Klimaschutz:

Bundesregierung beschließt Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz

2045 wollen wir klimaneutral sein. Also müssen wir auch im Gebäudebereich vorankommen und auf klimaneutrale Heizungen umsteigen. Dafür hat die Bundesregierung heute den Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz beschlossen, das den Umstieg organisieren soll.

Müssen deshalb jetzt funktionierende Gas- und Ölheizungen zum 1. Januar 2024 ausgetauscht werden? Nein! Es gibt keine neuen Austauschpflichten! Der Gesetzentwurf verpflichtet niemanden dazu, eine funktionierende Heizung ab dem 1. Januar 2024 herauszureißen und zu ersetzen. Was grundsätzlich gelten soll:

  • Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Kaputte Heizungen können repariert werden.
  • Wenn eine bestehende Heizung nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss, gelten Übergangsfristen.

Was uns besonders wichtig ist:

Wir machen uns jetzt auf den so wichtigen Weg hin zum klimaneutralen Heizen. Aber wir machen es so, dass alle diesen Weg mitgehen können. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren ganz genau darauf achten, dass es am Ende für alle, die sich die Umstellung nicht einfach so leisten können, eine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt. Das gilt dann übrigens auch für alle, die ihre Heizungen freiwillig austauschen wollen.