Wenn am 1.1.2024 das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft tritt, gilt zunächst nur in Neubaugebieten, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden greift die Regelung für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Doch was genau ist eine „kommunale Wärmeplanung“?
Zugegeben, ein ziemliches Wortungetüm, aber verdammt wichtig. Denn die kommunale Wärmeplanung wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in Ihrer Straße künftig überhaupt möglich sind. Auf dieser Basis können Sie dann schauen, welche Option am besten zu Ihnen passt – zum Beispiel Wärmepumpe oder Fernwärme.
Den dafür eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir heute in erster Lesung im Bundestag beraten. Mehr …