KINDER UND JUGENDLICHE

Gute Bildung von Anfang an

Alle Kinder sollen in guten Kitas spielen können und an modernen Schulen lernen – unabhängig vom Wohnort und Einkommen der Eltern. Wichtige Vorhaben dafür sind auf dem Weg.

GUTE KITAS

Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben – egal, ob ihre Eltern Ärztinnen oder Busfahrer sind. Ein wichtiger Schlüssel dafür ist die frühkindliche Bildung. Deshalb müssen alle Kinder die Möglichkeit haben, eine gute Kita zu besuchen. Und alle Eltern müssen sich eine gute Kita leisten können.

Deshalb hat der Bundestag das Gute-Kita-Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey beschlossen. Es sieht vor, dass der Bund die Länder künftig dabei unterstützt, die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern und Eltern von Kitagebühren zu entlasten. Das Gesetz soll 2019 in Kraft treten. 5,5 Milliarden Euro werden in den nächsten vier Jahren aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.

Die Länder können die Mittel des Bundes bedarfsgerecht einsetzen und entscheiden, für welche Qualitätsmaßnahmen sie das Geld ausgeben – etwa für erweiterte Öffnungszeiten, einen guten Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume.

Außerdem können die Länder das Geld verwenden, um Kitagebühren abzubauen. Familien mit niedrigem Einkommen, die etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, werden von den Gebühren ganz befreit, wie heute bereits Eltern, die auf Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen sind.

MEHR ZUSAMMENARBEIT FÜR BESSERE BILDUNG

Bessere Bildung braucht mehr Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Im November 2018 ist der SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiger Durchbruch gelungen: Der Bundestag hat beschlossen, das Grundgesetz zu ändern und das so genannte Kooperationsverbot in der schulischen Bildung weiter aufzubrechen. Damit legt der Bund die Grundlage dafür, künftig gemeinsam mit den Ländern wieder mitzuhelfen, dass Schülerinnen und Schüler überall in Deutschland an guten Schulen unterrichtet werden. Das ist ein wichtiger Schritt für gleiche Bildungschancen unabhängig vom Wohnort. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam letzte Hürden aus dem Weg räumen, um den Weg für die Verfassungsänderung freizumachen.

DIGITALPAKT FÜR SCHULEN

Mit der Änderung des Grundgesetzes kann dann auch der Digitalpakt starten, mit dem der Bund in den nächsten Jahren 5 Milliarden Euro in die digitale Ausstattung von Schulen investieren wird – in WLAN, Schulserver, Tablets, Schulungen des Personals. Schülerinnen und Schüler sollen mit der neuesten Technik lernen und so optimal auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden. Mit dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wurde bereits ein Investitionsfonds geschaffen – und damit eine wichtige Voraussetzung für die Finanzierung.

Was kommt als Nächstes?

  • Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen
  • Mehr BAföG für mehr Studierende
  • Mindestvergütung für Auszubildende