Dirk Vöpel MdB

Der Newsletter zur Sitzungswoche vom 24.09.-28.09.2018

 

Brückenteilzeit: Für eine moderne Arbeitswelt, die zum Leben passt

Familien

Es war ein langer Weg und ein harter Kampf, aber die SPD-Bundestagsfraktion hat sich am Ende in der Koalition durchgesetzt: Künftig bleiben weniger Frauen in der Teilzeitfalle hängen. Denn mit dem Gesetzentwurf zur so genannten Brückenteilzeit löst das Bundesarbeitsministerium eine der zentralen Forderungen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus dem Bundestagswahlkampf ein. Über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat das Parlament am Freitag in erster Lesung diskutiert (Drs. 19/3452).

 

Der SPD-Fraktion geht es mit der Brückenteilzeit um eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen und Lebenslagen – eine Brücke ins Ehrenamt, in die Weiterbildung, in die Verwirklichung eigener Ziele und zurück. Das leistet die neue Brückenteilzeit, sie ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und, hilft, Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Der Gesetzentwurf sieht vor: Beschäftigte, die in Zukunft eine befristete Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, bekommen dann einen Rechtsanspruch darauf, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der Teilzeitfalle zu entkommen.

So funktioniert es:

Die Voraussetzungen für diesen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur alten Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch mehr:

  • Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, können das auch leichter durchsetzen.
  • Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzliche Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin nicht verlangen, mehr als 25 Prozent über die vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht mehr als 20 Prozent unter die vereinbarte Wochenarbeitszeit fallen.
  • Weiter regelt die Gesetzesvorlage, dass künftig automatisch 20 statt bisher zehn Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

Hubertus Heil (SPD), Bundesarbeitsminister, aus dessen Ministerium die Vorlage stammt, macht deutlich: „Der Gesetzentwurf bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.“

 

Halbe-halbe bei Krankenkassenbeiträgen

Gesundheit

Die Parität bei den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen wird wiederkommen. Dazu hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4454).

 

Die Beitragszahlerinnen und -zahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund 8 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Er liegt im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens.

Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Das sind bei einem Durchschnittseinkommen von 3000 Euro brutto monatlich ca. 15 Euro mehr. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Unterstützung für Selbstständige

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige vor. Das ist wichtig, weil es die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige steigert. Heute können viele privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien nicht mehr bezahlen. Künftig können sie sich günstiger gesetzlich versichern.

Zugleich sollen die Krankenkassen unklare Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung beenden. Bisher war das nur möglich, wenn ein freiwillig Versicherter, zum Beispiel ein Selbstständiger, seinen Austritt aus der Krankenkasse erklärte. Ist jedoch ein Versicherter nicht erreichbar, zahlt keine Beiträge und ist auch nicht abgemeldet, wird er oder sie bislang zum Höchstbeitrag weiterversichert. So häuften sich Beitragsschulden an. Nun sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, die Mitgliedschaft solcher quasi passiven Mitglieder zu beenden.

Finanzreserven abschmelzen

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Zeitsoldatinnen und -soldaten vor: Ihnen ebnet er nach Ende der Dienstzeit den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen von 2020 an innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe sollen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen. Zugleich soll der sogenannte Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden, um den Kassenwettbewerb nicht zu verzerren.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

 

Für starke Pflege in Krankenhäusern, Heimen und privaten Haushalten

Pflege

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das so genannte Pflegepersonalstärkungsgesetz beraten (Drs. 19/4453). Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege.

 

Denn die Situation hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Pflege ist zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Viele Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsverdichtung chronisch überlastet. Der Gesetzentwurf sieht vor, in den Krankenhäusern von 2020 an die Pflegepersonalkosten den Krankenhäusern direkt zu erstatten. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen.

Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sollen zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen werden. Zudem wird von 2020 an erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.

Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor. Je nach Einrichtungsgröße gibt es Anspruch auf bis zu zwei Stellen zusätzlich.

Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Eine Verbesserung für pflegende Angehörige wäre der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf sie angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann die Reha-Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Für professionelle Pflegekräfte hält der Gesetzentwurf – neben mehr Personal – ebenfalls Verbesserungen bereit: Erstens würden die Krankenkassen verpflichtet, noch mehr Geld für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Und zweitens würden der Bund und die Krankenkassen über einen Zeitraum von sechs Jahren Maßnahmen unterstützen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.

Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.

 

Verfassungsänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

Finanzen

Mehr Unterstützung für moderne Schulen, mehr sozialer Wohnungsbau, besserer Personennahverkehr: Mit mehreren Grundgesetzänderungen will die Koalition die Grundlagen für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Der Gesetzentwurf dazu ist am Freitagmorgen im Plenum des Bundestages in erster Lesung beraten worden (Drs. 19/3440).

 

Im Einzelnen:

Zukünftig soll es einfacher für den Bund werden, die Bundesländer bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr zu unterstützen.

Mit der Änderung des [wpcmtt id=“667″]Artikels 104c GG[/wpcmtt] soll der Bund dann nicht nur in finanzschwachen Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, etwa in Schulen, investieren können. Alle Kommunen und Länder werden so über mehr Investitionsmöglichkeiten verfügen können – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Mit Hilfe des Bundes soll auch die Ganztagsbetreuung ausgebaut werden. Um die digitale Ausstattung der Schulen zu modernisieren, investiert der Bund in den kommenden Jahren 5 Milliarden Euro (Digitalpakt).

Ein neuer [wpcmtt id=“670″]Artikel 104d GG[/wpcmtt] soll es dem Bund dauerhaft auf hohem Niveau ermöglichen, den Bundesländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen beim sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Ohne die neue Norm könnte der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau nur Umsatzsteuermittel abtreten, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbindung der Mittel geben würde. Die Förderung von sozialem Wohnraum hat höchste Priorität, dafür investiert der Bund in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro. Ohne die Grundgesetzänderung würde die Unterstützung des Bundes 2019 auslaufen.

Mit der Änderung des [wpcmtt id=“668″]Artikels 125c GG[/wpcmtt] kann das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Investitionshilfen des Bundes für bessere Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorsieht, bereits vor dem 1. Januar 2025 geändert werden. So können die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes 2020/2021 zusammen um 1 Milliarde Euro angehoben werden.

In [wpcmtt id=“669″]Artikel 143e GG[/wpcmtt] soll eine bereits 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel in der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert werden.

 

Beschluss: Fahrverbote verhindern, technisch und wirtschaftlich sinnvolle Nachrüstung durchsetzen

Verkehr

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag einen Beschluss zur technischen Nachrüstung bei Dieselfahrzeugen verabschiedet. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, mit den inländischen und ausländischen Automobilherstellern eine Hardwarenachrüstung für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und 6 zu vereinbaren, um die Luft in hochbelasteten Städten wie Stuttgart, München, Düsseldorf oder Hamburg zu verbessern und Fahrverbote zu verhindern. Die Kosten, die sich pro Umrüstung in einem moderaten Rahmen von 1.500 bis 3.000 Euro bewegen, müssen von der Industrie getragen werden.

 

In vielen deutschen Städten ist die Konzentration von Stickoxiden deutlich über den Grenzwerten – was vor allem an den Abgasen von Diesel-Pkw liegt. Die Nachrüstung von Bussen des ÖPNV wird bereits in Angriff genommen, weitere Maßnahmen sieht das Sofort-Programm „Saubere Luft 2017-2021“ vor. All dies wird jedoch nicht reichen, wenn nicht auch die Diesel-Pkw nachgerüstet werden.

Der Dieselskandal um manipulierte Abgasreinigungssysteme hat gezeigt, dass auch die modernen Diesel die verlangten Abgasnormen nicht einhalten. Die Autoindustrie hat sich bisher nur auf Software-Updates verpflichten lassen oder führt sie freiwillig durch. Allerdings mit mäßigem Erfolg: Die Schadstoffrate wird hier nur um 20 Prozent reduziert, im realen Fahrbetrieb ist dieser Wert noch einmal deutlich niedriger. Hardwarenachrüstungen, wie ADAC-Tests beweisen, bringen viel mehr: Um bis zu 70 Prozent lässt sich der schädliche Stickoxidausstoß mit dem Einbau eines SCR-Katalysators reduzieren.

 

Wohngipfel mit ersten guten Ergebnissen – SPD-Fraktion fordert mehr

Wohnpolitik

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten handelt die Koalition jetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert aber noch mehr.

 

Sie hat deshalb Anfang September einen Beschluss zum bezahlbaren Wohnen gefasst. Die Bundesregierung hat ebenfalls weitere Maßnahmen ergriffen, zum Beispiel das Mieterschutzgesetz, das jetzt vom Kabinett beschlossen wurde. Damit wird unter anderem die so genannte Mietpreisbremse nochmals verschärft.

Zudem hatte die Koalition zu einem Wohngipfel eingeladen, an dem am vergangenen Freitag neben der Bundesregierung und Vertretern der Koalitionsfraktionen die Bundesländer, die Kommunalen Spitzenverbände und die Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen teilnahmen.

Gemeinsam wurde auf dem Gipfel ein Maßnahmenbündel für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Mieterschutz beschlossen.

Besonders erfreulich: Viele Vorschläge für eine Mietenwende, die zuvor von SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles und Hessens SPD-Fraktionschef Thorsten Schäfer-Gümbel, vorgelegt worden waren, haben Eingang in den Beschluss des Wohngipfels gefunden.

Das sind unter anderem:

  • Die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern erfolgt häufig durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Die Mieter selbst können sich die Wohnungen oft nicht leisten und werden aus ihrem sozialen Umfeld gedrängt. Daher müssen solche Umwandlungen in stark nachgefragten Gebieten erheblich eingeschränkt werden.
  • Die Bundesländer sollen künftig durch ihre Förderprogramme besonders den Bau von neuem Wohnraum mit langfristigen Sozialbindungen unterstützen. Nur über lange Sozialbindungen können langfristig günstige Mieten garantiert werden.
  • Um die Transparenz zu verbessern, welche Flächen bebaut werden könnten, aber nicht genutzt werden, wird ein Flächenmonitoring eingeführt.
  • Der Missbrauch bei der Grunderwerbssteuer mittels „Share Deals“ soll schnellstmöglich effektiv und rechtssicher beendet werden. Share Deal bedeutet eine Form des Unternehmenskaufs, bei dem der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft erwirbt. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden.
  • Wer den Auftrag vergibt, soll zahlen. Das muss auch für Immobilienverkäufe gelten. Deshalb strebt die Bundesregierung geringere Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten an. Die SPD-Fraktion wird darauf achten, dass aus dieser Absichtserklärung eine konkrete Gesetzesvorlage wird.
  • Zudem wird nun die Forderung nach einer Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen aufgegriffen. Die Lebensqualität in ländlichen Räumen müssen wir erhalten.

Mit dem Wohngipfel sind erste wichtige Schritte hin zu einer Mietenwende vereinbart. Es bedarf aber mehr. Dazu haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten einen umfangreichen Zwölf-Punkteplan für eine Mietenwende vorgelegt.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert:

  • einen Mietenstopp auf den angespannten Wohnungsmärkten. Die Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen sollen dort für fünf Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen;
  • noch weiter verschärfte Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen;
  • eine weitere Absenkung der Modernisierungsumlage. Die jetzt vorgesehene Absenkung der Umlagefähigkeit von elf Prozent auf acht Prozent kann nur der erste Schritt sein;
  • längere Bindungsfristen im sozialen Wohnungsbau;
  • bei Neubauprojekten in angespannten Wohnungsmärkten sollen zur Hälfte preisgebundene und preisgedämpfte Wohnungen entstehen.
  • Die Spekulation mit Grund und Boden und Immobilien müssen durch steuerliche Maßnahmen und baurechtliche Vorgaben eingedämmt werden. Mehr Transparenz auf den Bodenmärkten kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Außerdem muss es eine zügige Reform der Grundsteuer geben.
  • Schließlich bedarf es eines neuen Sozialpakts zwischen der öffentlichen Hand und Immobilieneigentümern. Wer im Interesse der Mieterinnen und Mieter baut und nicht nur im Dienste einer bestmöglichen Rendite, soll vom Staat unterstützt werden. Auf diesem Wege soll ein breites und räumlich verteiltes Angebot von dauerhaft belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen entstehen.
  • Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts ist der bezahlbare Wohnraum. Die Antworten, die der Koalitionsvertrag und die Ergebnisse des Wohngipfels liefern, sind gut, aber noch nicht gut genug. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, weitere Schritte einzuleiten, die der Größe der Herausforderung gerecht werden.

 

Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018

Deutsche Einheit

Am Donnerstag hat der Bundestag den Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018 debattiert. Darin stellt die Regierung einmal jährlich dar, wie die Angleichung zwischen den neuen und alten Bundesländern bei den sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Lebensbedingungen vorankommt.

 

Auch in diesem Jahresbericht wird deutlich, dass sich die positive wirtschaftliche Entwicklung fortsetzt. Durch große Anstrengungen sind erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Einheit erreicht worden. Der Mittelstand und die breit aufgestellte öffentliche wie private Forschung sind wichtige Stützen der positiven wirtschaftlichen Entwicklung.

Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2017 bei 6,8 Prozent (West 4,8 Prozent) und ist deutlich zurückgegangen (2005: 18,7 Prozent). So schreitet die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West weiter voran. Wie 2017 gesetzlich festgelegt, sollen bis zum Jahr 2024 auch die Rentenwerte in Ost und West endlich vollständig angeglichen werden.

Noch Kraftanstrengungen nötig

Aber: Es gibt noch immer große Unterschiede im Vergleich zu den westdeutschen Bundes-ländern, die gerade bei Steuereinnahmen, Einkommen und Vermögen sichtbar werden. Das Lohnniveau liegt durchschnittlich um 15 Prozent niedriger, weiterhin fehlen großen Firmen-zentralen in den ostdeutschen Bundesländern, die Wirtschaft ist viel kleinteiliger strukturiert.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher, und Frank Junge, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion machen deutlich: „Auch nach 28 Jahren deutscher Einheit brauchen wir große Kraftanstrengungen, um gleichwertige Lebensverhältnisse in vergleichbaren Regionen innerhalb Deutschlands herzustellen. Dieses Ziel geben wir nicht auf. Jetzt stehen viele Entscheidungen an, bei denen wir wichtige Weichen für den weiteren Aufholprozess stellen können.“ Der Bund müsse sich noch stärker engagieren, um wirtschaftliche Impulse dort zu setzen, wo der Osten noch strukturelle Schwächen aufweist.

Bernd Westphal sagt: „Wir kämpfen seit Längerem für ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für die Wirtschaft, das den betroffenen Regionen auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II von 2019 an ein stabiles Wachstum ermöglicht. Außerdem können wir mit der gerade eingesetzten Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse die Bedingungen für den Erhalt und Ausbau von Diensten der öffentlichen Daseinsvorsorge langfristig gestalten.“

Frank Junge ergänzt: „Gleichzeitig müssen wir die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland ernst nehmen und ihre Biographien würdigen. Die in einigen Regionen wahrnehmbare ausgrenzende Stimmung kann nicht zuletzt auch wirtschaftlich schaden. Um das zu vermeiden, setzen wir uns verstärkt für eine weltoffene, solidarische Gesellschaft ein.“

 

Neue Kommission: Chancengleichheit für Menschen in strukturschwachen Regionen

Strukturpolitik

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse hat am Mittwoch offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission besteht aus Vertretern der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunalen Spitzenverbände.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einsetzung der Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse. „Wir freuen uns, dass heute der Startschuss gefallen ist und sie ihre Arbeit aufnimmt“, sagen Bernhard Daldrup, Sprecher der AG Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, und Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin.

Die Kommission sei notwendig, da trotz der guten wirtschaftlichen Lage die Finanzsituation von einigen Kommunen in strukturschwachen Regionen nicht ausreichend ist, um eine adäquate und verlässliche Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Daldrup und Kaiser kündigen an: „Wir wollen Chancengleichheit für Menschen auch in strukturschwachen Regionen. Dafür soll die Kommission Maßnahmen erarbeiten, die gezielt da wirken, wo regionale Bedürftigkeit besteht und Kommunen bei Sozialausgaben oder Altlasten unterstützt werden können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

Die Kommunen stünden vor vielfältigen Herausforderungen, erläutern die beiden SPD-Abgeordneten. Es gehe zum Beispiel um Straßen und Brücken, die repariert werden müssen, oder die Schuldentilgung der kommunalen Wohnungsbauunternehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion versteht sich als Anwalt der Gemeinden und wird die Arbeit der Kommission konstruktiv begleiten.

Ziel der Kommission ist zunächst Art und Umfang der unterschiedlichen regionalen Entwicklungen sowie den demografischen Wandel zu definieren und zu bewerten.

Kaiser und Daldrup betonen: „Wichtig ist eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort. Das trägt auch dazu bei, dass der Wegzug aus bestimmten Regionen und der Zuzug in überlastete Ballungsräume gedämpft wird.“

 

Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Verkehr

Die Bundesregierung investiert in den kommenden Jahren in die Modernisierung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Doch aufgrund vielfältiger Erfordernisse und umfassender Abstimmungsbedarfe im Vorfeld einer Baumaßnahme vergeht oft zu viel Zeit, bis die Maßnahme durchgeführt werden kann.

 

Am Freitag hat das Parlament deshalb erstmals einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beraten (Drs. 19/4459). Mit diesem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen die Verfahren zukünftig effizienter und schneller werden.

Zentrale Punkte der Vorlage sind: keine Doppelprüfungen; weniger Schnittstellen; mehr Effizienz der Verfahren; mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie zügigere Gerichtsverfahren.

 

Mehr Unterstützung für den Zentralrat der Juden in Deutschland

Kultur

Mit einem Vertrag aus dem Jahre 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland verpflichtete sich die Bundesrepublik zu einer jährlichen Zahlung von 10 Millionen Euro an den Zentralrat. Diese Staatsleistung wird zukünftig um 3 Millionen, auf 13 Millionen Euro erhöht. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten (Drs. 19/4457).

 

Die Koalition leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und zum weiteren Aufbau der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Gleichzeitig unterstützt sie den Zentralrat mit der jährlichen Zahlung bei integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Die Erhöhung ermöglicht dem Zentralrat der Juden u.a. eine Neuausrichtung der Erinnerungsarbeit und mehr Ausgaben für das Engagement gegen Antisemitismus.

 

Änderung des Asylgesetzes

Innenpolitik

In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Asylgesetzes debattiert (Drs. 19/4456). Dabei geht es um Mitwirkungspflichten Schutzberechtigter im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.

 

Vorgesehen ist eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der regelmäßigen Überprüfung, ob die Anerkennungsgründe fortbestehen. Bislang besteht nur im Asylantragsverfahren eine Mitwirkungspflicht. Sollten die Betroffenen die Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verweigern, drohen ihnen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf verwaltungsrechtliche Sanktionen wie die Festsetzung eines Zwangsgeldes.