Innerhalb einer Woche bringen wir das Sicherheitspaket in den Bundestag ein. Diese Geschwindigkeit unterstreicht unseren gemeinsamen Willen, Deutschland, eines der sichersten Länder, noch sicherer zu machen. Wir beraten die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung. Vorgesehen sind Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Asylgesetz im Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz sowie beim Waffenrecht im Waffengesetz.
Strengeres Waffenrecht und Messerverbot
Damit Extremist:innen und Terrorist:innen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen erneut verschärft. Künftig werden weitere Behörden – wie Bundespolizei (BPOL), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht. Eingeführt wird ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot. Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen zu verhängen. Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern generell verboten.
Extremismus bekämpfen
Bei der Terrorismusbekämpfung brauchen die Behörden polizeiliche Befugnisse, die modern und sachgerecht sind und in die digitale Welt passen. Deshalb soll das BKA bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und beim Schutz von Verfassungsorganen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, ebenso die BPOL u.a. beim Grenzschutz.
Dazu gehört etwa die Befugnis, biometrische Daten wie z.B. Lichtbilder mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten (z.B. soziale Medien) abzugleichen. So sollen mutmaßliche Terrorist:innen und Tatverdächtige identifiziert, lokalisiert und Tat-Täter-Zusammenhänge erkannt werden. Auch soll die automatisierte Datenanalyse für BKA und BPOL erleichtert werden.
Damit können die Behörden dann bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auswerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsender Datenmenge ist dies erforderlich.
Der Bundesverfassungsschutz erhält für Finanzermittlungen im Bereich Terrorismus weitere Befugnisse.
Bekämpfung von irregulärer Migration
Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Wer anderes fordert, verkennt den Anspruch unseres Grundgesetzes. Wir werden weiterhin Menschen, die Schutz brauchen, Schutz geben. Damit wir das können, müssen wir jedoch auch wissen, wer zu uns kommt und dafür sorgen, dass der Schutz nicht ungerechtfertigt beansprucht wird.
Zukünftig soll die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden. Ausweisungen sollen erleichtert werden, wenn bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs erfolgten.
Künftig soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge biometrische Daten nutzen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen. Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat.
Eine „Dublin-Task Force von Bund und Ländern“ wird dafür Sorge tragen, dass mehr Schutzsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, in den zuständigen Staat überstellt werden können.