Wochenvorschau 2023/21

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 30.11.2023 | 141. Sitzung

TOP 7

Rückführungen verbessern

Asyl

Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon alleine aus der Ukraine. Dabei ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter:innen und Gefährder:innen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen – auch in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) – schnellere Rückführungen von Ausländer:innen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden entlastet werden.

TOP 9

Wir reformieren das Staatsangehörigkeitsrecht

Staats­angehörigkeit

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Dies spiegelt sich jedoch im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nicht ausreichend wider. Was lange überfällig und längst gesellschaftliche Realität ist, geht die Ampel nun an: Wir reformieren das Staatsangehörigkeitsrecht. Das ist ein klarer Paradigmenwechsel. Menschen, die schon lange hier leben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben, die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung teilen, senden wir ein klares Zeichen: Ihr gehört zu uns, ihr seid Teil der Gesellschaft, ihr könnt künftig mitentscheiden und mitbestimmen. Der Entwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht folgende grundlegenden Änderungen vor.

TOP 11

Völkerstrafrecht fortentwickeln

Strafrecht

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz nach dem Weltrechtsprinzip im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit der Täter:innen. Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter:innen von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Aktualität des Völkerstrafrechts dramatisch deutlich gemacht. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, entwickelt das Völkerstrafrecht nun weiter.

TOP 13

Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Arbeit

In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung einen Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft. Das Übereinkommen ist bereits am 20. September 2003 in Kraft getreten. Es ist das erste internationale Instrument, das umfassende Mindeststandards in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer:innen in der Landwirtschaft festlegt.

TOP 17

Mehr Transparenz bei Agrarzahlungen aus Brüssel

Transparenz

Landwirtschaft und Fischerei in Deutschland erhalten jedes Jahr finanzielle Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU. Diese Zahlungen werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Internet veröffentlicht. Aus ihnen geht hervor, welche Betriebe wie viel Geld aus Brüssel erhalten haben. Auf EU-Ebene wurden die Veröffentlichungspflichten reformiert, um die Transparenz zu erhöhen. Diese Änderungen müssen nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag.

 

FR | 01.12.2023 | 142. Sitzung

TOP 21

Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Finanzen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, hat nicht nur für den Haushalt 2021 Auswirkungen, sondern auch für den Haushalt 2023 und den des kommenden Jahres. Unmittelbar davon betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Dabei handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Dies ist durch das Urteil nun nichtig. In weiterer, mittelbarer Konsequenz des Urteils ist davon auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) betroffen, aus dem beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird, sowie gegebenenfalls weitere Sonderfonds. Diese Fonds müssen nun angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

TOP 27

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärken

Entwicklung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums.

TOP 25

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Forschung

Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum (EFR) geschaffen, ein „Binnenmarkt für Wissen“, der eine enge Vernetzung sowie eine europäisch abgestimmte Ausrichtung der nationalen Forschungs- und Wissenschaftssysteme fördern soll. Jeder einzelne Mitgliedstaat trägt mit seiner Forschungspolitik dazu bei, europäische Ziele in der Forschungs- und Innovationspolitik zu erreichen.


Heute im Bundestag:

Erneuerbar Heizen – Wärmewende gemeinsam meistern!

Wir wollen bis 2045 klimaneutral leben. Deshalb müssen wir gerade auch beim Heizen in den nächsten zwanzig Jahren auf klimafreundliche Systeme umstellen. Dafür haben wir neben dem bereits beschlossenen Heizungsgesetz heute mit dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung eine weitere wichtige Grundlage geschaffen.

Kommunale was?

  • Zugegeben, kommunale Wärmeplanung klingt erstmal ziemlich sperrig, ist aber für Sie verdammt wichtig. Denn sie wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in Ihrer Straße künftig überhaupt möglich sind. Auf dieser Basis können Sie dann schauen, welche Option am besten zu Ihnen passt – zum Beispiel Wärmepumpe oder Fernwärme.
  • Große Städte mit über 100.000 Einwohner:innen müssen diese Wärmepläne bis Mitte 2026 erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst dann müssen Eigentümer:innen bei neu eingebauten Heizungen klimafreundliche Lösungen wählen. Bestehende Heizungen können bleiben.
  • Was uns außerdem besonders wichtig ist: Wir lassen Sie bei dem Umstieg nicht alleine, sondern fördern den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.

Wochenvorschau 2023/20

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 15.11.2023 | 136. Sitzung

TOP 3

Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

Wissenschaft

In dieser Woche beraten wir einen Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.

TOP 5

Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung

Selbstbestimmung

In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz in 1. Lesung. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ablösen. Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen staatliche Diskriminierung abgebaut und verfassungs- und menschenrechtliche Vorgaben umgesetzt werden.

 

DO | 16.11.2023 | 137. Sitzung

TOP 9

Flächendeckende Wärmeplanung ermöglichen

Wärmeplanung

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze werden die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Die Wärmeversorgung soll langfristig treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen wir diese Woche.

TOP 11

Klimaänderungen besser begegnen

Klimaschutz

Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Gesellschaft wie Wirtschaft in die Lage versetzen, sich an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen. Deshalb berät der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG).

TOP 13

Georgien und Republik Moldau sind sichere Herkunftsländer

Migration

Zwischen Januar und Oktober 2023 wurden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt über 286.000 Asylanträge gestellt – 67,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg belastet vor allem Länder und Kommunen, die für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten zuständig sind. Ein Großteil der Antragstellenden kommt aus Ländern mit hohen Schutzquoten wie Afghanistan oder Syrien.

TOP 15

Namensrecht modernisieren

Namens­recht

Namen zeigen Zugehörigkeit und bedeuten Identifikation. Das geltende Namensrecht ist nicht nur restriktiv, sondern wird den vielfältigen Lebensrealitäten von Familien nicht mehr gerecht und spiegelt überholte Rollenbilder wider. Dies soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nun ändern und mehr Freiheit und Flexibilität ermöglichen. Damit erweitern wir die Wahlmöglichkeiten und erleichtern Namensänderungen. Wir sorgen so für ein moderneres Familienrecht und passen es an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten an.

TOP 17

Mehr Frauen zur Bundeswehr

Bundeswehr

Laut dem Bericht der Wehrbeauftragten von 2022 sind Frauen in der Bundeswehr immer noch stark unterrepräsentiert. In allen Laufbahnen außerhalb des Sanitätsdienstes arbeiten rund 9,5 Prozent Frauen, womit die Erfüllungsquote von 15 Prozent deutlich unterschritten wird. Damit sich dies ändert, werden wir am Donnerstag ein Gesetz zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr – das so genannte Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal – beschließen.

TOP 19 und 21

Nachrichtendienstrecht wird reformiert

Nachrichten­dienste

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfordert, dass die Vorschriften für die Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen neu gefasst werden müssen. Die bisherigen Regelungen gelten nur noch bis 31. Dezember 2023. Betroffen sind die Vorschriften, die verpflichten, personenbezogene Daten zu übermitteln, wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden. Deshalb werden die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz sowie dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst neu gefasst.

TOP 23

Bundesvertriebenengesetz anpassen

Spätaussiedler

Bevor Spätaussiedler:innen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und in Deutschland aufgenommen werden können, müssen sie ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgeben. In der Praxis ergaben sich Probleme für diejenigen mit einem sogenannten „Gegenbekenntnis“, d.h. in amtlichen Dokumenten ist eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit eingetragen. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wurden die Anforderungen, von diesem „Gegenbekenntnis“ abzurücken, deutlich angehoben. Durch den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, den wir in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten, soll das Abrücken von diesem „Gegenbekenntnis“ nun erleichtert werden.

TOP 24

Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert

Energiepreise

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas, Wärme und Strom waren deutlich angestiegen – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Ende 2022 hat der Bundestag deshalb die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie für Strom beschlossen.

TOP 25

Mittelstand fördern

Förder­programme

Der Bundestag berät in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro. Dem deutschen Mittelstand steht damit ein verlässliches Förderangebot zur Verfügung. Das ERP-Sondervermögen leistet insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken nicht ausreicht.

 

FR | 17.11.2023 | 138. Sitzung

ZP

Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

Wirtschaft

Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern. Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

TOP 28

Hauptverhandlungen digital dokumentieren

Recht

Künftig gibt es eine Audio- und optional eine Videodokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bei Landes- und Oberlandesgerichten. Dies soll einer besseren Wahrheitsfindung durch Korrektur von unbewussten Wahrnehmungsverzerrungen dienen. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche abschließend und setzen damit eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.

TOP 7

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Start-ups stärken

Wirtschaft

Gerade Start-ups und kleinere Unternehmen haben oftmals Schwierigkeiten, notwendige Finanzmittel am Kapitalmarkt zu generieren. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stärken wir den Finanzstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb und setzen ökonomische Impulse. Damit werden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sowie der Start-up-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche abschließend.

TOP 30

Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Öffentlicher Dienst

Feinde der Verfassung haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Auch wenn extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf sehr wenige Personen beschränkt sind und sich die überwiegende Zahl der rund 190 000 Bundesbeamt:innen rechtstreu und integer verhält, schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen nachhaltig.

TOP 32

Verfassungsfeindliche Soldat:innen zügiger entlassen

Bundeswehr

Soldat:innen, die nicht auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen, dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Im Koalitionsvertrag haben wir formuliert: „Wir werden Dienst- und Arbeitsrecht anpassen, um Extremistinnen und Extremisten umgehend aus dem Dienst entlassen zu können“. Diesem Auftrag kommen wir jetzt nach und verabschieden in dieser Woche ein Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldat:innen aus der Bundeswehr.

ZP

Inflationsausgleich für Betreuer:innen kommt

Soziales

Betreuer:innen, selbständig, ehrenamtlich und in Betreuungsvereine leisten tagtäglich wichtige Arbeit. Sie unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selber regeln können. Dafür müssen sie angemessen vergütet werden. Die Inflation stellt sie und insbesondere Betreuungsvereine, die tariflich bezahlen, vor Probleme. Viele Betreuungsvereine können nicht mehr kostendeckend arbeiten. Einige haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt. Können die Betreuungen in einer Region nicht mehr sichergestellt werden, müssten die Kommunen einspringen. Um zu verhindern, dass das Betreuungswesen nachhaltig beschädigt wird, bringen wir einen Inflationsausgleich auf den Weg. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschließt der Bundestag in dieser Woche

ZP

Videokonferenztechnik für eine bürgernahe Justiz

Recht

Mittels Videokonferenztechnik können Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender durchgeführt werden. Damit fördern wir eine moderne, digitale und bürgernahe Justiz. Eine verbesserte digitale Erreichbarkeit stärkt auch den Justizbereich an ländlichen Standorten, erleichtert die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Bevölkerungsgruppen und verbessert die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gerichtsverfahren.


Heute im Bundestag:

Gleiche Chancen für alle Kinder – die Kindergrundsicherung kommt

Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Wir werden eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder aus der Armut holt und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schafft. Im ersten Schritt haben wir zum 1. Januar 2023 die Kinderregelsätze im Bürgergeld sowie den Kinderzuschlag erhöht und das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat angehoben.

Mit der Kindergrundsicherung wollen wir ab 2025 die Familienförderung gerechter und einfacher machen: mit einem festen Kindergarantiebetrag von 250 Euro und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag, der nach der finanziellen Situation der Eltern gestaffelt ist. Die neue Leistung soll zielgenau, leicht zugänglich und möglichst unbürokratisch sein.

Bis zu 5,6 Millionen Kinder sollen mit dem neuen Kinderzusatzbetrag direkt erreicht werden – darunter viele Kinder, deren Eltern derzeit aufgrund von komplizierten Anträgen oder unübersichtlichen Leistungen keine Förderung in Anspruch nehmen. Das ist ein großer Schritt in der Armutsbekämpfung.

Als SPD-Fraktion werden wir in den parlamentarischen Beratungen die konkrete Umsetzung der Inanspruchnahme der Kindergrundsicherung für die Familien genau ansehen. Die Kindergrundsicherung muss für alle Familien so niedrigschwellig und transparent wie möglich sein. Nur dann erreichen wir auch unser Ziel: Dass jedes Kind in Armut eine angemessene Förderung erhält.

Es geht uns aber nicht nur um die materielle Absicherung, sondern auch darum, allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf beste Bildung und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Deswegen verbessern wir die Qualität der Kitas, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und helfen Schulen in benachteiligten Regionen mit dem Startchancenprogramm.


Wochenvorschau 2023/19

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 08.11.2023 | 133. Sitzung

TOP 3

Für ein demokratisches Belarus

Außenpolitik

Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die manipulierten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und mit russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seitdem inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Zugleich steht das Regime in Belarus an der Seite Russlands bei dessen völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine und dient als Stützpunkt und Aufmarschgebiet der russischen Armee.

TOP 5

Bürokratieabbau voranbringen

Bürokratie­abbau

Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlasten werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie es hier vorangeht, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten.

 

DO | 09.11.2023 | 134. Sitzung

TOP 9a

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

Gesundheit

In dieser Woche beraten wir den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen in 1. Lesung. Ziel ist, die elektronische Patientenakte (ePA), die bereits 2021 eingeführt wurde, weiter zu entwickeln und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten mit deren Zustimmung zur Verfügung zu stellen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

TOP 9b

Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

Gesundheit

Wir wollen bessere Forschung im Gesundheitswesen. Forschung braucht aber Daten. Deshalb erleichtern wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für For-schungszwecke. Geplant ist, unter anderem eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs und Koordinierungsstelle aufzubauen. Den entsprechenden Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.

TOP 13

Kindergrundsicherung einführen

Kinder

In dieser Woche beraten wir den Entwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung in 1. Lesung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Auch wollen wir Familien von Bürokratie entlasten, indem Leistungen einfacher und digital beantragt werden können. In der Kindergrundsicherung sollen Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs und Teilhabepakets gebündelt werden.

ZP

Parteienfinanzierung neu regeln

Parteien

Parteien sind ein wesentlicher Teil unseres demokratischen Systems und der politischen Willensbildung. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Parteien ihre Arbeit effektiv leisten können. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und wie hoch die staatlichen Mittel sind, die sie als Teilfinanzierung erhalten. Diese richten sich danach, wie die Parteien in der Gesellschaft verwurzelt sind, d.h. wie viele Stimmen sie bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den Landtagswahlen erzielt haben. Auch der Umfang der Mitgliedsbeiträge und Spenden wird zugrunde gelegt.

TOP 15

Sozialgesetzbücher XII, XIV und weitere Gesetze werden angepasst

Soziales

Mit der Einführung des Bürgergelds wurde das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geändert. Infolgedessen müssen nun andere Gesetze geändert werden, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen. Den Entwurf des Anpassungsgesetzes der Bundesregierung beraten wir in dieser Woche in 2./3. Lesung.

TOP 17

Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern

Finanzmärkte

Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die der Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen kann oder seit mehr als 90 Tagen mit der vereinbarten Ratenzahlung in Verzug ist. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite („Nonperforming loans“, NPL) in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.

TOP 19

Digitalisierung am Bundesverfassungsgericht voranbringen

Digitalisierung

Bislang ist die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht möglich. Um das Potenzial und die Chance, die die Digitalisierung für die elektronische Kommunikation mit und für die Justiz bietet, auch für das BVerfG zu nutzen, soll es künftig in seinen verfassungsgerichtlichen Verfahren ebenfalls am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, so wie dies bereits bei anderen Verfahren anderer Gerichte möglich ist. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eingebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

TOP 21

Einsatzbereich der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Entwicklung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums. Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden.

TOP 23

Leitentscheidungsverfahren einführen – Justiz entlasten

Recht

Sogenannte Massenverfahren, also massenhafte Einzelklagen, mit denen gleichgelagerte Ansprüche wie im Diesel-Skandal oder wegen unzulässiger Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs oder Bankverträgen geltend gemacht werden, stellen eine große Belastung für die betroffenen Zivilgerichte dar. Höchstrichterliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) können die Gerichte der unteren Instanzen entlasten, da sich in diesen Verfahren zumeist die gleichen entscheidenden Rechtsfragen stellen.

TOP 24

Wahlkreise in Sachsen-Anhalt und Bayern werden angepasst

Wahlen

Die Einteilung von Wahlkreisen für die nächste Bundestagswahl soll geändert werden. Vorgesehen ist, einen Wahlkreis von Sachsen-Anhalt nach Bayern umzuverteilen, da die bisherige Verteilung der Wahlkreise auf die Länder nicht mehr deren Bevölkerungsanteil entspricht. Denn nach dem Bundeswahlgesetz ist eine Neueinteilung dann zwingend erforderlich, wenn die Bevölkerungsentwicklung dazu führt, dass die Bevölkerungszahl jeweils mehr als 25 Prozent über oder unter dem Durchschnitt aller Wahlkreise liegt.

 

FR | 10.11.2023 | 135. Sitzung

TOP 26

Mehr Kompetenzen für Regulierungsbehörden im Energiebereich

Energiepolitik

In Deutschland legt die Bundesregierung per Verordnung die Höhe der Netzentgelte fest und regelt den Zugang zu Gas und Stromnetzen. Die entsprechende Regulierungsbehörde setzt diese Vorgaben um. Diese „vorstrukturierte“ oder „normative Regulierung“ verstößt jedoch gegen EU-Recht. Im September 2021 hat der Europäische Gerichtshof deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Um diese Regulierungslücke zu schließen und das nationale Recht an das Unionsrecht anzupassen, beschließt der Bundestag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

ZP

Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen

Energie­sicherheit

Angesichts einer drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise hat der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, die die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher:innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des EnWG in den Bundestag ein.

TOP 28

Stiftungsfinanzierung geregelt

Politische Stiftungen

Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, rund 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Globalzuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen jeweiligen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt dies jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist deshalb eine gesetzliche Regelung erforderlich. Das setzen wir um und beraten in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes, den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorlegen.

ZP

Steuerfairness schaffen – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

Steuern

Der Bundestag beschließt in dieser Woche das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Mit diesem Gesetz führen wir eine effektive internationale Mindeststeuer ein. Die internationale Mindeststeuer wurde 2018 von Olaf Scholz in seiner Zeit als Bundesfinanzmi-nister gemeinsam mit dem französischen Finanzminister, Bruno LeMaire, vorgeschlagen und in die Beratungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingebracht. Im Dezember 2021 einigten sich dann 141 Staaten auf die Einführung einer internationalen Mindeststeuer.

ZP

Polizeibeauftragte/n beim Deutschen Bundestag einsetzen

Polizei

Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung einer oder eines Beauftragten für die Polizeien des Bundes und setzen damit eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Mit dem / der Polizeibeauftragten des Bundes schaffen wir etwas Neues. Der / die Polizeibeauftragte wird für die Beschäftigten des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei und der Polizei des Deutschen Bundestages zuständig sein.