Künftig können wir nun Menschen eine Zukunft in Deutschland bieten, die ausreichend beruflich qualifiziert oder erfahren sind oder weitere wertvolle Potenziale mitbringen. Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial.
Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss. Künftig kann auch nach Deutschland einwandern, wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann. Der Abschluss muss also künftig nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Anerkennungspartnerschaften machen es künftig möglich, bereits in Deutschland zu arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse zu vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren zu betreiben.
Es wird darüber hinaus eine Chancenkarte eingeführt, die auch Menschen ohne Arbeitsvertrag ermöglicht, nach Deutschland zu kommen. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partnerinnen berücksichtigt werden. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, erhält die Chancenkarte auch. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten. Auch Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem Ausbildung und Studium in Deutschland noch attraktiver gemacht werden.
Die Westbalkanregelung, die Angehörigen dieser Staaten einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von einer Qualifikation ermöglicht, wird entfristet und das jährliche Kontingent von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir sichergestellt, dass es kein Aufweichen der Tarifbindung und der sozialen Standards gibt, keine generelle Öffnung für Leiharbeit und kein Abweichen vom Grundsatz der Fachkräftedefinition. Wir schaffen mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten und weniger lebensgefährliche Fluchtwege. Die klare Trennung zwischen Asyl und Arbeitsmigration wird beibehalten.
Darüber hinaus haben wir eine Reihe von pragmatischen Lösungen und Vereinfachungen beschlossen: Künftig werden auch formelle Bildungs- und Ausbildungsverfahren der Außenhandelskammern als Berufsqualifikation anerkannt, die Einkommensschwelle bei der Blauen Karte wird moderat abgesenkt, die Chancenkarte kann um zwei Jahre verlängert werden, wenn ein Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Voraussetzungen für die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit noch nicht erfüllt sind.
Wir erleichtern den Familiennachzug für Fachkräfte, z.B. können auch Eltern künftig nachkommen, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Grundsätzlich sollen die Verfahren einfacher und schneller werden. Auch für Fachkräfte, die noch im Asylverfahren sind, schaffen wir pragmatische Lösungen. Sie können in eine Aufenthaltserlaubnis wechseln, wenn sie zum Stichtag 29.3.2023 bereits in Deutschland waren. In engen Grenzen soll künftig auch der Wechsel aus Schengen-Visa in einen Fachkräftetitel möglich sein.