SPD-Bundestagsfraktion:

Wir reformieren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und sagen Diskriminierung den Kampf an!

Darauf haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag geeinigt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Woche mit einem Positionspapier beschlossen, welche Punkte in der Reform dringend umgesetzt werden müssen.

Jede dritte Person in Deutschland ist schon einmal diskriminiert worden – aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder der Weltanschauung.

Aber nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen.

Wir finden: Das geht nicht!

Damit Betroffene wirklich zu ihrem Recht kommen, wollen wir:

  • die Frist, um Ansprüche geltend zu machen, auf ein Jahr verlängern,
  • die unkomplizierte Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände ermöglichen (kollektiver Rechtsschutz),
  • für härtere Sanktionen bei Verstößen sorgen,
  • Schutzlücken schließen!

Denn während man z.B. bei rassistischer Diskriminierung durch eine:n private:n Arbeitgeber:in Entschädigungsansprüche hat, ist das bei rassistischer Diskriminierung durch eine öffentliche Behörde bislang nicht der Fall. Das wollen wir ändern und die Bindung an das Gesetz auch auf öffentliche Stellen und Behörden erweitern.

Diese Woche ratifizieren wir im Deutschen Bundestag das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Noch in dieser Legislaturperiode setzen wir den Koalitionsvertrag um und reformieren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Wir stehen an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, der Beschäftigten und Betroffenen. Diskriminierung darf nicht geduldet werden.