Erstmalig werden wir eine Dynamisierung des Wohngeldes einführen, die erstmalig (am 01.Januar) 2022 greift. Das bedeutet: Wir werden das Wohngeld alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre.
Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Wir nehmen den Menschen die Angst, aus dem Wohngeld rauszufallen. Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung ist ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition für ein solidarisches Land.
Durch die Reform wird es ab 01. Januar 2020 mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten.
Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der nun auf den Weg gebrachten Wohngeldreform profitieren insgesamt rund 660.000 Haushalte. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren.
Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des SGB II beziehen. Weitere rund 5.000 Haushalte wechseln aus dem SGB XII in das Wohngeld.
Zum anderen heben wir die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.
Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.
Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützen wir Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.
Mit einem Entschließungsantrag tragen die Koalitionsfraktionen den Kritikpunkten in der Öffentlichen Anhörung Rechnung und fordern eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur Steigerung der Bekanntheit des Wohngeldes.
Weiterhin halten die Koalitionsfraktionen daran fest, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur geplanten Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten vorzulegen.