Strengeres Waffenrecht und Messerverbot
Damit Extremist:innen und Terrorist:innen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Künftig werden weitere Behörden – wie Bundespolizei (BPOL), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht. Künftig wird der Umgang mit Messern bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen und auch in Bussen und Bahnen untersagt oder untersagbar.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften für die Messerverbotszonen klarer gefasst und so für die Praxis gut anwendbar ausgestaltet. Wir haben Ausnahmen vereinheitlicht und klargestellt, welche Tätigkeiten und Alltagssituationen nicht unter das Verbot fallen.
Extremismus bekämpfen
Bei der Terrorismusbekämpfung brauchen die Behörden in Zukunft polizeiliche Befugnisse, die modern und sachgerecht sind, in die digitale Welt passen und rechtssicher sind. Deshalb soll das BKA bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und beim Schutz von Verfassungsorganen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, ebenso die Bundespolizei u.a. beim Grenzschutz.
Dazu gehört etwa die Befugnis, einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten (zum Beispiel soziale Medien) mittels automatisierter Verfahren vorzunehmen. So sollen mutmaßliche Terrorist:innen und Tatverdächtige identifiziert und lokalisiert werden. Auch soll die automatisierte Datenanalyse für BKA und Bundespolizei eingerichtet werden. Damit können die Behörden dann bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auswerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsender Datenmenge ist dies erforderlich.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren die Vorschriften hierzu angepasst und dabei die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz einbezogen sowie auf die im Rahmen der Anhörung geäußerten Bedenken reagiert. So wird der Adressatenkreis weiter eingeschränkt, womit Maßnahmen gegen Zeug:innen ausgeschlossen sind.
Klargestellt wird auch, dass der Abgleich mit Echtzeitdaten ausgeschlossen ist. Das technische Verfahren ist außerdem in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung – unter Einbeziehung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – festzulegen, um den verfassungsrechtlichen Vorgaben an die Bestimmtheit gerecht zu werden.
Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser eingerichtete Task-Force Islamismusprävention stellen wir auf eine gesetzliche Grundlage. Im Bundesverfassungsschutzgesetz werden die Finanzermittlungsbefugnisse verbessert.
Strengere Regeln im Asyl- und Aufenthaltsrecht
Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Wer anderes fordert, verkennt den Anspruch unseres Grundgesetzes. Wir werden weiterhin Menschen, die Schutz brauchen, Schutz gewähren. Damit wir das können, müssen wir jedoch wissen, wer zu uns kommt und dafür sorgen, dass der Schutz nicht ungerechtfertigt beansprucht wird.
Künftig erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Befugnis zum biometrischen Abgleich der durch erkennungsdienstliche Maßnahmen gewonnenen Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen.
Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedstaat der Rückübernahme zugestimmt hat. Dieses Thema war für uns in den Verhandlungen sehr sensibel, weshalb wir die nun erzielten Verbesserungen sehr begrüßen. Wir haben dafür gesorgt, dass dies nur geschieht, wenn die Ausreise tatsächlich möglich ist. Damit verhindern wir, dass Schutzsuchende obdachlos werden oder verelenden, weil sie nicht mehr versorgt werden.
Zukünftig soll die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden. Ausweisungen sollen erleichtert werden, wenn bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs erfolgten. Schutzberechtigte können ihren Schutz einfacher verlieren, wenn sie in ihren Herkunftsstaat reisen; das gilt nicht, wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist, etwa bei einer Beerdigung.