20. Wahlperiode:

Zwischen-Bilanz der SPD-Bundestagsfraktion:
Das Leben leichter machen.

Mehr BAföG für mehr Studis

Höhere Förderung, mehr Geförderte

Die Chance auf ein Studium darf nicht vom Geldbeutel oder der Herkunft abhängen. Deshalb haben wir im Jahr 2022 das BAföG erhöht und deutlich mehr Menschen einen Anspruch auf Förderung gegeben. Jetzt wollen wir das BAföG mit einem neuen Gesetz weiter stärken. Unser Ziel ist es, allen Menschen gleiche Chancen auf beste Bildung zu gewährleisten. So leisten wir auch einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel.
Die Fakten:
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern oder Partner:innen wurden um 20,75 Prozent angehoben. Damit haben deutlich mehr Menschen einen BAföG-Anspruch.
  • Die Bedarfssätze wurden um 5,75 Prozent erhöht und der Kinderbetreuungszuschlag um 5 Prozent. Der Förderungshöchstbetrag ist von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen. Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende wurde auf 360 Euro angehoben.
  • Die Altersgrenze für den Ausbildungsbeginn wurde auf 45 Jahre angehoben. Die digitale Antragstellung ist jetzt einfacher. Die Möglichkeit, Restschulden nach 20 Jahren zu erlassen, wurde ausgeweitet.
  • Die Vermögensfreibeträge sind gestiegen: Für unter 30-Jährige auf 15.000 Euro, ab einem Alter von 30 Jahren auf 45.000 Euro.
  • In einem zweiten Schritt haben wir die Lehren aus der Corona-Pandemie gezogen, in der vielen Studierenden der Nebenjob weggebrochen ist. Dazu haben wir einen sogenannten Nothilfemechanismus im BAföG verankert, mit dem wir in Krisenzeiten mehr Menschen durch das BAföG absichern können.
  • Mit einem weiteren Gesetz werden wir noch in dieser Wahlperiode eine Studienstarthilfe einführen, die jungen Menschen ohne finanziellen Rückhalt den Einstieg ins Studium erleichtert, indem sie den finanziellen Aufwand für Umzug, Immatrikulation, Laptop usw. abfedert. Außerdem werden wir Einkommensfreibeträge erneut anheben, die Regelung zur Förderhöchstdauer flexibler machen und Studienfachwechsel erleichtern. Zudem setzen wir uns dafür ein, die Höhe der BAföG-Leistungen nochmal zu erhöhen, damit die hohen Preise für Lebensmittel, Wohnen und Heizen besser abgebildet werden.


Mehr Chancen mit dem Bürgergeld

Moderner Sozialstaat

Wir bringen den Sozialstaat auf die Höhe der Zeit. Mit dem neuen Bürgergeld, das ab dem 1. Januar 2023 schrittweise eingeführt wurde, haben wir eine der größten sozialpolitischen Reformen der letzten 20 Jahre umgesetzt. Wir geben Menschen in schwierigen Lebenssituationen mehr Sicherheit und bessere Chancen auf gute Arbeit.
Die Fakten:
  • Mit dem Bürgergeld geben wir Menschen mehr Sicherheit, wenn sie in eine schwierige Lebenslage geraten. Wer Hilfe braucht, soll keine Angst mehr haben, die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren. Mit einer Karenzzeit für Wohnen und nicht erhebliches Vermögen sorgen wir dafür, dass das Lebensumfeld erhalten bleibt und sich die Betroffenen auf die Arbeitssuche konzentrieren können. Wir sorgen für eine neue Kultur der Augenhöhe und des Respekts. Wir fördern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bürgergeldbeziehenden und Jobcentern. Gemeinsam erarbeiten sie jetzt einen Kooperationsplan.
  • Wir bringen Menschen mit dem Bürgergeld besser und gezielter in Arbeit, indem wir noch stärker auf Aus- und Weiterbildung setzen – auch durch finanzielle Anreize wie ein monatliches Weiterbildungsgeld. Vorrang hat nicht mehr die möglichst schnelle, sondern die möglichst langfristige Vermittlung in Arbeit: Wer keinen Berufsabschluss hat, soll diesen nachholen können, statt kurzfristig eine Hilfstätigkeit übernehmen zu müssen. Mit einem neuen Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir Menschen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
  • Die Regelsätze wurden deutlich erhöht und dauerhaft krisenfest gemacht, in dem die Preisentwicklung künftig aktueller berücksichtigt wird. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelsatz bei alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro. Bei Paaren sind es je Partner:in 506 Euro. Außerdem wurden die Freibeträge erhöht: Wer durch eine Arbeit zwischen 520 und 1000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Schüler:innen und Auszubildende, die mit ihren Eltern im Leistungsbezug in einer Bedarfsgemeinschaft leben, dürfen von ihren Ferienjobs mehr Geld behalten.


Das Deutschland-Ticket ist da

Revolution im Nahverkehr

Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das günstige Deutschlandticket. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Das spart Pendler:innen bares Geld, macht den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) deutlich attraktiver und leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Die Fakten:
  • Mit dem Deutschlandticket kann man für nur 49 Euro pro Monat bequem und unkompliziert in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs durch ganz Deutschland fahren. Es ist im monatlich kündbaren Abo erhältlich und wird als Handy-Ticket oder Chipkarte ausgegeben.
  • Das Deutschlandticket ist ein großer Fortschritt für den Nahverkehr. Mit dem Deutschlandticket haben wir den Tarifdschungel des ÖPNV gelichtet und machen Mobilität für viele Menschen transparenter, günstiger und attraktiver – ganz ohne Tarifzonen, Waben, Verbund- oder Zeitgrenzen.
  • Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder leisten einen Betrag in derselben Höhe. In vielen Bundesländern gibt es Vergünstigungen für bestimmte Gruppen wie Schüler:innen und Azubis. Zudem wird das Deutschlandticket für Studierende als Semesterticket im Solidarmodell zum monatlichen Preis von 29,40 Euro (= 40 Prozent Rabatt) angeboten. Besonders wichtig ist uns, dass das Deutschlandticket auch als Jobticket für maximal 34,30 Euro monatlich bezogen werden kann.
  • Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Angebot im ÖPNV sowohl auf dem Land als auch in der Stadt auszubauen und zu verbessern. Unsere Ziele sind ein besserer, gut finanzierter und für die lokalen Bedürfnisse optimierter Nahverkehr mit hoher Taktung. Nur so können wir mehr Menschen von einem Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr überzeugen.


Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten

Gestiegene Lebenshaltungskosten abfedern

Die gestiegenen Kosten für Strom, Gas, Lebensmittel und Mobilität sind für viele Bürger:innen zur Belastung geworden. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem umfassenden Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro haben wir die gestiegenen Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen abgefedert.
Die Fakten:
  • Wir haben Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme eingeführt. Der Preis für den Grundbedarf wurde gedeckelt. Schon zuvor haben wir die EEG-Umlage beim Strompreis komplett abgeschafft und die Umsatzsteuer beim Gaspreis von 19 auf 7 Prozent gesenkt.
  • Erwerbstätige sowie Rentner:innen haben eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Für jedes Kind gab es einen Einmalbonus von 100 Euro. Außerdem wurden der Kinderzuschlag und das Kindergeld erhöht. Studierende, Fachschüler:innen sowie Empfänger:innen von Sozialleistungen haben eine Einmalzahlung erhalten. Die Regelsätze in der Grundsicherung wurden erhöht.
  • Wohngeldempfänger:innen, Auszubildende und Studierende mit BAföG-Anspruch haben Heizkostenzuschüsse bekommen. Außerdem ist ein solcher Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert worden. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde erheblich ausgeweitet.
  • Entlastungen bei Steuern und Abgaben sorgen für mehr Netto vom Brutto. Arbeitnehmer:innen, Selbständige und Rentner:innen werden bei der Einkommensteuer entlastet. Durch die Anhebung der Höchstgrenze für Midi-Jobs auf 2000 Euro werden viele Beschäftigte von Sozialbeiträgen entlastet. Außerdem haben wir steuer- und abgabenfreie zusätzliche Zahlungen von Arbeitgeber:innen an ihre Beschäftigten ermöglicht.


Vorfahrt für erneuerbare Energien

Turbo für Energie aus Wind und Sonne

Wir geben den Erneuerbaren Energien absolute Priorität. Sie sind die Grundlage einer klimaneutralen Stromversorgung in Deutschland und machen uns unabhängig von Stromimporten aus dem Ausland.
Die Fakten:
  • Wir beschleunigen den Ausbau der Erneuerbaren Energien: Wir haben gesetzlich klargestellt, dass die Erneuerbaren im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Behörden und Gerichte müssen ihnen in Abwägungsentscheidungen ein besonders hohes Gewicht beimessen. Wir haben das Ziel weiter erhöht: Der Anteil des erneuerbaren Stroms soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden.
  • Wir entfesseln die Solarenergie: Wir sorgen für eine auskömmliche Vergütung im Dach- und Freiflächensegment und entbürokratisieren Genehmigungs- und Anmeldeprozesse. Und wir schaffen deutlich mehr Flächen für Solaranlagen – neben Schienen und Autobahnen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.
  • Wir ermöglichen deutlich mehr Windräder: Alle Bundesländer müssen nun verbindliche Flächenziele erreichen, sodass bis Ende 2032 insgesamt zwei Prozent des Bundesgebiets für den Windenergieausbau zur Verfügung stehen.
  • Wir beteiligen die Bürger:innen und Kommunen und machen die Energiewende zum Mitmachprojekt: Kommunen profitieren jetzt finanziell von erneuerbaren Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet. Bürger:innen können durch Mieterstrommodelle, eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sowie in Bürgerenergiegesellschaften niedrigschwellig an der Energiewende teilhaben.


Mehr Fachkräfte

Weiterbildung fördern, mehr Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften ermöglichen

Um unseren Wohlstand zu sichern, brauchen wir in Deutschland mehr qualifizierte Fachkräfte. Wir fördern die Weiterbildung von Beschäftigten in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Und wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, um kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns zu gewinnen.
Die Fakten:
  • Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Bis 2035 müssen rund sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte ersetzt werden. Dafür brauchen wir beides: zum einen die Mobilisierung der inländischen Potenziale durch Aus- und Weiterbildung und zum anderen Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland.
  • Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein.
  • Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir bestehende Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Wir öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Mit dem neuen Qualifizierungsgeld unterstützen wir Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist. Ihnen soll mit Weiterbildung und Qualifizierung eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglicht werden.
  • Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts haben wir eines der modernsten Einwanderungsgesetze weltweit beschlossen. Damit eröffnen wir Menschen aus Nicht-EU-Ländern wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Die Erwerbseinwanderung beruht künftig auf drei Säulen: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen hier formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch bei uns eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzung: Eine im Land des Erwerbs staatlich anerkannte mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein dort staatlich anerkannter Hochschulabschluss oder ein Berufsabschluss, der von der Auslandshandelskammer erteilt wurde, plus zwei Jahre Berufserfahrung, Mindestgehalt oder Tarifvertrag. Die Einführung einer Chancenkarte schafft mehr Möglichkeiten, auch ohne Arbeitsvertrag zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, wenn bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind.


Gleiche Chancen für alle Kinder

Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung

Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Wir wollen eine Kindergrundsicherung einführen, die Kinder aus der Armut holt und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schafft. Im ersten Schritt haben wir die Kinderregelsätze im Bürgergeld sowie den Kinderzuschlag erhöht und das Kindergeld auf 250 Euro pro Monat angehoben.
Die Fakten:
  • Das Kindergeld ist ab Januar 2023 von 219 Euro (für das erste und zweite Kind) bzw. von 225 Euro (für das dritte Kind) auf jeweils 250 Euro monatlich gestiegen. Auch der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag wurden mehrfach angehoben, zuletzt im Januar 2024.
  • Auch der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen ist ab Januar 2023 auf bis zu 250 Euro monatlich und ab Januar 2024 auf bis zu 292 Euro monatlich erhöht worden. Durch diesen Zuschuss zum Kindergeld soll vermieden werden, dass Familien mit geringem Einkommen hilfebedürftig werden und zusätzlich Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.
  • Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes (vormals Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz 4“) wurden auch die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöht. Seit Januar 2024 betragen sie 471 Euro monatlich für 14-17-Jährige, 390 Euro monatlich für 6-13-Jährige und 357 Euro für Kinder bis fünf Jahren.
  • Mit der Kindergrundsicherung wollen wir die Familienförderung gerechter und einfacher machen. Leistungen sollen gebündelt und leichter beantragt werden können. Das soll dazu beitragen, dass alle Kinder, die eine Unterstützung benötigen, diese auch erhalten. Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gute Chancen auf Bildung und Teilhabe ermöglichen. Dazu gehören auch eine gute Bildungsinfrastruktur, wie Kitas und Ganztagsgrundschulen.


Internationale Konzerne gerecht besteuern!

Globale Mindestbesteuerung eingeführt

Große internationale Konzerne können sich künftig nicht mehr der Besteuerung entziehen, indem sie ihre Gewinne in Steueroasen verschieben. Wir haben eine globale Mindestbesteuerung durchgesetzt und in Deutschland eingeführt.
Die Fakten:
  • Jede Buchhandlung zahlt Steuern. Große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlten im Vergleich dazu in vielen Fällen nur wenig Steuern. Für uns ist klar: Auch sie müssen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können.
  • Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister seit 2018 für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche internationale Mindeststeuer einzuführen. Im Gleichklang mit den anderen EU-Ländern haben wir die Mindeststeuer in Deutschland umgesetzt.
  • Große internationale Konzerne können sich künftig nicht mehr einer Mindestbesteuerung entziehen, indem sie ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und sich so künstlich „arm“ rechnen. Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine globale Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt.
  • Aggressive Steuergestaltungsmodelle werden damit unattraktiver. Außerdem wird im internationalen Steuerwettbewerb um Investitionen und Unternehmensansiedlungen eine Untergrenze eingezogen. Internationale Konzerne können sich somit nicht ihrer Finanzierungsverantwortung für das Gemeinwesen entziehen.


Mindestlohn erhöht

Mehr Respekt für 6 Millionen Beschäftigte

Wer den ganzen Tag arbeitet, verdient einen Lohn oberhalb der Armutsgrenze. Deshalb haben wir den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben – eine Lohnerhöhung für 6 Millionen Beschäftigte. Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission ist die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro weiter gestiegen.
Die Fakten:
  • Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro gestiegen. Wer Vollzeit arbeitet, verdient jetzt rund 2.100 Euro brutto pro Monat (statt 1.700 Euro) – eine Lohnerhöhung von 22 Prozent. Ein Drittel der berufstätigen Frauen und der Beschäftigten in Ostdeutschland haben davon profitiert. Außerdem kam die Erhöhung besonders Berufsgruppen mit geringer Tarifbindung zugute, in denen oft weniger bezahlt wird, wie etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel.
  • Nach der einmaligen Anhebung per Gesetz entscheidet wieder die von Gewerkschaften und Arbeitgeber:innen besetzte Mindestlohnkommission über weitere Anpassungen des Mindestlohns. Zuletzt wurde der Mindestlohn auf Empfehlung der Kommission
    zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehoben. Wir finden: Da ist noch Luft nach oben!
  • Im Zusammenhang mit dem Mindestlohn haben wir Midi-Jobs und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver
    gemacht, indem wir in einem Korridor bis 2.000 Euro Einkommen die Sozialbeiträge für Arbeitnehmer:innen abgesenkt haben.
  • Der Mindestlohn ist nur eine unterste Grenze für einen armutsfesten Lohn. Unser Ziel bleibt es, die Tarifbindung in Deutschland insgesamt zu stärken – und damit die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten zu verbessern.


Gute Pflege

Pflege stärken, Angehörige entlasten

Mehr Respekt für 6 Millionen Beschäftigte. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in Würde und Selbstbestimmung zu altern. Gute Pflege hat dabei auch ihren Preis. Umso wichtiger ist, dass die Solidargemeinschaft Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützt. Um Pflegebedürftige zu entlasten und die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße zu stellen, haben wir eine Pflegereform auf den Weg gebracht.
Die Fakten:
  • Die Leistungen für häusliche Pflege steigen: Wir haben das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024 jeweils um fünf Prozent angehoben. 2025 steigen diese Leistungen um weitere 4,5 Prozent. Wer Angehörige pflegt, kann das Pflegeunterstützungsgeld künftig häufiger in Anspruch nehmen.
  • Wir bremsen erneut den Anstieg der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen, indem wir die durch die Pflegekasse zu übernehmenden Beträge zum 1. Januar 2024 angehoben haben. Im ersten Jahr der Heimunterbringung übernimmt die Pflegekasse nun 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent und im dritten Jahr 50 Prozent. Bei einer Verweildauer von vier und mehr Jahren werden 75 Prozent des monatlichen Eigenanteils von der Pflegekasse übernommen.
  • Ab Juli 2025 wird der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, das sogenannte Entlastungsbudget, für pflegende Angehörige eingeführt. Damit können Leistungen der Pflegeversicherung flexibler innerhalb des Budgets abgerufen werden. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung haben wir es bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.
  • Die Pflegeversicherung muss gleichzeitig aber auch zukünftig ausfinanziert sein. Denn den finanziellen Rahmenbedingungen sowie der demographischen Entwicklung müssen wir gemeinsam begegnen, auch um die nun vorgenommenen Leistungsanpassungen bezahlbar zu halten. Deshalb ist der Beitragssatz ab Juli 2023 – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – um 0,35 Prozentpunkte angestiegen, also von derzeit 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttolohns.


Die Renten steigen

Stabile Renten in Ost und West

Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent – in den neuen Bundesländern genauso wie in den alten. Seit Mitte 2023 gilt ein gleich hoher Rentenwert in Ost und West. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Rentenniveau langfristig bei mindestens 48 Prozent stabil bleibt. Damit garantieren wir, dass die Renten auch künftig im Gleichklang mit den Löhnen steigen.
Die Fakten:
  • Wir sorgen dafür, dass sich Arbeit auch in der Rente auszahlt. Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Bereits in den letzten beiden Jahren gab es deutliche Rentenerhöhungen. 2022 waren es im Westen 5,35 Prozent, im Osten 6,12 Prozent. Auch 2023 sind die Renten kräftig gestiegen (4,39 Prozent im Westen, 5,86 Prozent im Osten).
  • Seit Juli 2023 gilt im Osten wie im Westen der gleiche Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerungen in den neuen Ländern wurde die Rentenangleichung Ost damit ein Jahr früher erreicht als geplant.
  • Mehr Rente für Erwerbsgeminderte: Menschen, die wegen Krankheit frühzeitig in den Ruhestand wechseln, haben Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Rentner:innen, die diese bereits bekommen, erhalten ab 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.
  • In der Koalition bereiten wir zur Zeit ein weiteres Gesetz zur Rente vor, das sogenannte Rentenpaket II. Um die Rente stabil zu halten, sichern wir das Rentenniveau langfristig bei mindestens 48 Prozent. So sorgen wir für eine sichere Rente jetzt und in Zukunft – und machen Politik für Arbeitnehmer:innen, denn wir sorgen dafür, dass sich Arbeit auch in der Rente auszahlt.


§219a ist weg!

Mehr Selbstbestimmung für Frauen

Wir haben den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Ärzt:innen können jetzt über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das starkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.
Die Fakten:
  • Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich informierten, etwa auf ihrer Homepage. Frauen wurde dadurch der Zugang zu sachgerechten Informationen und das Auffinden von geeigneten Ärzt:innen erschwert.
  • Der Bundestag hat beschlossen, die Strafvorschrift in Paragraf 219a im Strafgesetzbuch aufzuheben. Damit können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne dafür bestraft zu werden. Frauen haben so freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um
    selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.
  • Strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, werden aufgehoben. Ärzt:innen sollen von dem ihnen anhaftenden Strafmakel befreit werden, der sie mit Blick auf ihr Berufsethos besonders belastet.
  • Irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt weiterhin verboten.


Wir gehören zusammen!

Neues Staatsangehörigkeitsrecht

Ein modernes Einwanderungsrecht ist nötig, um unserer vielfaltigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht zu werden. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht senden wir ein starkes Signal an Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte in unserem Land: Ihr gehört dazu!
Die Fakten:
  • Gut integrierte Menschen mit Einwanderungsgeschichte können künftig schon nach fünf statt nach acht Jahren eingebürgert werden, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Damit schaffen wir wichtige Anreize zur Integration.
  • Mehrstaatigkeit wird generell ermöglicht. Dadurch werden die Lebensrealitäten vieler Menschen anerkennt, die künftig nicht mehr einen Teil ihrer Identität aufgeben müssen. Ein modernisiertes Staatangehörigkeitsrecht schaffen wir auch für gebürtige Deutsche, damit auch sie künftig eine weitere Staatsbürgerschaft erhalten können, ohne wie bisher ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das ist in vielen anderen Ländern bereits gelebtes Recht.
  • Die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration und der „Vertragsarbeiter: innen“ wird anerkannt, indem ihnen die Einbürgerung erleichtert wird: Für sie gelten künftig Erleichterungen bei der Lebensunterhaltssicherung und beim Sprachnachweis. Auch müssen sie keinen Einbürgerungstest mehr machen.
  • Mit einem modernisierten Staatsangehörigkeitsrecht und der damit verbundenen Möglichkeit, sich hier schneller und nachhaltiger zu integrieren, verbessern wir auch unsere Stellung im globalen Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte. Denn unsere wirtschaftliche Entwicklung und unser Wohlstand hängen vom Gewinn dringend benötigter Arbeitskräfte auch aus dem Ausland ab.
  • Klar ist dabei immer: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit stehen einer Einbürgerung entgegen – da gibt es keinerlei Toleranz.


Der Bundestag wird kleiner

Wahlrecht geändert

In den vergangenen 20 Jahren ist der Bundestag immer größer geworden. Damit das Parlament arbeitsfähig bleibt, verkleinern wir es deutlich: Wir haben das Wahlrecht geändert und damit die Zahl der Abgeordneten dauerhaft auf 630 begrenzt.
Die Fakten:
  • Nach der nächsten Bundestagswahl gehören dem Deutschen Bundestag dauerhaft nur noch 630 Abgeordnete an – derzeit sind es 736. Das bisherige Wahlrecht führt durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu einem unkontrollierbaren Anwachsen des Parlaments. Aktuell gibt es 138 Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig wird es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben, sodass der Bundestag eine feste Größe hat, die sich nicht ändert.
  • Auch in Zukunft ist allein die Zweitstimme für das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament ausschlaggebend. Damit dieses Kräfteverhältnis nicht mehr durch Überhangmandate verfälscht und durch Ausgleichsmandate wiederhergestellt werden muss, wird zukünftig nur noch die Anzahl an Sitzen vergeben, die von den Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis auch errungen wurde. Wahlkreiskandidierende einer Partei sind nur dann als Abgeordnete des Wahlkreises gewählt, wenn sie einen durch ihre Partei nach deren Zweitstimmenergebnis im betreffenden Land errungenen Sitz erhalten.
  • Das neue Wahlrecht ist einfacher und gerechter: Es betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Keine Partei wird einseitig bevorzugt oder benachteiligt. Das war nur möglich, weil die Koalitionsfraktionen nicht auf den eigenen Vorteil geschaut haben – sondern darauf, was für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und für die Parteien gerecht ist.


Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Damit Wohnen bezahlbar bleibt

Wohnen ist ein Menschenrecht und muss bezahlbar bleiben. Wir haben deshalb eine große Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Mit dem „Wohngeld Plus“ gibt es seit dem 1. Januar 2023 einen höheren Zuschuss zu den Wohnkosten – und deutlich mehr Menschen als bisher haben einen Anspruch darauf. Beantragt werden kann das Wohngeld bei der kommunalen Wohngeldstelle des Wohnortes.
Die Fakten:
  • Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder für das selbstgenutzte Eigenheim, um Bürger:innen mit niedrigen Einkommen bei ihren Wohnkosten zu entlasten. Wir haben dafür gesorgt, dass die Zuschüsse steigen und mehr Menschen unterstützt werden.
  • Der Kreis der Haushalte, die Wohngeld bekommen, wird erheblich vergrößert: von 600.000 auf zwei Millionen. Rund 4,5 Millionen Menschen werden so dauerhaft und verlässlich unterstützt, darunter viele Familien, Alleinerziehende, Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen, Rentner:innen, aber auch Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen.
  • Das Wohngeld wurde außerdem um eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente ergänzt. Statt bei 180 Euro liegt es nun im Schnitt bei 370 Euro pro Monat – das ist doppelt so viel wie bislang.