EU-Bürgerinnen können schon seit langem in Deutschland leben und arbeiten. Künftig soll die Erwerbseinwanderung auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial: Fachkräfte / Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss. Auch Bildungsmigration soll gestärkt werden, indem die Berufsausbildung und Studieren in Deutschland noch attraktiver gemacht wird.
Erfahrung: Künftig kann auch nach Deutschland einwandern, wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann. Der Abschluss muss also künftig nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Wer weiterhin eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses benötigt, kann auch im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber bereits in Deutschland arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren betreiben.
Potenzial: Es wird eine Chancenkarte eingeführt, mit der auch Menschen ohne Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen können. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen berücksichtigt werden. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, erhält die Chancenkarte auch. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten.
Bei akutem Arbeitskräftemangel soll zusätzlich in Bereichen ohne spezielle Qualifikationsanforderungen ein Weg in eine kurzzeitige Beschäftigung geöffnet werden. Tarifbindung und eine Sozialversicherungspflicht sollen für eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sorgen.
Die Westbalkanregelung, die Angehörigen dieser Staaten einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unabhängig von einer Qualifikation ermöglicht, wird entfristet und das jährliche Kontingent von 25.000 auf 50.000 Personen erhöht.
Die Regelungen sollen gestaffelt, größtenteils aber spätestens neun Monate nach Verkündung, in Kraft treten. Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in erster Lesung.