Laut Entwurf muss die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode über ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm darlegen, wie sie die nationalen und europäischen Klimaziele erreichen will. Um besser überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Pfad befindet, wird künftig die zu erwartende Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet – anstatt das jeweils zurückliegende Jahr.
Dabei werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Wichtig ist dabei: Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Das bedeutet: Es darf keine Tonne CO2 zusätzlich ausgestoßen werden.
In den parlamentarischen Verhandlungen haben sich die Ampelfraktionen überdies darauf geeinigt, die jährlichen EU-Zielvorgaben zur CO2-Reduktion in das Klimaschutzgesetz zu integrieren und damit für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Bundesregierung wird überdies den Bundestag künftig über Zielverfehlungen unterrichten und zu möglichen Auswirkungen gegenüber der EU-Kommission Stellung nehmen.
Künftig wird auch die Zeit von 2031 bis 2040 in das Monitoring einbezogen und mit einem Nachsteuerungsprozess versehen.