Diese Woche im Bundestag
MI | 16. Dezember 2020 | 201. Sitzung
Verlässliche Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie
Für jede Arbeit in Deutschland müssen gute arbeitsrechtliche Standards und Arbeitsschutz gelten – auch in der Fleischindustrie. Daher beenden wir das System von organisierter Verantwortungslosigkeit in dieser Branche und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen und deren Einhaltung. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Darauf zielt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das in dieser Woche in 2. und 3. Lesung beraten wird.
Jahressteuergesetz: Alleinerziehende werden dauerhaft entlastet
Mit dem Jahressteuergesetz 2020, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschieden, werden Bürgerinnen, Unternehmen und Vereine steuerlich bessergestellt. Um in der Pandemie zu helfen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale ein, verlängern die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen.
Jugendschutz online und offline
Das Internet ist aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken – nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen. Mit der veränderten Nutzung des Mediums Internet gibt es Risiken, die von den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr angemessen erfasst werden. Mit ihrem Gesetzentwurf für eine zweite Änderung des Jugendschutzgesetzes will die Bundesregierung diese Lücken nun füllen.
DO | 17. Dezember 2020 | 202. Sitzung
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Strom aus Erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag für mehr Klimaschutz. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, den wir in dieser Woche abschließend beraten, soll deshalb der Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gefördert werden.
Digitales Wettbewerbsrecht 4.0
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft stellt das Wettbewerbsrecht vor große Herausforderungen. Insbesondere in der Plattformökonomie vergrößern die Global Player ihre Marktmacht durch gezielte Strategien: Sie erschweren konkurrierenden Anbietern den Zugang zu Kund*innengruppen und bremsen Innovationsbestrebungen anderer Akteur*innen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wird, werden die Regeln für marktbeherrschende Plattformen enger gefasst und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöht.
Erleichterungen und Rechtssicherheit für Schuldner*innen und Mieter*innen
Jede*r Schuldner*in soll eine zweite Chance erhalten und nach einer finanziellen Notlage wieder schnell auf die Beine kommen. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, verkürzen wir deshalb die Dauer des so genannten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher*innen. Für diese Gleichbehandlung haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt. Die Verkürzung gilt dabei rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für den Zeitraum ab 17.12.2019 gelten abgestufte verkürzte Fristen.
Unternehmensinsolvenzen frühzeitig verhindern
Mit einem Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche abschließend beraten, setzen wir EU-Recht um und schaffen einen Rechtsrahmen für wirtschaftliche Restrukturie-rungen. Damit eine Insolvenz bereits frühzeitig abgewendet und das Unternehmen zügig saniert werden kann, sollen entsprechende Restrukturierungspläne in Zukunft auch mehrheitlich durch die Gläubiger*innen verabschiedet werden können. Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, soll es zudem erlaubt sein, die Verhandlungen über den Plan eigenständig zu führen und ihn selbst zur Abstimmung zu stellen. Damit schaffen wir ein vorinsolvenzliches Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, sich rechtzeitig zu sanieren und weiterhin am Markt zu bestehen. Das ist gerade auch in Zeiten der Krise ein wichtiges Instrument. Auch konnten wir erreichen, dass sich Arbeitnehmer*innenvertreter in bestimmen Fällen außerhalb ihrer Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz einbringen dürfen.
Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken
In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern werden regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, soll diese Praxis deutlich einschränken.