen Job haben, dann kommen 300 Euro einfach in dem Monat auf Ihr Gehalt on top – Sie müssen nichts melden oder beantragen.

Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht.

Wenn Sie am 1. September keinen Job haben oder selbstständig sind mit nur geringen Vorauszahlungen, dann wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Also je weniger Sie verdienen, desto mehr bleibt Ihnen von der Pauschale – denn sie soll vor allem denen helfen, die es gerade besonders schwer haben.

Die Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger:innen

Wenn Sie Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz beziehen, dann bekommen Sie in diesem Monat einmalig 200 Euro zusätzlich überwiesen – ganz automatisch, es ist kein gesonderter Antrag nötig!

Außerdem gibt es ab sofort als ersten Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung monatlich 20 Euro mehr für alle von Armut betroffenen Kinder.

Heißt konkret: Kinder und Jugendliche, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz haben, bekommen ab diesem Monat 20 Euro mehr überwiesen – ganz automatisch, ohne gesonderten Antrag. Auch Kinder von Asylbewerber:innen erhalten den Zuschlag.

Der Kinderbonus

Den Kinderbonus bekommen Sie, wenn Sie im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hattet. Und zwar ganz automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt jetzt im Juli von den Familienkassen – in der Regel wenige Tage nach der Auszahlung des Kindergelds. Deshalb haben einige von Ihnen den Bonus bereits, während andere noch darauf warten.

Und wenn Sie gerade schwanger sind und beispielsweise erst ab November Kindergeld beziehen? Zu spät? Nein! Auch dann erhalten Sie die 100 Euro Bonuszahlung automatisch.

Für uns war außerdem besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Deshalb wird der Bonus nicht auf Sozialleistungen – wie z.B. Wohngeld – angerechnet.

Das 9-Euro-Ticket

Zum 1. August startet das #9EuroTicket vorerst in seine letzte Runde. Das personalisierte Ticket gilt seit Juni immer jeweils bis zum Monatsende. Das heißt, je früher Sie im Monat kaufen, desto mehr haben Sie davon. Achtung: Es verlängert sich am Monatsende nicht automatisch. Wer gerade damit fährt, muss sich für den August ein neues Ticket kaufen. Außer: Sie sind Abo-Kund:in. Dann profitieren Sie ganz automatisch von der 9-Euro-Ticket-Aktion.

Und auch Ihre bisherigen Rechte – wie z.B. die Übertragbarkeit des Tickets oder die Fahrradmitnahme – bleiben bestehen. Wie das funktioniert? Ihr Jahresabo oder Semesterticket wird automatisch durch Ihr Verkehrsunternehmen auf 9 Euro abgesenkt oder der Rabatt wird verrechnet.

Womit und wohin kann ich damit fahren?

Sie können mit dem 9-Euro-Ticket in ganz Deutschland den gesamten ÖPNV und Regionalverkehr nutzen. Bei Ihnen zu Hause oder im Urlaub, ohne Tarifzonen oder Verbundgrenzen. Ausgenommen ist der Fernverkehr mit Bus und Bahn (ICE, IC, EC).

Und ab September alles vorbei? Die spezielle 9-Euro-Ticket-Aktion läuft dann erstmal aus, ja. Wir haben aber auch klar gesehen: Der Bedarf an bundesweiten Tickets für Bus und Bahn ist riesig. Deshalb arbeiten wir bereits an Alternativen, die Ihnen auch künftig das Reisen ohne lästige Tarifzonen ermöglichen soll.

Das kann aber nur funktionieren, wenn die Finanzierung des ÖPNV weiterhin gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen getragen wird. Denn andernfalls laufen wir Gefahr, dass etwaige Angebote zulasten des Betriebs und des Angebotsausbaus gehen. Es wird also nicht von heute auf morgen gehen, aber wir sind dran!