Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Bislang vergeben diese Stellen Termine nur für Fachärzte und Psychotherapeuten. Zukünftig sollen sie rund um die Uhr für die ambulante Versorgung und für Notfälle ansprechbar sein.
Auch bei der Suche nach einem dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt können Patientinnen und Patienten zukünftig die Unterstützung der Terminservicestellen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen die Servicestellen online erreichbar sein, so dass die Terminvereinbarung auch per App stattfinden kann.
Darüber hinaus wird das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten erhöht. Laut Gesetzentwurf müssen Vertragsärztinnen und -ärzte zukünftig wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Zudem müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (z.B. konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Dieses erweiterte Sprechstundenangebot wird mit zusätzlichem Honorar gefördert.
Auch die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen wird mit dem Gesetz verbessert. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen zukünftig Zuschüsse, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs. So erhalten Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP). PatientInnen, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.
Damit Patientinnen und Patienten die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker praktisch nutzen können, müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf medizinische Daten ist dann auch mittels Smartphone oder Tablet möglich.
Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren mehrere entscheidende Verbesserungen für das Gesetz erreicht. So reformieren wir unter anderem die Heilmittelversorgung, indem wir die Möglichkeit einer Blankoverordnung schaffen. Konkret bedeutet das: Die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Physiotherapeuten können dann aber die konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer selbständig vornehmen. Auch die Bezahlung der Physiotherapeuten verbessern wir mit dem Gesetz.
Damit sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass Hilfsmittel wie Windeln oder Gehhilfen von guter Qualität sind, beenden wir endlich die HilfsmittelAusschreibungen durch die Krankenkassen. Zukünftig werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.
Die SPD hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen einen Bonus ausschütten müssen für ihre Versicherten, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.
Ebenso haben wir erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als im Gesetzentwurf geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Auch müssen die Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements Versicherte zukünftig bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.