1
Corona-Pandemie: Gesundheit schützen
Unser Gesundheitssystem ist robust. Wir müssen aber alles tun, damit es nicht an seine Grenzen stößt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, Patientinnen und Patienten medizinisch optimal zu behandeln und die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen, stärken wir das gesamte Gesundheitssystem, insbesondere den ambulanten Sektor, die Gesundheitsämter und die Krankenhäuser. Mit einer umfangreichen Teststrategie und einer Impfkampagne, die zunehmend Fahrt aufgenommen hat, haben wir die klare Perspektive geschaffen, die Pandemie zu überwinden.
1.1
Transparente und einheitliche Regeln
Um die Gesundheit zu schützen, das Ansteckungsrisiko zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben die Bundesregierung und die Länder seit März 2020 immer wieder Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten beschlossen – etwa Regeln für private Treffen, Ausgangsbeschränkungen, Abstandsgebote, die Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, den Anstieg der Neuinfektionen im Frühjahr 2020 und im Winter 2020/21 zurückzudrängen.
Da die Maßnahmen teilweise erheblich in Freiheitsrechte eingreifen, haben wir im Herbst 2020 durchgesetzt, dass die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der Landesregierungen gesetzlich präzisiert wurden. Statt der bisherigen Generalklausel gelten nun klarere und engere Regeln, welche Grundrechte unter welchen Voraussetzungen wie lange per Verordnung eingeschränkt werden dürfen. Soziale und wirtschaftliche Folgen müssen berücksichtigt werden. Für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Ausgangssperren, ein Verbot von Gottesdiensten und Besuchsverboten in Alters- und Pflegeheimen haben wir besonders hohe Hürden geschaffen und den Grundsatz festgeschrieben, dass kein Mensch sozial isoliert werden darf. Alle Maßnahmen müssen auf vier Wochen befristet und sie müssen begründet werden.
Als im Frühjahr 2021 die dritte Welle auf uns zukam, haben wir die gesetzlichen Vorgaben weiter präzisiert und eine bis Ende Juni 2021 befristete, bundeseinheitliche „Notbremse“ im Infektionsschutzgesetz verankert. Sie greift, wenn in einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:innen liegt. Dann gelten die bundesgesetzlichen Vorgaben, etwa für private Zusammenkünfte, Ladenschließungen oder Schulen. Damit haben wir sichergestellt, dass bundeseinheitliche und rechtsichere Regeln gelten für steigende Infektionszahlen wie für anschließende Öffnungsschritte, die für alle verständlich und transparent sind.
Um einen wirksamen Arbeitsschutz zu gewährleisten, haben wir Arbeitgeber:innen verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte festzulegen und umzusetzen. Auch als Beitrag zur Bekämpfung der dritten Welle wurden Arbeitgeber:innen zudem verpflichtet, wo möglich Homeoffice anzubieten. Wo Präsenz unabdingbar ist, müssen sie allen Beschäftigten pro Woche mindestens zwei Schnell- oder Selbsttests anbieten.
Sobald von einer Person keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, entfällt ein wesentlicher Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung von Grundrechten. Deshalb war es verfassungsrechtlich geboten, für Geimpfte und Genesene Ausnahmen vor allem von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Quarantänepflichten zu beschließen. Dies hat die Bundesregierung im April 2021 in Form einer Rechtsverordnung umgesetzt, die mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates beschlossen wurde. Sie stellt auch klar, dass Geimpften und Genesenen die gleichen Rechte eingeräumt werden müssen wie Getesteten.
1.2
Impfen und testen
Zwei Faktoren verändern das Pandemiegeschehen seit diesem Jahr zunehmend: die immer größere Menge an Impfstoff und die breite Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests.
Impfen ist der Schlüssel zur dauerhaften Überwindung der Pandemie. Die Koalition hat deshalb frühzeitig die internationale Impfstoffinitiative CEPI sowie deutsche Impfstoffentwicklungen und mit insgesamt 230 Millionen Euro gefördert. Um bei neuen Erregern in Zukunft noch schneller reagieren zu können, haben wir bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung und zum Aufbau von Produktionskapazitäten aufgestockt und fördern neue Initiativen und Forschungsnetzwerke – insbesondere zu gefährlichen Viren. Hierfür sind insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Die Bundesregierung fördert außerdem die Entwicklung wirksamer Medikamente gegen Covid-19 mit 300 Millionen Euro.
Inzwischen sind mehrere Impfstoffe zugelassen. Die Zahl der Impfungen ist im Frühjahr 2021 deutlich angestiegen. Mitte Juni waren bereits mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal geimpft. Dadurch ergibt sich die klare Perspektive, die Pandemie zumindest in Deutschland endlich zu beherrschen. Es bleibt aber eine globale Aufgabe, auch den ärmeren Ländern ausreichende Mengen an Impfstoff verfügbar zu machen.
Bis allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden konnte, stellen regelmäßige Corona-Tests einen wichtigen Baustein dar, um mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schüler:innen wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für alle Bürger:innen. Inzwischen gibt es deutschlandweit mehr als 15.000 Testzentren. Die dritte Säule bilden die Tests in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmer:innen nötig ist. Wir haben dafür gesorgt, dass Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigen, deren Präsenz im Betrieb notwendig ist, mindestens zwei Tests pro Woche anbieten müssen.
1.3
Infektionsschutz durch leistungsfähige Gesundheitsämter
Wir stärken die Gesundheitsämter vor Ort. Sie sind es, die Infektionsketten nachvollziehen müssen, um die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen. Gemeinsam mit den Ländern haben wir einen „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Schaffung von 5000 neuen Stellen für Amtsärztinnen und Amtsärzte, andere Fachkräfte und Verwaltungspersonal. Außerdem wird die Software-Ausstattung verbessert.
Die Kapazitäten bei den PCR-Tests sind deutlich ausgebaut worden, auf annähernd 360.000 pro Tag. Mit der freiwilligen Corona-App können alle im Falle einer Infektion gefährdete Kontakte umgehend informieren, damit diese sich dann testen lassen können.
Der Bund hat zudem eine Milliarde Euro für die Schaffung einer nationalen Gesundheitsreserve bereitgestellt, um Schutzausrüstungen (wie zum Beispiel Masken und Schutzbekleidung) dauerhaft bereitzuhalten. Vorräte können nun auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder gelagert werden, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung stehen.
1.4
Stärkung der Krankenhäuser
Gerade zu Beginn der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine gute medizinische Versorgung in den Krankenhäusern ist. Deshalb haben wir einen Schutzschirm für Krankenhäuser gespannt. Mit ihm werden höhere Kosten (z. B. für Schutzausrüstung) finanziert und es werden Erlösausfälle ausgeglichen, wenn Betten zur Behandlung von Corona-Patient:innen freigehalten werden. Zudem wurde die Anzahl der Intensivbetten massiv ausgebaut. Insgesamt wurden aus dem Bundeshaushalt bis Mitte Mai 2021 rund 14,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln und Entlastungen für die Krankenhäuser ausgezahlt.
Außerdem haben wir ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, um die Kliniken bei notwendigen Investitionen zu unterstützen. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für eine moderne digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser werden insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern.
1.5
Unterstützung für Einrichtungen und Beschäftigte im Gesundheitswesen
Sehr rasch haben wir zu Beginn der Pandemie auch einen finanziellen Schutzschirm gespannt für Ärzt:innen, Therapeut:innen, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, sozialpädiatrische Zentren und medizinische Zentren für erwachsene Menschen mit Behinderungen. Auch stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste werden bei pandemiebedingten Mehrkosten und Einnahmeausfällen unterstützt.
Mit dem sogenannten Pflege-Bonus haben wir für Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege die Möglichkeit geschaffen, im Jahr 2020 eine einmalige steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu erhalten. Länder und Arbeitgeber:innen konnten diesen Betrag auf bis zu 1.500 Euro aufstocken. Auch die von der Pandemie besonders betroffenen Krankenhäuser konnten Pflegekräften und anderen Beschäftigten eine Prämie auszahlen.
1.6
Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung
Wir wollen, dass die gesundheitsbedingten Lasten der Corona-Pandemie gerecht finanziert werden. Dazu gehören stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne übermäßig steigende Krankenversicherungsbeiträge. In der Koalition haben wir vereinbart, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht über 40 Prozent steigen sollen. Deshalb haben wir den zusätzlichen Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2021 vor allem durch einen höheren Bundeszuschuss aus Steuermitteln und durch den Abbau von besonders hohen Rücklagen einzelner Kassen gedeckt. Im Jahr 2022 soll es keine Beitragssatzerhöhungen geben. Die fehlenden Mittel werden über einen zusätzlichen Bundeszuschuss finanziert.
1.7
Corona-Warn-App
Ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der Pandemie ist die Corona-Warn-App. Wir haben darauf gedrängt, dass Deutschland eine technisch ausgereifte Corona-Warn-App mit dem höchstmöglichen Datenschutzstandard bereitstellt. Denn nur eine vertrauenswürdige, datenschutzkonforme und sichere App ist die zentrale Voraussetzung für ihre Akzeptanz und Nutzung durch die Bevölkerung. Wir werben intensiv für die Nutzung der Corona-Warn-App, denn sie ist ein wichtiges Werkzeug, Infektionsketten zu durchbrechen und so die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es kommt darauf an, dass viele Bürger:innen die App aktiv nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. Inzwischen ist die App mehrfach um neue Funktionen erweitert worden. So werden tagesaktuelle Corona-Fallzahlen und andere Statistiken angezeigt. Es gibt die Möglichkeit, ein Kontakttagebuch zu führen sowie Schnelltests und den digitalen Impfpass für Geimpfte und Genesene zu speichern.
2
Corona-Pandemie: Soziale und wirtschaftliche Folgen begrenzen
Die Corona-Pandemie hat weitreichende Folgen für die Menschen in Deutschland: Viele haben mit finanziellen Einbußen zu kämpfen und machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz und ihre Zukunft. Familien mussten Betreuung, Arbeit und Alltag neu organisieren. Wir haben zahlreiche Maßnahmen durchgesetzt, um die Menschen während der Pandemie zu unterstützen und die langfristigen Folgen abzufedern. Niemand in Deutschland soll die Folgen der Krise allein meistern müssen.
2.1
Kurzarbeitergeld rettet Millionen Arbeitsplätze
Das Kurzarbeitergeld ist das zentrale Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. So reicht es derzeit aus, wenn zehn Prozent (statt eines Drittels) der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sind, damit Kurzarbeit beantragt werden kann. Auch Beschäftigte in Leiharbeit können davon profitieren.
Außerdem haben wir den Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert und das Kurzarbeitergeld mit Blick auf die Pandemie zeitlich befristet erhöht. Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Hinzuverdienste werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Zuschüsse der Arbeitgeber:in zum Kurzarbeitergeld werden für Lohnsteuerzahlungen zwischen dem 29. Februar 2020 und dem 1. Januar 2022 bis 80 Prozent steuerfrei gestellt.
2.2
Hilfen für Betriebe und Solo-Selbständige
Gleich zu Beginn der Pandemie hat der Bund ein Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige aufgesetzt. Kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten konnten Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten, um ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten zu decken.
Ab Juni 2020 folgten mehrere Programme wirtschaftlicher Hilfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überbrückungshilfe: Kleine und mittelständische Unternehmen können mit Zuschüssen für betriebliche Fixkosten unterstützt werden, wenn sie nach wie vor ihren Geschäftsbetrieb wegen der Pandemie einstellen oder stark einschränken müssen. Das Programm richtet sich vor allem an Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Jugendherbergen, Schausteller:innen, Reisebüros, Reisebus- und Veranstaltungsunternehmen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Von dieser Unterstützung profitieren gerade auch Branchen, in denen überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten.
In der zweiten und dritten Programmphase seit September 2020 wurde das Programm in mehreren Schritten ausgeweitet. So wurden die Zugangsbedingungen vereinfacht, Zuschüsse erhöht, die erstattungsfähigen Kosten erweitert und auch größere Unternehmen in die Förderung einbezogen. Seit April 2021 können für besonders betroffene Unternehmen auch Zuschüsse zum Eigenkapital gewährt werden. Für die Reisebranche sowie für die Kultur- und Veranstaltungsbranche wurde eine Anschubhilfe eingeführt, damit die Unternehmen nach dem Ende von pandemiebedingten Einschränkungen schnell wieder starten können.
Solo-Selbständige, die nur geringe betriebliche Fixkosten, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, können für den Zeitraum Januar bis September 2021 anstatt einer Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig die Neustarthilfe erhalten. Die Höhe der Neustarthilfe ist abhängig vom Umsatz vor der Krise und beträgt insgesamt bis zu 12.000 Euro für Solo-Selbständige. Auch Gesellschafter:innen von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ohne Beschäftigte können unterstützt werden.
Für die Zeit November und Dezember 2020 haben wir darüber hinaus eine außerordentliche Wirtschaftshilfe aufgelegt. Konkret wurden dabei pro Woche der Schließung Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Damit kein Unternehmen durchs Raster fällt, wurden zudem Härtefallhilfen aufgelegt: Mit ihnen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
2.3
Gerechte Lastenverteilung bei Gewerbemieten
Hotels, die Gastronomie und große Teile des Einzelhandels wurden besonders hart von den Beschränkungen betroffen. Die Kundschaft brach von einem Tag auf den anderen weg und die wirtschaftlichen Hilfsprogramme mussten zu Beginn der Pandemie erst aufgesetzt werden. Um zu verhindern, dass in diesem Zeitraum Gewerbetreibenden krisenbedingt die Kündigung ihrer Mietverhältnisse droht, haben wir zu Beginn der Krise neben Wohnungsmieter:innen auch Gewerbetreibende von den Regelungen des Kündigungsmoratoriums profitieren lassen. Für ausstehende Mietzahlungen in den Monaten April bis Juni 2020 darf bis Ende Juni 2022 nicht gekündigt werden.
Darüber hinaus haben wir uns erfolgreich für eine fairere Lastenteilung zwischen Gewerbemieter:innen und -vermieter:innen eingesetzt. Im Dezember 2020 haben wir klargestellt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Regelfall auf Miet- und Pachtverhältnisse anwendbar ist. Die Regelung beinhaltet die Vermutung, dass die coronabedingten Schließungsanordnungen zu einer schwerwiegenden Veränderung der vertraglichen Geschäftsgrundlage zwischen den Mietparteien führen und damit eine Vertragsanpassung ermöglichen. Viele Gewerbetreibende konnten dank dieser Klarstellung die Höhe ihres Mietzinses für die Zeit der pandemiebedingten Schließungen anpassen.
2.4
Stabilisierung von Unternehmen
Ergänzend zu den Überbrückungshilfen, haben wir 2020 zügig einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet, der insgesamt 600 Milliarden Euro umfasst. Er soll die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sicherstellen. Befristet bis Ende 2021 kann der Staat über den Fonds mit verschiedenen Instrumenten langfristige ökonomische und soziale Schäden abwenden: Mit 100 Milliarden Euro kann er sich direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen, um deren Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro helfen Unternehmen dabei, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen.
Mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro werden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Außerdem wurden KfW-Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme aufgelegt.
Durchgesetzt haben wir dabei, dass Unternehmen, die vom WSF profitieren, in dieser Zeit keine Boni zahlen, Sonderzahlungen leisten oder Dividenden ausschütten dürfen.
Kleinere und mittlere Unternehmen können den neuen KfW-Schnellkredit 2020 in Anspruch nehmen. Dieses KfW-Darlehen unterstützt in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro bei 100 Prozent Haftungsfreistellung. Start-ups werden zusätzlich mit einem Zwei-Milliarden-Euro-Hilfspaket unterstützt.
Außerdem hat die Koalition die Regelungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen geändert. Steuervorauszahlungen können gesenkt, Steuern zinslos gestundet und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
2.5
Hilfen für Kultur
Zusätzlich zu den oben ausgeführten Unterstützungsmaßnahmen steht speziell für den Kulturbereich ein eigenes Hilfsprogramm „Neustart Kultur“ bereit, um die Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland zu stützen. Es besteht aus rund 60 Teilprogrammen, die in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds entwickelt wurden. Wir unterstützen damit gezielt Kultureinrichtungen und -akteure aller Sparten: Theater, Tanz, Musik, Kino, Film, Festivals, Museen, Galerien, Bibliotheken, Buchhandlungen, Verlage, Gedenkstätten, Zirkusse, Kulturzentren, bildende Kunst, Literatur, Archive und viele mehr. Im Frühjahr 2021 wurde das Programm auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Parallel wurden die Bundesländer ebenfalls aktiv.
Ein weiterer Hilfsfonds unterstützt Kulturveranstaltungen, die durch Hygienevorgaben mit deutlich weniger Publikum stattfinden müssen. Außerdem springt der Fonds als eine Art Versicherung ein, wenn eine bereits geplante und organisierte Veranstaltung pandemiebedingt kurzfristig wieder abgesagt werden muss. Dafür stehen 2,5 Milliarden Euro bereit.
Mit mehreren Maßnahmen gewährleisten wir für Kunst- und Kulturschaffende die soziale Absicherung in der Künstlersozialversicherung. Normalerweise müssen Kunst- und Kulturschaffende mindestens 3.900 Euro pro Jahr verdienen, um in der Künstlersozialkasse versichert zu sein. Für die Jahre 2020 und 2021 haben wir diese Mindesteinkommensgrenze ausgesetzt, sodass niemand aufgrund von Einkommenseinbußen den Versicherungsschutz verliert. Außerdem können Versicherte mit nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeiten bis zu 1.300 Euro (statt 450 Euro) im Monat verdienen. Um die Künstlersozialabgabe trotz gesunkener Beitragseinnahmen in den Jahren 2021 und 2022 für die Versicherten stabil zu halten, stellen wir zusätzliche Bundesmittel für die Künstlersozialversicherung bereit.
2.6
Unterstützung für soziale Einrichtungen
Für gemeinnützige Organisationen gibt es ein Kredit-Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Umfang von einer Milliarde Euro. Dies schließt unter anderem Jugendherbergen, Familienferienstätten und Schullandheime ein. Mit einem weiteren Sonderprogramm konnten im Jahr 2020 gemeinnützige Einrichtungen mit Übernachtungsangeboten für junge Menschen und Familien sowie der internationale Jugendaustausch mit 100 Millionen Euro unterstützt werden. Das Programm wird 2021 mit 100 Millionen Euro fortgesetzt. Für Sportvereine und -verbände, die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Not geraten, gibt es Hilfen in Höhe von 200 Millionen Euro.
Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen werden mit 100 Millionen Euro aus dem Corona-Teilhabe-Fonds unterstützt. Anträge konnten bis Ende Mai 2021 gestellt werden. Werkstätten für behinderte Menschen wurden mit Mitteln aus der Ausgleichsabgabe unterstützt. Solange die Pandemie andauert, kann die Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung mittels Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Die Wahlen der Werkstatträte in den Behindertenwerkstätten können während der Pandemie auch per Briefwahl erfolgen.
Wir gewährleisten außerdem, dass soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge weiterhin in ihrem Bestand gesichert und finanziell unterstützt werden. Auf der Grundlage des neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes können sie Zuschüsse der Leistungsträger erhalten.
2.7
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Wir haben den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe erleichtert. Insbesondere Kleinunternehmer:innen und Solo-Selbständige mit hohen Einnahmeausfällen können einfacher finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, insbesondere weil eigenes Vermögen nur berücksichtigt wird, wenn es erheblich ist. Zudem ist gewährleistet, dass niemand die eigene Wohnung aufgeben muss. Die Regelung gilt bis Ende Dezember 2021.
2.8
Unterstützung für berufstätige Eltern
Wenn Kitas oder Schulen schließen müssen oder wenn sich ein Kind wegen Corona in Quarantäne befindet, stehen viele erwerbstätige Eltern vor besonderen Herausforderungen. Sie müssen ihre Kinder betreuen und gleichzeitig im Homeoffice arbeiten – oft auf engem Raum in kleinen Wohnungen.
Aber nicht alle Eltern können von zu Hause aus arbeiten. Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben wir im Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung geschaffen. Beide Elternteile können damit unter bestimmten Voraussetzungen jeweils für bis zu zehn Wochen (Alleinerziehende bis zu 20 Wochen) 67 Prozent des Nettoeinkommens erhalten (monatlich maximal 2.016 Euro). Der Anspruch gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Bei Kindern mit Behinderungen greift er auch, wenn die Kinder älter oder bereits volljährig sind. Eine Entschädigung erhalten auch Eltern, die nicht arbeiten können, weil ihre Kinder in Quarantäne sind. Das Gleiche gilt für Beschäftigte und Selbständige, die sich selbst in Quarantäne befinden und deshalb einen Verdienstausfall haben.
Wenn Kinder krank sind, haben berufstätige Mütter und Väter in bestimmten Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung von ihrer Krankenversicherung. Wir haben die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 für jeden Elternteil von zehn auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende von 20 auf 30 Tage). Im Jahr 2021 wurden die Kinderkrankentage zweimal um je zehn Tage pro Elternteil und je 20 Tage für Alleinerziehende erhöht. Damit können gesetzlich krankenversicherte Eltern in diesem Jahr je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 statt bisher zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 60 statt bisher 20 Arbeitstage.
Die Kinderkrankentage können Eltern auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind gesund ist, aber pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss. Kinderkrankengeld kann beantragt werden, wenn Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen sind, nur ein eingeschränkter Zugang besteht oder wenn ein Kind aufgrund einer behördlichen Empfehlung eine Einrichtung nicht besucht.
2.9
Kinderbonus
Um Familien in der Pandemie zu unterstützen, wurde im Herbst 2020 ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro an alle Kinder ausgezahlt. Im Mai 2021 haben Familien für jedes Kind einen weiteren Kinderbonus in Höhen von 150 Euro erhalten. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Für Alleinerziehende wurde der sogenannte Entlastungsbetrag mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto.
2.10
Notfall-Kinderzuschlag
Anders als beim regulären Kinderzuschlag wurde von April bis September 2020 nicht das Einkommen der letzten sechs Monate überprüft, sondern nur des Monats vor Antragstellung. Privates Vermögen wird bis zum 31. Dezember 2021 nur dann berücksichtigt, wenn es „erheblich“ ist. Eltern können so den Kinderzuschlag leichter erhalten – bis zu 205 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld.
2.11
Corona-Zuschuss
Um die besonderen finanziellen Belastungen aufzufangen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, haben alle Erwachsenen, die existenzsichernde Leistungen beziehen, im Mai 2021 einen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro erhalten. Damit wird höheren Alltagsausgaben durch die Pandemie Rechnung getragen.
2.12
Krisenfestes Elterngeld
Um zu vermeiden, dass Eltern durch die Corona-Pandemie Nachteile entstehen, haben wir das Elterngeld angepasst und flexibler gemacht: Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, konnten ihre Elterngeldmonate aufschieben. Diese müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, verlieren den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie wegen der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Wichtig für werdende Eltern: Einkommensverluste – etwa durch Kurzarbeit – führen später nicht zu Nachteilen bei der Berechnung des Elterngeldes. Diese Regelungen gelten für Einkommen und Zeiträume bis Ende 2021.
Erhalten Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, neben Elterngeld beispielsweise auch Kurzarbeitergeld, so reduziert dies die Höhe des Elterngeldes nicht. Diese Regelung gilt künftig auch unabhängig von der Pandemie.
2.13
Akut-Hilfe für pflegende Angehörige
Viele Menschen müssen sich wegen der Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Sie erhalten dabei akute Hilfe und flexible Unterstützung. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, hat in einer akuten Pflegesituation bis zum 31. Dezember 2021 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. Sie erhalten bis zu 20 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz und damit doppelt so lang wie üblich. Pflegeunterstützungsgeld wird auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen durch die Pandemie nur selbst auffangen können. Außerdem besteht die Möglichkeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler zu nehmen. Auch das Familienpflegezeit-Darlehen wurde flexibilisiert.
2.14
Hilfen für Kinder und Jugendliche
Der Bund unterstützt Schulen sowie Schüler:innen beim digitalen Unterricht zu Hause mit zusätzlich 500 Millionen Euro für die Anschaffung von Laptops und Tablets, die die Schulen an alle ausleihen, die zu Hause keine entsprechenden Geräte haben. Für digitale Endgeräte, die Lehrer:innen das Unterrichten von zu Hause aus ermöglichen, wenn aufgrund der Pandemie kein Präsenzunterricht möglich ist, tritt der Bund in Vorleistung für weitere 500 Millionen Euro, bis die Gelder aus dem Corona-Aufbauprogramm der EU fließen. Hinzu kommen 500 Millionen Euro für die Ausbildung und Finanzierung von IT-Systemadministrator:innen.
Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass die Jobcenter die Kosten für digitale Endgeräte (z. B. Laptops) für Schüler:innen aus bedürftigen Familien übernehmen, wenn kein anderes Gerät – vor allem seitens der Schule – zur Verfügung steht. Des Weiteren erhalten diese Kinder auch in Zeiten von Schul- oder Kita-Schließungen ein kostenloses warmes Mittagessen. Damit den Eltern hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen, können die Kommunen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket flexibel so einsetzen, dass das Essen den Kindern nach Hause geliefert wird oder an die Schule, damit sie es dort abholen können.
Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022 schaffen wir schulische und außerschulische Lern- und Freizeitangebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen: Bestehende Programme werden ausgeweitet, Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen werden gezielt unterstützt und die Länder erhalten zusätzliche Mittel für die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind unterstützen wir Familien mit geringem Einkommen und ermöglichen ihren Kindern mehr Freizeit-, Sport- und Ferienaktivitäten. Zudem werden ihnen individuelle Nachhilfeangebote für verpassten Schulstoff gemacht.
2.15
Sicherung von Ausbildungsplätzen
Wir haben einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Schulabgänger: innen sollen trotz der aktuellen Situation eine Ausbildung beginnen können, Auszubildende ihre laufende Ausbildung ordentlich zu Ende bringen können. Deshalb gibt es Prämien für Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
Für Ausbildungen ab Juni 2021 haben wir die Prämien, die pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag gewährt werden, noch einmal verdoppelt: auf 4.000 Euro, wenn das Ausbildungsangebot gleichbleibt, und auf 6.000 Euro, wenn sich die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht bzw. wenn Auszubildende aus insolventen Betrieben übernommen werden. Kleinstunternehmen bekommen einen Sonderzuschuss.
2.16
Unterstützung für Studierende
Für Studierende haben wir einen Nothilfefonds durchgesetzt: Bis zu 100 Millionen Euro haben wir in der ersten Phase der Pandemie bereitgestellt, um Studierende in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen zu unterstützen. So konnte jenen geholfen werden, die z. B. krisenbedingt ihre Nebenjobs verloren haben. Für das Wintersemester 2020/21 und Sommersemester 2021 wurde der Nothilfefonds ein weiteres Mal aufgelegt. Für das Jahr 2021 stehen insgesamt 210 Millionen Euro zur Verfügung.
Zudem haben wir die Regeln beim BAföG geändert: Studierende, die BAföG erhalten, sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen. Und wer sich in systemrelevanten Tätigkeiten etwas hinzuverdient und so bei der Bewältigung der Krise mithilft, hat dadurch keine Einbußen bei der BAföG-Förderung.
2.17
Hilfen für den Sport
Für die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen und -verbänden, die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, haben wir ein Hilfsprogramm ins Leben gerufen. Mit dieser Überbrückungshilfe in Höhe von 200 Millionen Euro sichern wir die Vielfalt des Sports in Deutschland ab. Mit einem Teil dieses Programms finanzieren wir die Hygienekonzepte und -maßnahmen der Vereine, um ein sicheres Angebot für die Mitglieder zu gestalten.
2.18
Gutscheine für ausgefallene Veranstaltungen
Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Lesungen oder Sportwettkämpfe können nicht eingelöst werden. Klar ist: Wer bereits Eintrittskarten gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig würde die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern Veranstalter und Betreiber in noch größere finanzielle Nöte bringen. Die Koalition hat deshalb eine Gutschein-Lösung beschlossen. Inhaber:innen einer Eintrittskarte erhalten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein. Diesen können sie entweder für die Nachholveranstaltung oder für eine andere Veranstaltung des Veranstalters einlösen. Wenn der Verzicht auf eine finanzielle Erstattung aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst wird, gibt es das Geld zurück.
2.19
Handlungsfähigkeit von Unternehmen und Verbänden
Damit Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen weiterhin beschlussfähig sind, wurden Erleichterungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht geschaffen, die bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurden. Die Insolvenzantragspflichten haben wir zuletzt bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Den Insolvenzantragsgrund wegen Überschuldung haben wir bis zum 30. April 2021 ausgesetzt, damit sich überschuldete zahlungsfähige Unternehmen weiter durch staatliche Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen sanieren bzw. finanzieren können.
2.20
Sicherung der Bundestagswahl unter Pandemie-Bedingungen
Die Corona-Pandemie und die geltenden Hygienevorschriften haben auch dazu geführt, dass Versammlungen der Parteien zur Aufstellung ihrer Kandidat:innen und ihrer Landeslisten vielerorts nicht stattfinden konnten. Wir haben daher das Bundeswahlgesetz geändert. Der Bundesinnenminister hat daraufhin mit Zustimmung des Bundestages eine Rechtsverordnung erlassen, wonach diese Aufstellungsverfahren durch Videokonferenzen erfolgen konnten. Die Parteien konnten ihre Kandidat:innen und ihre Landeslisten rechtlich sicher auch unter Zuhilfenahme von Videokonferenzen und anderer elektronischer Kommunikation oder im schriftlichen Verfahren nominieren und aufstellen. Dies diente der Sicherung der Bundestagswahl 2021.
Außerdem haben wir für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages wegen der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie einmalig die Zahl der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Unterstützerunterschriften auf ein Viertel abgesenkt, damit auch unter den erschwerten Pandemie-Bedingungen Einzelkandidat: innen und kleinere Parteien einfacher um Unterstützer:innen für die Zulassung zur Bundestagswahl werben konnten.
3
Corona: Wirtschaft ankurbeln
Im Juni 2020 hat die Große Koalition ein umfassendes Konjunkturprogramm mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro beschlossen. Wir entlasten Bürgerinnen und Bürger und stärken die Binnennachfrage. Wir sichern Investitionen in Städten und Gemeinden. Und wir investieren in Zukunftstechnologien, um unser Land wettbewerbsfähiger, ökologischer und lebenswerter zu machen.
3.1
Nachfrage stärken, Menschen und Unternehmen entlasten
Um die Binnennachfrage anzukurbeln und der Wirtschaft einen Schub zu geben, haben wir im zweiten Halbjahr 2020 vorübergehend die Mehrwertsteuer gesenkt. Mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro war diese Maßnahme ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets. Studien weisen mittlerweile nach, dass die Senkung der Mehrwertsteuer im Handel weitestgehend an die Kund:innen weitergegeben wurde. Außerdem wird für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhoben.
Auch die EEG-Umlage wurde gesenkt. Sie macht fast ein Viertel der Strompreise aus und würde ohne Gegenmaßnahmen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Hohe Stromkosten aber treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart, zudem schwächen sie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Deshalb haben wir die EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 verlässlich auf 6,5 bzw. 6,0 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Der Bund leistet dafür einen Zuschuss in Höhe von elf Milliarden Euro. Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen haben damit mehr Geld zur Verfügung.
Zudem verhindern wir mit einer Sozialgarantie, dass steigende Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte und Unternehmen in der Krise zur Belastung werden. Sie werden für die Jahre 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent gedeckelt.
3.2
Familien unterstützen
Wir haben Beschäftigte und vor allem Familien finanziell gestärkt. Mit Steuererleichterungen, der Soli-Abschaffung für die meisten Beschäftigten und den Kinderboni stärken wir das verfügbare Haushaltseinkommen und damit die Binnennachfrage.
Die Corona-Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung für Kinder und Eltern ist. Deswegen investieren wir mit dem Konjunkturpaket eine Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau der Kindertagesbetreuung. Auch Schulkinder brauchen eine gute Betreuung am Nachmittag. Deshalb gehen weitere 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. 500 Millionen Euro werden zusätzlich für eine bessere digitale Ausstattung in Schulen zur Verfügung gestellt.
3.3
Hilfen für Kommunen
Die Kommunen haben 2020 auch wegen der Corona-Krise rund zwölf Milliarden Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen. Wir haben dafür gesorgt, dass Bund und Länder diese Einbußen ausgleichen. Der Bund übernimmt mit 6,134 Milliarden Euro die Hälfte.
Zusätzlich schultert der Bund auf Drängen der SPD-Fraktion einen höheren Anteil an den Sozialausgaben. Konkret werden nun bis zu 74 (statt 50) Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das sind nochmals 3,4 Milliarden Euro – dauerhaft, jedes Jahr. Mit diesen Entlastungen werden bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.
3.4
Mobilität sicherstellen
Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bund zur Kompensation von Einnahmeausfällen kurzfristig 3,5 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Deutsche Bahn AG erhält bis zu fünf Milliarden Euro zusätzlich.
3.5
Nachhaltige Zukunft gestalten
Wir wollen, dass Deutschland gestärkt aus der Krise kommt. Mit dem Konjunkturprogramm legen wir den Grundstein dafür. Investitionen in die Modernisierung von Land und Wirtschaft sollen den nötigen Strukturwandel vorantreiben und das Land in entscheidenden Bereichen besser aufstellen. Dafür haben wir ein 50 Milliarden Euro schweres „Zukunftspaket“ geschnürt, das Maßnahmen für Klimaschutz und Digitalisierung ebenso umfasst wie Investitionen in das Gesundheitswesen.
3.6
Mehr Tempo bei Energie- und Mobilitätswende
Zentral für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes sind die Energie- und Mobilitätswende. Denn hier verbinden sich die Themen Klimaschutz und Zukunftstechnologien, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Mit verschiedenen Maßnahmen knüpft die Koalition an das Klimaschutzprogramm an und setzt noch stärkere Anreize für Investitionen in Zukunftstechnologien. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Stärkung des Automobilsektors mit bis zu zehn Milliarden Euro, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat. Um den Austausch hin zu emissionsfreien Fahrzeugen zu beschleunigen, verdoppelt der Bund seinen Anteil an der Umweltprämie für den Kauf eines Elektroautos: Bei Nettolistenpreisen bis 40.000 Euro soll die Prämie von 3.000 auf 6.000 Euro steigen – zusätzlich zur Prämie der Industrie. Zudem fördert der Bund mit einem Bonus-Programm Zukunftsinvestitionen der Hersteller und Zulieferer in der Automobilindustrie und investiert zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den schnellen Ausbau des Ladesäulennetzes sowie in die Forschung im Bereich Elektromobilität. Auch der Umstieg von Fahrzeug-, Bus- und Lkw-Flotten auf Elektromobilität soll gefördert werden.
Zudem werden sieben Milliarden Euro zusätzlich in die Zukunftstechnologie Wasserstoff investiert. Deutschland und Europa sollen Leitmärkte für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft werden und deutsche Unternehmen ihre Vorreiterrolle weiter stärken. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, wurde der Deckel für Photovoltaik abgeschafft, der bislang die Förderung von Solaranlagen künstlich begrenzt. Kommunen sowie Anwohner:innen sollen zudem stärker von den finanziellen Erträgen aus Windkraftanlagen profitieren.
3.7
Digitalisierung anschieben
Auch die Digitalisierung soll einen weiteren Schub bekommen, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung der Wirtschaft soll über erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbau von Plattformen weiter gefördert werden. Dazu gehört auch ein flächendeckendes und sicheres 5G-Netz bis zum Jahr 2025: Die neue Mobilinfrastrukturgesellschaft soll mit fünf Milliarden Euro ausgestattet werden, um den Netzausbau in Gebieten zu ermöglichen, die von den Ausbauverpflichtungen der Mobilfunkbetreiber nicht abgedeckt sind. Weitere zwei Milliarden Euro will die Koalition bis 2025 zusätzlich in künstliche Intelligenz (KI) investieren, um KI in Spitze und Breite der Forschungslandschaft zu etablieren und ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk zu unterstützen. Außerdem stellt der Bund Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern bereit.
4
Mehr Netto
Familien und Beschäftigte sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Deshalb entlasten wir sie bei Steuern und Abgaben und erhöhen die Leistungen für Eltern mit Kindern. Vor allem geringe und mittlere Einkommen werden gestärkt.
4.1
Weniger Einkommensteuer
Wir entlasten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Einkommensteuer. Der jährliche Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro gestiegen. 2021 wird er um weitere 336 Euro auf 9.744 Euro und 2022 um noch einmal 240 Euro auf 9.984 Euro erhöht. So bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Lohn.
Außerdem gleichen wir die Wirkung der kalten Progression aus. Sie entsteht durch das Zusammenspiel von Einkommensteuertarif, Lohnerhöhungen und Inflation: Durch eine Lohnsteigerung in Höhe der Inflationsrate steigt auch die durchschnittliche Steuermehrbelastung. Man hat also real weniger Geld im Portemonnaie. Um diesen Effekt auszugleichen, wurde der Einkommensteuertarif für 2019, 2020 und 2021 entsprechend abgesenkt.
4.2
Soli fällt weg – außer bei Spitzeneinkommen
Ab dem 1. Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 154.000 Euro keinen Soli mehr zahlen.
Das verschafft vielen Menschen mehr finanzielle Spielräume. Nur auf die oberen 3,5 Prozent der Spitzeneinkommen fällt der Soli weiter in voller Höhe an. Das ist gerecht.
4.3
Halbe-halbe bei Kassenbeiträgen
Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlastet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Rentnerinnen und Rentnern wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent gesenkt worden. Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie sinkt der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf weniger als 160 Euro.
4.4
Unterstützung für Familien
Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Familien bekommen ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.
Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Der Kinderfreibetrag stieg in den Jahren 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu. Für sie wurde der sogenannte Entlastungsbetrag bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: von 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Auch das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Kinder von Alleinerziehenden unterstützen wir außerdem mit einem Unterhaltsvorschuss. Er steigt ab dem 1. Januar 2021 erneut um neun bis 16 Euro monatlich.
4.5
Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können behinderungsbedingte Kosten bei der Steuererklärung in Form von pauschalen Beträgen geltend machen. Die Höhe dieser Pauschbeträge ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Zum 1. Januar 2021 werden die Behinderten-Pauschbeträge auf allen Stufen verdoppelt und die Systematik wird aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Außerdem wird ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt und es werden die Pflege-Pauschbeträge verbessert.
4.6
Entlastung von Geringverdienenden
Besondere Unterstützung erhalten zudem Geringverdienende: Wer monatlich zwischen 450 und 1.300 Euro brutto verdient, zahlt seit Juli 2019 verringerte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung. Und anders als bisher gibt es trotz geringerem Rentenbeitrag den vollen Rentenanspruch. Menschen mit Midijob, die 850 Euro im Monat verdienen, bleiben allein durch diese Maßnahme mindestens 270 Euro mehr pro Jahr.
5
Starke Familien
Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Wir stärken Eltern und Kinder, verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bekämpfen Kinderarmut – mit besserer Kinderbetreuung, zeitlicher Flexibilität und gezielter finanzieller Unterstützung.
5.1
Gute Kindertagesbetreuung
In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Allerdings gibt es enorme Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern.
Mit dem Gute-Kita-Gesetz helfen wir dabei, diese Unterschiede auszugleichen: Dabei stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern zur Verfügung: Wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen – etwa für einen guten Betreuungsschlüssel, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume.
Darüber hinaus soll jedes Kind überall in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen. Deshalb werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet. Bis 2022 stellt der Bund den Ländern für mehr Qualität und eine Entlastung bei den Kitabeiträgen 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Rahmen des Konjunkturpakets stellen wir eine weitere Milliarde Euro zusätzlich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereit. Die Mittel können für neue Betreuungsplätze oder auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas und in der Kindertagespflege genutzt werden.
5.2
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert bislang nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihre Kinder?
Das soll sich ändern: Wir setzen uns für einen Rechtsanspruch ein, damit Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreut werden können. Dafür braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und Gemeinden in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Deshalb errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder: In den Jahren 2020 und 2021 sind das Fördermittel in Höhe von je einer Milliarde Euro. Zusätzlich hat der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturpakets weitere 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zugesagt.
5.3
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld wird ab 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Außerdem stiegen die kindbezogenen steuerlichen Freibeträge entsprechend. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.
Ab 2021 wird außerdem der Grundfreibetrag erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit steigendes Einkommen auch tatsächlich zu einer höheren Kaufkraft führt. So stärken wir Familien erneut finanziell den Rücken.
5.4
Bekämpfung von Kinderarmut
Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit geringem Einkommen. Zum 1. Juli 2019 haben wir den Kinderzuschlag erhöht, den Familien erhalten, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Es bleibt mehr Geld in den Familien, weil bei steigendem Einkommen mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrigbleibt. Auch Alleinerziehende werden besser unterstützt. Den Kinderzuschlag gibt es jetzt auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten. Außerdem wurde der Kinderzuschlag an die Entwicklung des Existenzminimums gekoppelt und steigt damit künftig automatisch an. Zum 1. Januar 2021 steigt der Kinderzuschlag daher von monatlich 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Kind. Insgesamt haben wir die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 800.000 auf zwei Millionen erhöht.
Die Regelsätze in der Grundsicherung werden zum 1. Januar 2021 erhöht und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenfalls deutlich aus.
Außerdem bekommen bedürftige Kinder am Anfang des Schuljahres mehr Geld für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas sind für sie jetzt kostenlos. Ausgaben für Nachhilfeunterricht können nun auch dann übernommen werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglichen soll.
5.5
Mehr Zeit für Familien
Wir haben den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, danach zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Das erleichtert es, Beruf und Familie zu vereinbaren.
5.6
Besseres Elterngeld
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes machen wir das Elterngeld noch partnerschaftlicher und flexibler – indem wir z. B. beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. Werden Kinder besonders früh geboren, erhalten Eltern künftig einen zusätzlichen Monat lang Elterngeld.
5.7
Digitalisierung von Familienleistungen
Die Digitalisierung soll auch das Leben von Eltern leichter machen. Wir sorgen dafür, dass die Anträge für die wichtigsten Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes gebündelt werden.
5.8
Baukindergeld
Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum. Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung wird zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich pro Kind gefördert. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Programm hatte ursprünglich eine Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020, wurde aber aufgrund der Pandemie bis zum 31. März 2021 verlängert.
5.9
Entlastung von Pflegekosten
Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.
Außerdem werden pflegende Angehörige ab Januar 2021 steuerlich entlastet: Der Pauschbetrag bei Pflegegrad vier und fünf wird fast verdoppelt, bei Pflegegrad zwei und drei werden neue Pauschbeträge eingeführt.
5.10
Mehr Offenheit und Beratung bei Adoptionen
Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Kinder von einem neuen Stiefelternteil, Pflegekinder oder Kinder aus dem Ausland finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen im Mittelpunkt. Familien sollen bei und nach der Adoption besser unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor der Adoption eingeführt werden.
Das Wissen um die eigene Herkunft ist wesentlich für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen Vermittlungsstellen die Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht darüber aufzuklären, dass es adoptiert wurde. Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.
5.11
Stiefkindadoption in festen Lebensgemeinschaften
Nach einem Verfassungsgerichtsurteil haben wir unverheiratete Paare in einer festen Lebensgemeinschaft mit Ehepaaren bei der Stiefkindadoption gleichgestellt. Nun kann in festen Lebensgemeinschaften das Kind durch die nicht-leibliche Elternperson adoptiert werden, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinsamen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben.
6
Sicherheit im Alter
Nach dem Arbeitsleben ordentlich abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Wir wollen dieses Versprechen für die nächsten Jahrzehnte erneuern – und haben wichtige Maßnahmen in der Rentenpolitik durchgesetzt.
6.1
Grundrente – Lebensleistung anerkennen
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für viele Menschen im Alter die Haupteinkommensquelle, um ihr Leben zu finanzieren. Dafür haben sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge eingezahlt. Viele von ihnen haben darüber hinaus Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt. Trotzdem sind viele im Alter auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Mit der Einführung einer Grundrente würdigen wir die Lebensleistung langjährig Versicherter. Den Zuschlag erhält, wer im Erwerbsleben zwischen 30 Prozent und 80 Prozent des Durchschnittentgelts verdient hat. Voraussetzung für den vollen Erhalt der Grundrente sind 35 Beitragsjahre, zwischen 33 und 35 Beitragsjahren erfolgt ein gestaffelter Zuschlag.
Wichtig war uns: Niemand muss einen Antrag stellen. Die Grundrente wird automatisch ausgezahlt. Auch gibt es keine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung. Zusätzliches Einkommen wird innerhalb bestimmter Freibeträge nicht angerechnet.
Rund 1,3 Millionen Menschen werden mit der Grundrente einen spürbaren Zuschlag auf ihre Rente bekommen. Vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland werden davon profitieren. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.
6.2
Stabile Renten, stabile Beiträge
Wir stärken die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung. Am 1. Januar 2019 ist der Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil in Kraft getreten. Er stoppt das Absinken des Rentenniveaus und stabilisiert es bis 2025 bei mindestens 48 Prozent. Damit steigen die Renten künftig wieder wie die Löhne. Die jüngere Generation profitiert von der Garantie, dass der Rentenbeitrag in den kommenden Jahren nicht auf über 20 Prozent ansteigt.
Der Rentenpakt schafft damit Sicherheit für alle Generationen: für die Älteren, die nach einem langen Arbeitsleben ihre wohlverdiente Rente bekommen, aber auch für die Jüngeren, die in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit ihren Beiträgen die Rente finanzieren. Da die Stabilität der Altersvorsorge eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft ist, übernimmt der Staat über einen höheren Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. Außerdem wird im Bundeshaushalt eine Rücklage für die Rente gebildet.
Wir setzen uns dafür ein, die Stabilität der Renten und Beiträge auch über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Die Bundesregierung hat eine Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeitet hat.
6.3
Mehr Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
Frauen und Männer, die seit Januar 2019 aus gesundheitlichen Gründen nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente.
Dafür wird die sogenannte Zurechnungszeit zweimal angehoben. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wurde die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben, für Neuzugänge ab 2020 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Das verbessert die Situation von jährlich mehr als 170.000 künftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern. Im Vergleich zu 2014 werden im Jahr 2031 sieben Jahre mehr angerechnet. So wird eine Verbesserung bei der Rentenhöhe von mehr als 17 Prozent erzielt.
6.4
Höhere Mütterrente
Seit Anfang 2019 werden Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente mit einem weiteren halben Jahr angerechnet. Dies entspricht derzeit einem zusätzlichen monatlichen Bruttobetrag von 17,09 Euro (West) bzw. 16,61 Euro (Ost) pro Kind. Davon profitieren rund zehn Millionen Menschen, die bereits Rente beziehen.
6.5
Betriebsrenten stärken
Wer eine Betriebsrente bekommt und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat ab 2020 im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Durch einen neuen Freibetrag zahlen mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner de facto nur noch höchstens den halben Beitragssatz. Auch die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet. Um die betriebliche Altersversorgung zu stärken, heben wir außerdem die Förderung bei Geringverdienenden deutlich an.
6.6
Rentenübersicht mit einem Klick
Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht können alle Bürgerinnen und Bürger künftig den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen.
7
Gleiche Bildungschancen
Alle Kinder brauchen die gleichen Bildungschancen unabhängig vom Wohnort oder Einkommen der Eltern. Wir investieren massiv in moderne Schulen und sorgen für gute Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten.
7.1
Mehr Zusammenarbeit für bessere Bildung
Bund und Länder können künftig wieder enger zusammenarbeiten, um Bildung besser zu machen: Bundestag und Bundesrat haben das Grundgesetz geändert und das sogenannte Kooperationsverbot in der schulischen Bildung abgeschafft. Jetzt kann der Bund die Länder mit finanziellen Mitteln für die Bildungsinfrastruktur wieder dabei unterstützen, dass Schülerinnen und Schüler überall in Deutschland an guten Schulen unterrichtet werden. Das ist ein wichtiger Schritt für gleiche Bildungschancen unabhängig vom Wohnort.
7.2
Digitalpakt für moderne Schulen
Mit der Änderung des Grundgesetzes wurde auch der Weg frei für den Digitalpakt: Im ersten Schritt haben wir fünf Milliarden bereitgestellt, die in den nächsten Jahren in die digitale Ausstattung von allgemein- und berufsbildenden Schulen in ganz Deutschland investiert werden – in WLAN, Schulserver, elektronische Tafeln und Tablets. Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir den Digitalpakt um weitere 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Damit sollen unter anderem Laptops angeschafft werden, die Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten nutzen können. Alle Schülerinnen und Schüler sollen mit der neuesten Technik lernen und optimal auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereitet werden.
7.3
Mindestvergütung für Azubis
Auszubildende tragen mit ihrer Arbeit zur Wertschöpfung im Betrieb bei. Deshalb haben sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung, so wie es im Gesetz steht. Jetzt haben wir dies konkretisiert, weil einige Betriebe unfaire Verträge abgeschlossen haben. Die Mindestausbildungsvergütung ist eine neue Untergrenze. Sie ist gestaffelt nach Ausbildungsjahr und wird künftig automatisch angehoben. Geltende Tarifverträge bleiben ebenso unangetastet wie die Regelung, dass diese einen Standard in einer Branche setzen können, der nicht um mehr als 20 Prozent unterschritten werden darf.
Außerdem konnten wir weitere Verbesserungen für Auszubildende durchsetzen, etwa bei der Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag und vor einer Prüfung. Kosten für Fachliteratur, die zusätzlich zur Abschlussprüfung benötigt wird, müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) wird gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sozialen und rechtlichen Situation der Studierenden in dualen Studiengängen Empfehlungen erarbeiten.
Für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, haben wir die Bedarfssätze und Freibeträge erhöht und die Beantragung erleichtert.
In der Corona-Pandemie haben wir einen Schutzschirm für Auszubildende gespannt. Er sieht Prämien für Betriebe vor, die ihre Ausbildungsplätze erhalten oder erhöhen beziehungsweise Auszubildende aus insolventen Firmen übernehmen.
7.4
Gute Studienbedingungen
Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre verbessern Bund und Länder die Lehr- und Studienbedingungen an den Hochschulen und sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an Studienplätzen – und zwar dauerhaft. 40 Milliarden Euro fließen bis 2030 zusätzlich zur bestehenden Grundfinanzierung in die Hochschulen.
7.5
Mehr BAföG für mehr Studierende
Wir haben die Förderleistungen beim BAföG erhöht und mehr Schülerinnen, Schülern und Studierenden einen Anspruch auf Unterstützung gegeben. Die Bedarfssätze sind in zwei Schritten bis 2020 um sieben Prozent gestiegen, d. h., der Grundbedarf bei Studierenden stieg von 399 Euro auf 427 Euro. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wurde um 30 Prozent angehoben: von 250 Euro auf 325 Euro. Auch der Kinderbetreuungszuschlag wurde erhöht. Der Förderungshöchstsatz stieg um 17 Prozent von 735 Euro auf 861 Euro monatlich. Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Schritten, nämlich um sieben Prozent 2019, um drei Prozent 2020 und um sechs Prozent 2021. Dadurch erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten.
7.6
Zukunft der beruflichen Bildung
Der digitale Wandel ist eine Herausforderung für die soziale Gestaltung unserer Gesellschaft. Wir wollen Aus- und Weiterbildung so aufstellen, dass aus technologischer Innovation sozialer Fortschritt entsteht. Daher engagieren wir uns in einer Enquete-Kommission für mehr Durchlässigkeit, Teilhabe und Sicherheit in der beruflichen Bildung.
8
Bezahlbares Zuhause
Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb schützen wir Mieterinnen und Mieter besser vor überhöhten Mieten und Verdrängung. Und wir sorgen dafür, dass mehr preiswerter Wohnraum geschaffen wird.
8.1
Besserer Schutz von Mieterinnen und Mietern
Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Gleichzeitig sollen sie keine Angst haben müssen, aus ihrer Nachbarschaft verdrängt zu werden. Deshalb stärken wir die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Mit dem Mieterschutzgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden Mieterinnen und Mieter besser vor Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt. Mit der Reform wurde sowohl der maximale Anteil der Modernisierungskosten verringert, der auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden kann, als auch die Grenze für monatliche Mieterhöhungen stark reduziert. Den Schutz vor missbräuchlichem Herausmodernisieren haben wir verbessert und dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt.
Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, haben wir die Mietpreisbremse verlängert und verschärft. Das Umgehen der Mietpreisbremse durch Vermieterinnen und Vermieter wurde erschwert, indem sie verpflichtet wurden, die Vormiete offenzulegen. Die Möglichkeiten, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu rügen, haben wir vereinfacht. Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Bislang galt das erst ab dem Zeitpunkt der Rüge.
Bei der Berechnung von Mietspiegeln werden nun die letzten sechs (statt bisher vier) Jahre betrachtet. Das senkt die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber dem bisherigen Berechnungsverfahren und bremst so den Anstieg der Mieten. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es künftig deutlich schwerer ist, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure, für viele unerschwingliche Eigentumswohnungen umzuwandeln und so Menschen aus ihren Wohnungen zu verdrängen.
8.2
Investitionen in sozialen Wohnungsbau
Alle Menschen, die sich Marktmieten nicht leisten können oder aus anderen Gründen vom privaten Mietmarkt ausgeschlossen sind, müssen Zugang zu langfristig bezahlbaren Wohnungen haben.
Mit einer Grundgesetzänderung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder und Kommunen auch weiterhin bei der Schaffung von Sozialwohnungen unterstützen kann. Allein in dieser Wahlperiode investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.
8.3
Höheres Wohngeld
Das Wohngeld ist ein weiteres Instrument, mit dem der Staat Menschen mit geringem Einkommen bei den Kosten für Miete oder selbstgenutztes Wohneigentum unterstützt. Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, haben wir die Förderung zum 1. Januar 2020 erhöht und die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Außerdem wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an steigende Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Insgesamt haben von dieser Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte profitiert.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms geben wir CO2 künftig einen Preis. Um das sozialverträglich abzufedern und Mieterinnen und Mieter bei den Heizkosten zu entlasten, führen wir zum 1. Januar 2021 für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Wohngeldzuschlag ein. Der Zuschlag fällt umso höher aus, je niedriger das Haushaltseinkommen ist.
8.4
Erwerb von Wohneigentum unterstützen
Wir wollen es allen Menschen ermöglichen, so zu leben, wie sie es möchten, ob in einer Mietwohnung oder den eigenen vier Wänden. Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Bislang haben 242.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt (Stand Juni 2020). Knapp 60 Prozent der Auszahlungen gingen an Familien mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr. Anträge können bis Ende März 2021 gestellt werden.
Für viele Menschen sind hohe Nebenkosten die größte Hürde beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses. Deshalb muss die Maklerprovision ab Ende 2020 zwischen den Vertragsparteien geteilt werden: Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt hat, zahlt dann mindestens die Hälfte. Außerdem erleichtern wir Umbauten in Mehrfamilienhäusern, damit Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen und ältere Eigentümer barrierefreien Zugang zu ihrer Wohnung haben. Entsprechende Maßnahmen können künftig nicht mehr so einfach von Einzelpersonen innerhalb der Eigentümergemeinschaft blockiert werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass finanzschwächere Eigentümer nicht überfordert werden. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter erhalten zudem einen Rechtsanspruch darauf, eine Ladeeinrichtung für ihr Elektrofahrzeug auf eigene Kosten einbauen zu dürfen.
8.5
Förderung bezahlbarer Mietwohnungen
Um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird dieser steuerlich gefördert: Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung. Zusätzlich wird die Herstellung von Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden gefördert, etwa bei Umwidmung von Gewerbeflächen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird.
Außerdem erleichtern wir Arbeitgebern das Anbieten von Mitarbeiterwohnungen. Überlässt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vergünstigten Wohnraum, muss dieser „geldwerte Vorteil“ nicht mehr versteuert werden. Dafür sorgt ein neu eingeführter Bewertungsabschlag. Nur was noch mehr als ein Drittel von der ortsüblichen Miete abweicht, muss jetzt noch versteuert werden.
8.6
Soziale Bodenpolitik
Auf teurem Grund kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Bodenpolitik muss sich daher wieder mehr am Gemeinwohl orientieren und gegen Spekulationen vorgehen. Auf Basis der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurden Empfehlungen für die Aktivierung von Grundstücken und eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik vorgelegt. Unser Ziel ist, dass die Kommune wieder gestärkt wird, indem sie Boden bevorraten und zurückkaufen kann. Gleichzeitig soll sie mit Baugeboten und Konzeptvergaben wirksamere Instrumente für eine aktive Bodenpolitik bekommen. Im unbeplanten Innenbereich soll zudem die Nutzung von Boden stärker vorgegeben werden können.
Mit dem geplanten Baulandmodernisierungsgesetz werden nun wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. So sollen Städte und Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot erlassen können. Eigentümer, die Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen lassen, können dann verpflichtet werden, Wohnungen zu bauen. Außerdem wird das Vorkaufsrecht der Kommune gestärkt. Damit schneller Wohnungen gebaut werden, sollen zudem Nachverdichtungen erleichtert werden, zum Beispiel der Ausbau eines Dachgeschosses.
Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass Kommunen mit der Grundsteuer C die Möglichkeit erhalten, für baureife, unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen, damit diese schneller auch tatsächlich bebaut werden. Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gestalten wir die Liegenschaftspolitik des Bundes neu und richten sie am Gemeinwohl aus. Grundstücke des Bundes können für den Bau von bezahlbaren Wohnungen vergünstigt an Kommunen abgegeben werden. Außerdem haben wir zum 1. Januar 2020 Mieten bei bundeseigenen Wohnungen auf 10 Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Bis zu dieser Höhe orientieren sie sich künftig am unteren Ende des Mietspiegels.
9
Neue Chancen in der Arbeitswelt
Um die Beschäftigten von heute für die Arbeit von morgen fit zu machen, rücken wir Weiterbildung in den Mittelpunkt. Langzeitarbeitslose bekommen neue Chancen auf einem sozialen Arbeitsmarkt. Mit der Brückenteilzeit sorgen wir dafür, dass Arbeit zum Leben passt.
9.1
Weiterbildung – fit für die Arbeit von morgen
Wir unterstützen Beschäftigte im Strukturwandel, den die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und die Erfordernisse des Klimaschutzes mit sich bringen. Wir alle spüren, wie sich dadurch unser tägliches Leben und auch unser Arbeitsalltag verändern. Wir sorgen dafür, dass dabei alle mitkommen und Schritt halten können.
Sich immer wieder Neues anzueignen, ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und die beste Chance auf gute Arbeit – heute und morgen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte seit dem 1. Januar 2019 umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie vom digitalen Wandel betroffen sind oder sich in einem Beruf weiterbilden wollen, in dem Fachkräftemangel herrscht. Die Unternehmen erhalten nach Größe gestaffelt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss. Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung werden Bestandteil des Beratungsangebots der Bundesagentur für Arbeit. Auf diese Beratung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht.
Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, das wir im April 2020 im Bundestag beschlossen haben, wird die Förderung weiter verbessert. So erhöhen sich die Zuschüsse, wenn viele Beschäftigte eines Unternehmens Weiterbildung benötigen oder wenn es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung bzw. einen entsprechenden Tarifvertrag gibt. Außerdem wurden Voraussetzungen für die Förderung gesenkt, die Antragstellung vereinfacht und zusätzliche Anreize für Weiterbildung bei Kurzarbeit geschaffen. Außerdem führen wir für Geringqualifizierte einen Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung zum Nachholen eines Berufsabschlusses ein.
9.2
Aufstiegs-BAföG – berufliche Fortbildung fördern
Wir haben das Aufstiegs-BAföG reformiert. Damit machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Aufstiegsfortbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Besonders der Vollzuschuss zum Unterhalt ist uns wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren.
9.3
Brückenteilzeit – Arbeit, die zum Leben passt
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzertreten: weil sie sich um ihre Kinder kümmern wollen oder ihre Eltern pflegen, weil sie mal ein bisschen mehr Zeit für sich brauchen, weil sie sich ehrenamtlich engagieren oder sich weiterbilden möchten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend zur ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.
Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Vor allem Frauen, die bisher besonders oft in der Teilzeitfalle stecken bleiben, können davon profitieren.
9.4
Sozialer Arbeitsmarkt – Chancen für Langzeitarbeitslose
Menschen, die schon lange vergeblich einen Job suchen, erhalten neue Perspektiven auf Arbeit: Zum 1. Januar 2019 wurde ein öffentlich geförderter sozialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei geht es nicht um 1-Euro-Jobs, sondern um reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Der Lohnkostenzuschuss orientiert sich dabei am Tarif- und nicht nur am Mindestlohn. Damit gehen wir über den Koalitionsvertrag hinaus, denn Tarifbindung muss sich für Betriebe und Beschäftigte lohnen! Für den sozialen Arbeitsmarkt werden allein in den nächsten Jahren zusätzlich vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
10
Mehr Schutz für Beschäftigte
Wer jeden Tag zur Arbeit geht, verdient für seine Leistung eine gute Bezahlung und Anerkennung. Wir setzen uns dafür ein, dass Arbeit ordentlich bezahlt wird und Beschäftigte besser vor Ausbeutung geschützt werden.
10.1
Bessere Löhne in sozialen Berufen
Wer für andere Menschen da ist – sei es in der Pflege oder der Erziehung von Kindern – leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit muss mehr Wertschätzung erfahren, auch beim Lohn. Deshalb haben wir mit einem neuen Gesetz die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege geschaffen. Die Gewerkschaft ver.di und die Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben diese Möglichkeit genutzt und sich 2020 auf die Grundlagen für einen Tarifvertag in der Altenpflege geeinigt. Er soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind und ein entsprechender Antrag vorliegt, kann der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt und damit auf die gesamte Pflegebranche ausgedehnt werden. Alternativ greift ein höherer Pflegemindestlohn.
Auch die verbesserten Rahmenbedingungen für das Personal in Krankenhäusern wird dazu führen, dass der Pflegeberuf attraktiver und damit weiter aufgewertet wird. 2018 waren rund drei Viertel der Beschäftigten in Krankenhäusern Frauen.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher unterstützt der Bund die Länder und Träger dabei, Fachschülerinnen und Fachschülern während der Ausbildung eine Vergütung zu zahlen. Außerdem werden Anreize für berufliche Weiterbildung gesetzt. Ziel ist es, den Beruf attraktiver zu machen.
10.2
Bessere Arbeit in der Fleischbranche
Arbeit darf nicht krank machen. Deshalb sorgen wir jetzt in der Fleischindustrie für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Corona-Krise hat die schon lange herrschenden Missstände beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie offengelegt und den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht.
Arbeitsminister Hubertus Heil hat deswegen ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards, klaren Mindestanforderungen an Gemeinschaftsunterkünfte und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten und Zerteilen von Tieren, sollen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein dürfen.
10.3
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort
Gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort – die reformierte EU-Entsenderichtlinie verspricht faire Entlohnung für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einen faireren Wettbewerb innerhalb Europas. In anderen EU-Ländern zu arbeiten, ist inzwischen selbstverständlich. Teilweise kommt es dabei aber zu unfairem Wettbewerb, Rechtsunsicherheiten und unlauteren Geschäftspraktiken. Mit der revidierten Entsenderichtlinie hat die EU eine neue Grundlage für faire Regeln geschaffen. Mit dem neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben wir sie in nationales Recht umgesetzt. Galten vorher nur Mindestbedingungen, so wird Lohndumping nun noch konsequenter ein Riegel vorgeschoben: Mehrere Lohnstufen, zusätzliche Regelungen für Zulagen, Sonderzahlungen oder Sachleistungen – all das wird für alle verbindlich. Damit der Zoll die Einhaltung der neuen Regeln strikter kontrollieren kann, wird er mit zusätzlichen Stellen verstärkt.
10.4
Starker Zoll für mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt
Niemandem nutzen Regeln, die nicht kontrolliert und durchgesetzt werden. Um Beschäftigte vor Lohndumping, Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen, stärken wir deshalb den Zoll mit neuen Befugnissen und mehr Personal. So erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehrere Tausend Stellen zusätzlich. Außerdem kann die FKS jetzt frühzeitiger als bisher gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, illegale Beschäftigung, Sozialleistungsbetrug, Niedrigstlöhne und Zwangsarbeit vorgehen.
10.5
Mehr Schutz für Paketbotinnen und Paketboten
Wir haben der Ausbeutung von Beschäftigten in der Paketbranche einen Riegel vorgeschoben. Der Boom im Onlinehandel darf nicht zulasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurier-, Express- und Paketdiensten gehen. Ein Teil dieser Dienstleister vergibt Aufträge an Subunternehmer. Dabei kommt es immer wieder zu Sozialversicherungsbetrug. Deshalb haben wir die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt: Hauptunternehmer haften, wenn Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt dies schon branchenübergreifend. So schützen wir die Beschäftigten und sorgen für fairen Wettbewerb.
10.6
Mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf
Wer auf Abruf arbeitet, hat oft keine festgelegten Arbeitszeiten und arbeitet mal mehr, mal weniger. So bleibt auch unklar, wie viel Lohn am Ende des Monats herauskommt. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, den Alltag verlässlich zu planen.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten deshalb neue Regeln, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben: Arbeitgeber müssen mindestens 80 Prozent der vereinbarten Zeit abrufen. Beschäftigte müssen höchstens ein Viertel mehr arbeiten als vereinbart. Und ohne vereinbarte Arbeitszeit gibt es Lohn für mindestens 20 Wochenstunden.
10.7
Berufskrankheiten vermeiden und besser behandeln
Wir haben das Berufskrankheitenrecht reformiert, um Berufskrankheiten zu vermeiden und frühzeitiger zu behandeln. Ein zentraler Punkt ist der Wegfall des sogenannten Unterlassungszwangs, der bei neun von 80 Berufskrankheiten besteht. Das bedeutet, dass die Betroffenen bislang nur dann Leistungen erhalten, wenn sie die Tätigkeit, die zu der Berufskrankheit geführt hat, aufgeben. Um den Betroffenen eine Weiterbeschäftigung in ihrem Beruf zu ermöglichen, wird die Individualprävention ausgebaut. Die Beratung wird gestärkt.
10.8
Besserer Schutz bei kurzer Beschäftigung
Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, ist in der Arbeitslosenversicherung jetzt besser abgesichert. Das hilft etwa Beschäftigten in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleuten, die in zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Sie bekommen nun Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wurde erweitert. Das sichert etwa viele Künstlerinnen und Künstler besser ab.
10.9
Mitbestimmung für Flugpersonal
Airline-Beschäftigte in Cockpit und Kabine haben seit dem 1. Mai 2019 das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Bislang war das nur gewährleistet, wenn der Arbeitgeber bereit war, einen Tarifvertrag abzuschließen. Jetzt ist die betriebliche Mitbestimmung von Flugpersonal nicht mehr vom Wohlwollen der Luftfahrtunternehmen abhängig.
10.10
Vorstandsgehälter begrenzen
Wir haben erreicht, dass Aufsichtsräte gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Bisher konnte der Aufsichtsrat dies nur auf freiwilliger Basis nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex erreichen. Damit schaffen wir die gesetzliche Legitimation für den mitbestimmten Aufsichtsrat, die Höhe von Vorstandsvergütungen zu begrenzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören. Die Hauptversammlung als Vertretung der Aktionäre erhält zugleich die Möglichkeit, diese Vergütung noch weiter herabzusetzen. Damit stärken wir nicht nur die Aktionärsrechte, sondern bestätigen den mitbestimmten Aufsichtsrat in seiner Funktion als Kontrollorgan der Aktiengesellschaft.
11
Soziale Klimapolitik
Um unseren Kindern und Enkeln einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen, müssen wir die Erderwärmung begrenzen. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 verfolgen wir das Ziel, den Ausstoß an Treibhausgasen in den nächsten Jahren drastisch zu senken, indem wir Klimaschutz verbindlich machen, Innovationsimpulse geben und neue Belastungen sozial abfedern.
11.1
Klimaschutzprogramm 2030
Im Herbst 2019 hat sich die Große Koalition auf ein Maßnahmenpaket für den Klimaschutz geeinigt. Ziel ist es, den Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und Mitte des Jahrhunderts ein klimaneutrales Land zu sein. Wir fördern klimafreundliche Investitionen, erneuerbare Energien und klimaschonendes Verhalten. Wir schaffen neue Regeln zur Vermeidung von Kohlendioxid, organisieren den Kohleausstieg und machen den Ausstoß von CO2 schrittweise teurer. Dabei sorgen wir für sozialen Ausgleich und einen sozialverträglichen Strukturwandel. Den Rahmen bildet ein neues Klimaschutzgesetz, mit dem die Vorgaben zur CO2-Einsparung erstmals verbindlich per Gesetz festgelegt werden.
Das Klimaschutzprogramm macht die deutsche Wirtschaft auf einem der zentralen Zukunftsmärkte wettbewerbsfähig und stellt sicher, dass Deutschland einer der weltweit führenden Technologie- und Industriestandorte bleibt.
11.2
Verbindlicher Klimaschutz per Gesetz
Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir unsere nationalen Klimaziele rechtlich verbindlich verankert und zum ersten Mal in Deutschland für alle Bereiche – Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – gesetzlich festgelegt, wie viel Treibhausgase Jahr für Jahr jeweils ganz konkret eingespart werden müssen. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft, den das Kabinett im August 2020 einberufen hat. Die zuständigen Fachressorts sind dafür verantwortlich, dass die Ziele erreicht werden. Wo die Vorgaben verfehlt werden, muss umgehend mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden.
Das Klimaschutzgesetz haben wir im November 2019 im Bundestag beschlossen. Damit schaffen wir Transparenz bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms, vor allem aber ein hohes Maß an Verbindlichkeit, um die Klimaziele auch tatsächlich zu erreichen.
11.3
Raus aus der Kohle, neue Chancen für die Reviere
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Bereits bis Ende 2022 gehen acht der ältesten Kraftwerksblöcke vom Netz. Damit beenden wir die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten.
Dem im Jahr 2020 beschlossenen Kohleausstiegsgesetz lagen die Beschlüsse der Kohlekommission zugrunde. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, auf den sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen können.
Denn auf der einen Seiten entschädigen wir Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Auf der anderen Seite wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Anpassungsgeld geholfen. Im Strukturstärkungsgesetz wird wiederum festgehalten, dass den betroffenen Regionen 40 Milliarden Euro für neue Jobs, neue Schienen und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung zur Verfügung stehen. Das schafft neue Perspektiven.
Das Regelungspaket war eine zentrale Forderung der SPD-Fraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven für die Beschäftigten einhergehen. Die Transformation zu gestalten, ist eine Aufgabe von bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.
11.4
Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausstieg aus Atomkraft und Kohle und die Transformation unserer Wirtschaft erfordern den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen mindestens 65 Prozent unseres Stromverbrauchs aus nachhaltigen Quellen wie Wind, Biomasse und Sonne stammen. Damit das gelingt, haben wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in diesem Jahr bereits zwei Mal reformiert.
Neben der Anhebung des Ausbauziels haben wir erreicht, dass der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom wegfällt. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann. Außerdem haben wir uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Damit haben die Länder die Möglichkeit, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist vom Tisch.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass es eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beim Ausbau der Erneuerbaren gibt, die nun mit dem Kooperationsmechanismus im Entwurf der anstehenden EEG-Novelle aufgenommen worden ist.
Auch beim Ausbau von Offshore-Windkraft haben wir wichtige Weichen gestellt: Wind auf See liefert nahezu stetig Energie, und die Technologie hat sich rasend entwickelt. Die Kosten sind deutlich geringer geworden. Daher haben wir den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt festgelegt. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle Beteiligten. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren fair ausgestaltet und beschleunigt.
In den laufenden Verhandlungen zur EEG-Novelle haben wir einen umfassenden Forderungskatalog aufgestellt, der den erneuerbaren Energien zu einem großen Schub verhelfen soll. Wir setzen uns für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem ein. Denn erneuerbare Energie muss bezahlbar sein und zum Mitmach- und Teilhabeprojekt für alle werden.
11.5
Klimafreundliche Mobilität und Gebäude
Eine klimafreundliche Mobilität braucht mehr Investitionen und einen Innovationsschub. Damit Mobilität klimafreundlicher wird, investieren wir Milliarden in die Bahn, den öffentlichen Nahverkehr und die Elektromobilität. Wir machen Bahnfahren günstiger und Fliegen teurer. Außerdem fördern wir Maßnahmen für klimaschonende Gebäude. Neben den bestehenden Zuschussförderprogrammen für die energetische Gebäudesanierung soll der klimagerechte Umbau von privat genutztem Eigentum steuerlich mit bis zu 20 Prozent der Kosten gefördert werden.
Ab 2026 soll der Einbau neuer Ölheizungen verboten werden, wenn klimafreundliche Alternativen möglich sind. Um den Umstieg von der Ölheizung auf eine erneuerbare Wärmeversorgung zu unterstützen, haben wir eine Austauschprämie in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten eingeführt. Außerdem fördern wir die serielle Sanierung mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen mit integrierter Photovoltaik.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde das reformierte Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und es wurden verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst. Es führt u. a. das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen.
Mit einem weiteren Gesetz erleichtern wir Investitionen in den Klimaschutz in Mehrfamilienhäusern. Energetische Sanierungen können nicht mehr durch einzelne Eigentümer blockiert werden. Auch hat nun jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch, auf eigene Kosten eine E-Ladesäule einzubauen.
11.6
CO2 bekommt einen Preis
Ein Baustein des Klimaschutzprogramms ist die CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. So wollen wir erreichen, dass sich klimaschonendes Verhalten lohnt.
Bund und Länder haben beschlossen, dass die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels 25 Euro kostet und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen wird. Ab 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Wir gehen Schritt für Schritt vor, damit sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen an diese Entwicklung anpassen können.
Bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels gibt es noch Klärungs- und Regelungsbedarf. Deshalb soll z. B. eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung für die Abfallverbrennung auf 2024 geprüft werden, um Auswirkungen auf abfallwirtschaftliche Zielsetzungen zu untersuchen. Die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft wird nicht bepreist, da sie schon Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist.
11.7
Entlastung für Bürgerinnen und Bürger
Im Gegenzug zum CO2-Preis sorgen wir für sozialen Ausgleich, damit auch Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen die Umstellung bewältigen können. Dazu gehört die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Entlastung von Pendlerinnen und Pendlern mit langen Arbeitswegen über die Pendlerpauschale bzw. eine Mobilitätsprämie, die Kaufprämie für Elektroautos, die Erhöhung des Wohngeldes und die Senkung der EEG-Umlage.
Außerdem erhöhen wir das Wohngeld. Die Entlastung soll zum 1. Januar 2021 in Form einer CO2-Komponente als Zuschlag erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Da das Wohngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, fällt das zusätzliche Wohngeld bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus. Von der Entlastung werden rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten sind darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben werden.
Die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung auf die Mieten wollen wir begrenzen, darauf haben wir uns im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung geeinigt. Vermieter sollten maximal 50 Prozent der Kosten, die ab 2021 anfallen, auf die Miete aufschlagen dürfen.
11.8
Entlastung für Unternehmen
Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, kann die CO2-Bepreisung zum Problem werden, wenn sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können. Deshalb sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz einen Schutz der betroffenen Unternehmen gegen die Risiken des sogenannten Carbon Leakage vor. Im September 2020 hat die Bundesregierung Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen vorgelegt, auf deren Grundlage bis Ende 2020 die Carbon-Leakage-Verordnung verabschiedet wird.
12
Mobilitätswende vorantreiben
Mobilität muss klimafreundlicher werden – und für alle bezahlbar bleiben. Wir stärken das Angebot an Bussen und Bahnen, fördern Elektromobilität, investieren massiv in die Verkehrsinfrastruktur und sorgen dafür, dass neue Verkehrswege schneller gebaut werden.
12.1
Bahn attraktiver machen
Wir stärken den Schienenverkehr, um diesen für noch mehr Menschen zur attraktiven, klimafreundlichen Alternative zum Auto oder Flugzeug zu machen. Die Deutsche Bahn soll bis 2030 zusätzlich 11 Milliarden Euro Eigenkapital im Rahmen des Klimaschutzprogramms erhalten sowie zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle zusätzlich bis zu 5 Milliarden Euro. Um das Schienennetz zu erneuern, werden Bund und Bahn 86 Milliarden Euro bis 2030 in die Hand nehmen. Außerdem haben wir das Bahnfahren billiger gemacht, indem wir die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf sieben Prozent gesenkt haben.
12.2
Öffentlichen Nahverkehr stärken
Wir haben das Grundgesetz geändert, damit der Bund mehr Geld in den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr investieren kann. Die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahn-Tunnel, haben wir verdreifacht. Ab 2021 steht den Gemeinden jährlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ab 2025 werden diese Mittel noch einmal auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Danach steigen sie Jahr für Jahr um 1,8 Prozent. Damit schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden. Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bund außerdem kurzfristig weitere 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Um öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen, haben wir Job-Tickets von der Steuer befreit, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.
12.3
Mehr Güter auf die Schiene bringen
Um mehr Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, haben wir mit dem Bundeshaushalt 2018 erstmals die Trassenpreise (Schienenmaut) für den Schienengüterverkehr halbiert. Somit sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen in den vergangenen zweieinhalb Jahren bereits im Umfang von 875 Millionen Euro entlastet worden. Zudem fördern wir ab 2021 erstmals auch die Einzelwagenverkehre im Schienengüterverkehr mit knapp 80 Millionen Euro, wodurch die Attraktivität auch für kleinere Versandmengen auf der Schiene erhöht wird. Außerdem haben wir die Schifffahrtsabgaben in der Binnenschifffahrt abgeschafft.
12.4
Elektromobilität fördern
Die Koalition hat mit dem Klimaschutzprogramm vereinbart, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern als bislang. Wer sich ein E-Auto zu einem Preis von unter 40.000 Euro kauft, bekommt eine höhere Kaufprämie. Davon profitieren vor allem Käuferinnen und Käufer, die sich keine teuren Autos leisten können. Elektro-Dienstwagen in der gleichen Preiskategorie werden steuerlich stärker gefördert. Reine Elektro-Dienstwagen werden bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro steuerlich gefördert. Und wir sehen: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen wie im Vorjahr.
Im Konjunkturprogramm haben wir beschlossen, den Automobilsektor mit bis zu zehn Milliarden Euro weiter zu stärken, der auf seinem Weg hin zu klimafreundlichen Antrieben einen enormen Strukturwandel vor sich hat.
Dafür brauchen wir jedoch eine Ladesäuleninfrastruktur, die flächendeckend und unkompliziert erreichbar ist. Ziel ist es, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge zu bauen. Dafür stellen wir zusätzliches Geld bereit. Außerdem fördern wir die Entwicklung alternativer klimaneutraler Kraftstoffe. So fließen etwa mehrere Milliarden Euro in die Zukunftstechnologie Wasserstoff.
Die Kfz-Steuer soll zukünftig noch stärker nach CO2-Ausstoß erhoben werden, schmutzige Fahrzeuge werden mehr belastet, Autos mit geringem CO2-Ausstoß weniger. Damit werden Käuferinnen und Käufer von umweltfreundlicheren Fahrzeugen finanziell begünstigt. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken.
Ein weiterer Baustein für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Straße ist die Nutzung von Erdgas-Lastkraftfahrzeugen. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass solche LKW bis Ende 2023 von der Maut befreit bleiben.
12.5
Mehr Radwege
Immer mehr Menschen verzichten auf das Auto und steigen auf das Fahrrad um. Das hält fit und trägt zur Luftreinhaltung und zur Verringerung von Treibhausgasen bei. Darum hat der Bund bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet. Um das Radwegenetz deutschlandweit noch besser zu verknüpfen, werden Brücken an Bundesautobahnen und Bundesstraßen zukünftig mit Radwegen ausgestattet. Außerdem haben wir Maßnahmen zum Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bundesfernstraßen geregelt.
12.6
Schneller planen und bauen
Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit verschiedenen Gesetzen gehen wir neue Wege, damit Investitionen in den Bereichen Verkehr und Energie schneller geplant und umgesetzt werden.
So müssen etwa im Bereich Schiene Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr zwangsläufig genehmigt werden, wenn die Umweltauswirkungen erwartbar gering sind. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wird zur Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bei Schienenprojekten. Damit bündeln wir die Zuständigkeiten. Außerdem haben wir das Raumordnungsverfahren ebenso vereinfacht wie gerichtliche Instanzenwege, insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. Und wir haben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass Verwaltungsverfahren auch digital möglich sind. Damit stellen wir sicher, dass auch im Ausnahmezustand wichtige Projekte nicht liegen bleiben.
12.7
LKW-Maut ausgeweitet
Wir haben die Mautpflicht auf LKW ab 7,5 Tonnen ausgedehnt. Die eingenommenen Mittel fließen komplett in den Straßenbau. Seit dem 1. Juli 2018 gilt die LKW-Maut auf allen Bundesstraßen.
12.8
Luftverkehr klimafreundlicher gestalten
Wir haben die Luftverkehrsabgabe angehoben und fördern von den Mehreinnahmen unter anderem die Markteinführung von modernen Kraftstoffen in der Luftfahrt.
13
Nachhaltige Wirtschaftspolitik
Wir unterstützen Unternehmen und Betriebe in der Corona-Pandemie und schaffen die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Wirtschaft. Wir fördern die Nachfrage im Inland, sichern die Fachkräftebasis, stärken Forschung und Entwicklung, bringen die Energiewende voran und arbeiten in allen Sektoren, aber auch im digitalen Markt, an den Voraussetzungen für einen fairen nationalen und internationalen Wettbewerb.
13.1
Stärkung der Binnennachfrage
Trotz weltwirtschaftlicher Herausforderungen und trotz Handelskriegen und damit verbundener Rückgänge deutscher Exporte wies die deutsche Volkswirtschaft in den letzten Jahren ein moderates Wachstum auf. Das war das Ergebnis vieler Beschlüsse im Bundestag. Denn durch die Rückkehr zur Parität in der Krankenversicherung, die Familienentlastungen, die Rentenerhöhungen, die Entlastungen bei der Einkommensteuer und vieles mehr haben die Bürgerinnen und Bürger mehr Geld zur Verfügung. Allein 2019 waren es 22 Milliarden Euro.
Auch in der Corona-Pandemie setzen wir neben der Sicherung von Arbeitsplätzen durch das Kurzarbeitergeld und den Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen einen klaren Fokus auf die Stärkung der Binnennachfrage – etwa mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer, der Senkung der EEG-Umlage oder der Stärkung des Haushaltseinkommens von Familien.
13.2
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Deutschland ist ein Innovationsland und darf den Anschluss an andere Hightech-Nationen nicht verlieren. Der Schlüssel für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg ist eine innovative Wirtschaft mit exzellenten Beschäftigten. Forschung und Entwicklung müssen jedoch mittel- und langfristig ausgerichtet sein, um Innovationen zu ermöglichen.
Deshalb haben wir vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufwenden soll. Einen Beitrag leisten wir dazu mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, das Personalkosten für Forschungsprojekte in der Wirtschaft und der Auftragsforschung mit bis zu einer Million Euro fördert und damit auch die Fachkräftebasis stärkt.
13.3
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Unser Ziel ist es, im Handwerk mehr Qualität für Kundinnen und Kunden zu erreichen und mehr Nachwuchs durch bessere Ausbildung zu gewinnen. Deshalb führen wir die 2004 abgeschaffte Meisterpflicht für viele Berufsgruppen bei Bedarf wieder ein. Zu den Berufsgruppen gehören Fliesen-, Platten-, Parkett- und Mosaikleger, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Wir sind überzeugt, dass der Meisterbrief im Handwerk die beste Garantie für Qualität, Verbraucherschutz, den Schutz von Kulturgütern und Innovationskraft bietet.
13.4
Fachkräftebasis sichern
Die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ist notwendig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und unseren Wohlstand zu erhalten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnen wir unseren Arbeitsmarkt erstmals in vollem Umfang auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Bisher konnten Fachkräfte nur einwandern, wenn sie einen Hochschulabschluss hatten oder wenn ihr Ausbildungsberuf auf der sogenannten Engpassliste stand. Ein weiteres Novum: Wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen, um hier einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Bisher konnte nur kommen, wer bereits ein Arbeitsangebot vorweisen konnte. Wir haben klare Regeln für die gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt geschaffen.
13.5
Mehr erneuerbare Energien
Entsprechend dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, 65 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken, haben wir die bestehenden jährlichen Ausbaumengen für Windkraft und Photovoltaik bereits 2019 erhöht, indem wir zusätzlich Sonderausschreibungen von jeweils vier Gigawatt im Zeitraum von drei Jahren festgelegt haben. Vereinbart wurde außerdem, für eine Ausschreibungsmenge von insgesamt 200 Megawatt für Windkraft und Photovoltaik neue Ausschreibungsmechanismen und -modalitäten zu erproben, um eine höhere Netz- und Systemdienlichkeit zu erreichen und unsere Industrie mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Mit der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wollen wir gerade auch für die Transformation unserer Wirtschaft wichtige Weichen stellen.
13.6
Schnellerer Ausbau von Energieleitungen
Um die Windenergie aus dem Norden in den industriell starken Süden transportieren zu können, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Netzausbau. Das Planungsrecht wurde einfacher und effizienter ausgestaltet, ohne Umweltstandards abzubauen oder die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern einzuschränken. Wir haben außerdem den Weg frei gemacht für Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung in den Netzen, etwa durch ein genaueres Austarieren zwischen Einspeisung und Entnahme mit Hilfe digitaler Steuerungsinstrumente. Zur Netzstabilisierung können nunmehr auch Erneuerbare-Energie-Anlagen herangezogen werden, wobei ihr Vorrang bei der Stromeinspeisung ins Netz erhalten bleibt.
Im Rahmen von Pilotprojekten sollen Anlagen zur Herstellung von „grünem Wasserstoff“ zukünftig dazu beitragen, dass Windkraftanlagen im Norden nicht aufgrund ungenügender Netzkapazität abgeregelt werden müssen.
13.7
Zuverlässiger Netzbetrieb
In der Energiewirtschaft wird der Markt im Bereich der Systemdienstleistungen für alle fair gestaltet. Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber werden verpflichtet, nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen, zum Beispiel die Spannungshaltung, in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. So können wir langfristig einen sicheren, zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb garantieren.
13.8
Schutz der Wirtschaft vor Ausverkauf
An den Verkauf von Unternehmen an außereuropäische Käufer werden künftig strengere Maßstäbe angelegt. Nicht zuletzt haben die Diskussionen um geplante chinesische Beteiligungen am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz oder der Erwerb des Roboterherstellers Kuka durch chinesische Investoren eine Investitionsprüfung stärker in den öffentlichen Fokus gerückt.
Kritische Unternehmensverkäufe werden nun auch daraufhin geprüft, ob sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig sichern. Da in letzter Zeit vermehrt auch andere EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Prüfverfahren eingeführt haben, werden jetzt auch hierzulande die europäischen Auswirkungen von Unternehmensübernahmen geprüft. Konkret bedeutet das, dass es zukünftig darauf ankommt, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder Europa führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich.
13.9
Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen
Abmahnungen werden immer wieder von Abzockern missbraucht, die das Netz automatisiert nach Bagatellverstößen durchsuchen und Abmahnungen per Serienbrief versenden, um abzukassieren. Solche missbräuchlichen Abmahnungen sind etwa für kleine Unternehmen oder Vereine ein großes Problem. Deshalb haben wir geregelt, dass Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in Telemedien zwar richtigerweise weiterhin abgemahnt werden können, aber es besteht für Mitbewerber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Zudem haben wir die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1.000 Euro begrenzt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die neuen Regeln stärken auch den fairen Wettbewerb.
13.10
Fairness im digitalen Markt
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft muss auch im Wettbewerbsrecht abgebildet werden. Insbesondere in der Plattformökonomie vergrößern die Global Player ihre Marktmacht durch gezielte Strategien: Sie erschweren konkurrierenden Anbietern den Zugang zu Kundengruppen und bremsen Innovationsbestrebungen anderer Akteure. Deshalb werden künftig die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger gefasst und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöht. Hierzu soll die Missbrauchsaufsicht gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen geschärft und ein offener Datenmarkt verpflichtend werden. So können die Nutzerinnen und Nutzer leichter auf andere Plattformen, etwa von Neuanbietern, wechseln. Auch soll das Bundeskartellamt gestärkt und Unternehmensfusionen genauer geprüft werden.
13.11
Bürokratieabbau durch Digitalisierung
2019 haben wir das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet, das jährliche Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht. Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen.
13.12
Verantwortungsvolle Rohstoffpolitik
Unser Ziel ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Rohstoffpolitik. Dabei kommt den Unternehmen, die Mineralien für ihre Produkte beschaffen, eine zentrale Rolle zu. Besondere Sorgfalt ist bei Lieferketten für Rohstoffe wie Gold angezeigt, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wird künftig regelmäßig Überprüfungen der Importeure durchführen und auch über Sanktionsmittel verfügen. Die Sorgfaltspflicht selbst ist für Importeure bestimmter Mineralien aus Konfliktgebieten bereits in der entsprechenden EU-Verordnung festgelegt worden, was maßgeblich auf den Druck von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europaparlament zurückgeht.
13.13
Nationale Tourismusstrategie
Mit einer nationalen Tourismusstrategie wollen wir in Zusammenarbeit mit der Branche und den Ländern die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland dauerhaft verbessern – sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig. In Workshops mit allen Playern der Branche konnten innovative Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Die Umsetzung der nationalen Tourismusstrategie muss für alle transparent, verständlich und handhabbar sein.
Wir haben die Zuwendungen für das Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus stetig angepasst, damit das Reiseland Deutschland noch besser nach außen beworben werden kann. Das fördert vor allem die Wirtschaftskreisläufe in den vielen Kultur- und Naturlandschaften in Deutschland und trägt dazu bei, Arbeitskräfte und soziale und verkehrliche Infrastrukturen vor Ort zu halten.
Mit der Stärkung des Kompetenzzentrums für Tourismus konnten Fördermaßnahmen schneller angestoßen werden. So wurde mit 1,5 Millionen Euro die Fördermaßnahme zur Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus (LIFT) angestoßen, welche wichtige Impulse in den Bereichen Digitalisierung und Internationalisierung sowie Tourismus für lebenswerte Regionen gab.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen reisen können. Deshalb unterstützen wir das Projekt „Barrierefreies Reisen für alle“ – ein Kennzeichnungssystem für die Reisekette. Dieses Kennzeichnungssystem trägt bei zu einer besseren Transparenz bei der Reisewahl für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder mit Einschränkungen ihrer Sinneswahrnehmungen. 3.000 Betriebe und Angebote in ganz Deutschland tragen bereits diese Kennzeichnung.
14
Starke Städte und Gemeinden
Lebensqualität entscheidet sich vor Ort. Nur finanziell handlungsfähige Kommunen können eine gute soziale, digitale und kulturelle Infrastruktur mit Schulen, Kitas, Schwimmbädern oder Bibliotheken bereitstellen. Deshalb stärken wir Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe.
14.1
Finanzen der Kommunen sichern
Wir haben die Kommunen in den letzten Jahren massiv finanziell gestärkt. Nachdem der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig übernommen hat, haben wir für eine dauerhafte Entlastung der Städte und Gemeinden in Höhe von 5 Milliarden Euro pro Jahr ab 2018 gesorgt. Diesen Weg setzen wir fort.
So haben wir sichergestellt, dass die wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen – die Gewerbe- und die Grundsteuer – erhalten bleiben. Den Erhalt der Gewerbesteuer haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Auch die Einnahmen aus der Grundsteuer von 15 Milliarden Euro jährlich haben wir gesichert, indem wir die Steuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert und verfassungskonform ausgestaltet haben. Per Grundgesetzänderung haben wir geregelt, dass die Grundsteuer nicht abgeschafft werden darf.
Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene ab 2025 am Wert der Grundstücke orientieren. Das kommunale Hebesatzrecht wird beibehalten. Außerdem stärken wir die kommunale Selbstverwaltung, indem Kommunen künftig gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von baureifen unbebauten Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus oder der Stadtentwicklung erheben können.
Um Städte und Gemeinden von flüchtlingsbedingten Kosten zu entlasten, erhalten die Länder und Kommunen für die Jahre 2019 bis 2021 knapp 11 Milliarden Euro – deutlich mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart. Außerdem haben wir beschlossen, dass der Bund einen Beitrag zum Abbau der Altschulden von hoch verschuldeten Kommunen leisten soll, wenn andere Hilfe nicht ausreicht und ein nationaler politischer Konsens dazu hergestellt werden kann. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass dieser Beschluss trotz Widerstands des Koalitionspartners umgesetzt wird.
Um Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie auszugleichen, stellt der Bund den Kommunen 6,134 Milliarden Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. Die Länder leisten einen Beitrag in gleicher Höhe. Zudem haben wir durchgesetzt, dass der Bund einen höheren Anteil an den Sozialausgaben der Kommunen übernimmt. Das sind 3,4 Milliarden Euro jährlich.
14.2
Infrastrukturen verbessern
Die Investitionskraft der Kommunen haben wir weiter gestärkt. Zusätzlich zu den bestehenden Investitionsprogrammen für finanzschwache Kommunen investieren wir Milliarden in die Qualität von Kindertagesstätten, die digitale Ausstattung von Schulen, den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Personennahverkehr. Um diese Investitionen des Bundes aufzustocken und dauerhaft möglich zu machen, haben wir das Grundgesetz geändert.
Die Städtebauförderung haben wir weiterentwickelt und grüner, einfacher und flexibler gestaltet. Dabei führen wir sie auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro pro Jahr fort. Bund und Länder haben vereinbart, die Förderung stärker darauf auszurichten, Stadt- und Ortskerne lebendig zu gestalten. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass bundeseigene Grundstücke über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vergünstigt an Kommunen vergeben werden können, um zügig bezahlbare Wohnungen zu bauen. Kinos in ländlichen Regionen werden mit einem Förderprogramm unterstützt.
Mit dem neuen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ fördern wir den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis in ländlichen Gebieten. Außerdem sollen 32.000 Schulen, 7.000 Gewerbegebiete und 1.700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Auch die immer noch existierenden rund 5.000 Funklöcher sollen beseitigt werden.
14.3
Strukturschwache Regionen fördern
Wir haben im Koalitionsvertrag erreicht, dass das verfassungsrechtliche Gebot, überall in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, in dieser Legislaturperiode konkret mit Leben gefüllt wird. Deutschland lebt von seiner Dezentralität. Wirtschaftliche Innovation und sozialer Zusammenhalt kommen ganz maßgeblich aus den kleinen und mittleren Städten des Landes. Wir hängen keine Region ab. Unser Ziel ist es, eine gute öffentliche Daseinsvorsorge in allen Regionen und möglichst gleiche Entwicklungschancen sicherzustellen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung hat dazu Mitte 2019 ihre Empfehlungen vorgelegt, die jetzt zügig umgesetzt werden.
Als ein wesentliches Ergebnis ist seit Januar 2020 ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen geschaffen worden. Die Regionalförderprogramme des Bundes wurden dadurch gebündelt und die bislang auf die neuen Länder beschränkten Programme auf ganz Deutschland ausgeweitet. Dadurch werden die strukturschwachen Regionen unseres Landes besonders gestärkt. Denn kein Landstrich darf durch die Corona-Krise abgehängt werden.
Deshalb stellen wir für Investitionen aus der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung zusätzlich 325 Millionen Euro zur Verfügung. Für andere Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen im Bundeswirtschaftsministerium sollen zudem zusätzliche Mittel eingesetzt werden. Dies betrifft die Förderung von Existenzgründungen, die außeruniversitäre Forschung, die Investorenwerbung im Ausland sowie die überbetrieblichen Bildungsstätten des Mittelstands. Damit wird die GRW im Jahr 2021 insgesamt mit über 918 Millionen Euro an Fördermitteln ausgestattet sein.
Außerdem wird die Förderpräferenz zugunsten strukturschwacher Regionen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) von fünf auf zehn Prozent verdoppelt. Auch das neue Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand wird eine Förderpräferenz von zehn Prozent zugunsten strukturschwacher Regionen haben. Dabei handelt es sich um die beiden bedeutendsten Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums, bei denen regional unterschiedliche Fördersätze angewendet werden. Zudem werden bei EXIST – dem wichtigsten Förderprogramm für Existenzgründungen – künftig 45 Prozent der Mittel in strukturschwache Regionen fließen. Damit liegt die Förderintensität hier rund 30 Prozent über der Förderintensität anderer Regionen. Gleichzeitig werden die Mittel für EXIST ab 2020 von rund 80 auf knapp 105 Millionen Euro erhöht.
Der Bund hat sich verpflichtet, in strukturschwachen Regionen binnen zehn Jahren mindestens 5.000 neue Stellen in Bundeseinrichtungen zu schaffen.
15
Gerechte Steuern
Steuergerechtigkeit bedeutet für uns: Die Starken sollen mehr beitragen als die Schwachen und ihren fairen Anteil in einer solidarischen Gesellschaft leisten. Dazu gehört auch, entschlossen gegen Steuerbetrug und missbräuchliche Steuervermeidung vorzugehen.
15.1
Geringere Steuern für Normalverdienende
Beschäftigte und Familien haben wir durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie den Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer entlastet.
Außerdem haben wir im Bundestag beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegfällt. Für weitere 6,5 Prozent sinkt der Soli. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von rund 154.000 Euro keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen wird. Dadurch ergibt sich eine Stärkung der Kaufkraft für die große Mehrheit derer, die Einkommensteuer zahlen, um jährlich 11 Milliarden Euro.
Wichtig war uns, dass Menschen mit absolutem Spitzenverdienst weiter den Soli zahlen und damit angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Den Soli etwa für den Vorstandschef eines DAX-Unternehmens (verheiratet, keine Kinder, 7,5 Millionen Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) abzuschaffen, wie die Union es fordert, würde eine Steuersenkung von mehr als 183.000 Euro bedeuten. Das haben wir verhindert.
15.2
Sichere Einnahmen der Kommunen
Mit der Reform der Grundsteuer ist es gelungen, eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen zu sichern. Rund 15 Milliarden Euro im Jahr stehen den Kommunen nun auch weiterhin zur Verfügung. Das dabei vereinbarte wertabhängige Modell der Grundsteuerberechnung ist ausgewogen und gerecht. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war ein entscheidender Punkt für uns in den Bund-Länder-Verhandlungen. Durch eine Öffnungsklausel wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichende Bewertungsregelungen zur Grundsteuerermittlung einzuführen.
15.3
Bekämpfung von Steuerbetrug
Beim Online-Versandhandel hinterziehen Händler aus Drittländern jährlich viele Millionen Euro an Umsatzsteuer. Um gegen diesen Betrug vorzugehen, haben wir die Betreiber von Online-Plattformen, über die der Handel abgewickelt wird, stärker in die Pflicht genommen: Seit Januar 2019 müssen sie relevante Daten der bei ihnen aktiven Händler erfassen, um eine Prüfung durch die Steuerbehörden zu ermöglichen. Außerdem haften Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen, wenn Händler die Umsatzsteuer nicht bezahlen.
Um Steuer- und Sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen, haben wir die Personalausstattung des Zolls massiv gestärkt. Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen etwa in der Baubranche ermöglichen und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen.
Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie haben wir den Kampf gegen Geldwäsche durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Immobilientransaktionen werden zukünftig transparenter gestaltet. Wenn keine Transparenz hergestellt wird, dürfen Transaktionen künftig nicht mehr durchgeführt werden. Damit reagieren wir auf das hohe Risiko der Geldwäsche im Immobiliensektor. Außerdem werden das Transparenzregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Kryptowährungen reguliert.
Im Bundestag beraten wir derzeit einen Gesetzentwurf, mit dem wir gegen missbräuchliche Steuervermeidung bei Immobiliengeschäften vorgehen wollen. Im Zuge sogenannter Share-Deals werden nicht Immobilien direkt verkauft, sondern die Unternehmen, die die Immobilien besitzen. Durch diesen Trick wird die Zahlung der Grunderwerbsteuer umgangen. Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr. Dieses Steuerschlupfloch werden wir stopfen.
Um unfaire Steuergestaltungen besser eindämmen zu können, haben wir eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungsmodelle eingeführt. Durch solche Mitteilungen werden die Finanzbehörden über unerwünschte Steuerumgehungen informiert und frühzeitig in die Lage versetzt, Schritte zur Schließung von Steuerlücken auf den Weg zu bringen.
Schließlich haben wir Maßnahmen beschlossen, um dem Missbrauch von sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zu begegnen. In solchen bilateralen Abkommen wird vereinbart, in welchem Land multinationale Unternehmen besteuert werden – entweder dort, wo sie ansässig sind, oder dort, wo sie wirtschaftlich aktiv sind. Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch von Unternehmen immer häufiger für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt. Deshalb haben wir neue Standards beschlossen, um dies zu verhindern.
16
Offensive für den Rechtsstaat
Unsere Demokratie ist auf einen funktionierenden Rechtsstaat angewiesen – einen Staat, der für öffentliche Ordnung sorgt, Sicherheit und Freiheit verteidigt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützt. Einen schwachen Staat können sich nur Reiche leisten.
16.1
Im Januar 2019 haben Bund und Länder den „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Ziel: schnellere Gerichtsverfahren und deutlich mehr Personal für Justiz und Polizei. So unterstützt der Bund die Länder dabei, 2.000 neue Richterinnen und Richter, Staatanwältinnen und Staatsanwälte sowie Folgepersonal einzustellen.
Der Bund schafft 15.000 neue Stellen bei der Bundespolizei und beim Zoll. Zusätzliche Stellen gibt es auch für einen neuen Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, für einen neuen Strafsenat beim Bundesgerichtshof in Leipzig sowie beim Generalbundesanwalt. Bund und Länder haben sich außerdem verpflichtet, im Sicherheitsbereich je 7.500 neue Stellen in den Jahren 2018 bis 2021 zu finanzieren.
16.2
Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass und Gewalt. Ein umfangreiches Gesetzespaket enthält Regelungen, um Drohungen und Hetze im Netz härter und effektiver verfolgen zu können. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken. Plattformen sollen strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden.
Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren, schützen wir besser vor Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen. Um zu verhindern, dass private Adressen etwa von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern gezielt im Netz veröffentlicht werden, können gefährdete Personen künftig leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen.
16.3
Waffengesetz verschärft
Um es zu erschweren, dass Waffen in die Hand von Extremisten gelangen, haben wir das Waffenrecht verschärft. Beim Kauf einer Waffe wird nun eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern durchgeführt. Wer einer verfassungsfeindlichen Vereinigung angehört, darf keine Waffe kaufen. Wird erst später bekannt, dass ein Waffenbesitzer extremistische Bestrebungen verfolgt, so können auch bereits erteilte Erlaubnisse wieder aufgehoben und die Waffen eingezogen werden.
16.4
Demokratie stärken
Bürgerschaftliches Engagement ist wichtig für unsere Demokratie. Wir fördern Engagement und Ehrenamt mit einer neuen Stiftung. Außerdem fördern wir zivilgesellschaftliche Projekte für Demokratie, für die Prävention von Gewalttaten und gegen Extremismus. Wir haben dafür gesorgt, dass die entsprechenden Programme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auf gleichbleibend hohem Niveau fortgesetzt werden.
16.5
Freien und unabhängigen Journalismus stärken
Um die Presse- und Medienfreiheit zu stärken und eine freie, hochwertige journalistische Berichterstattung zu bewahren, haben wir unterschiedliche gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie werden im „Aktionsprogramm für freie und unabhängige Medien“ der SPD-Fraktion vom Juni 2019 vorgestellt. Damit möchten wir die Arbeit der Medienschaffenden unterstützen. In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung, der Verbreitung von Populismus, Fake-News und Hassreden in Medien und angesichts eines stärker werdenden aggressiven Klimas bei Kundgebungen sind Aufklärung und gegenseitiger Respekt die Gebote der Stunde. Demokratie lebt von kritischem Diskurs – und akzeptiert keine Gewalt.
Um in der digitalen Transformation den Zugang zu faktenbasierten und ausgewogenen Informationen voranzubringen, stellen wir 220 Millionen Euro zum Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung sowie zur Stärkung des Journalismus’ und der Medienschaffenden bereit.
16.6
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen
Mit härteren Strafen gehen wir gegen Verbrecher vor, die sich an Kindern vergehen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet. Wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Um die Strafverfolgung zu optimieren, werden den Behörden weitergehende Befugnisse, wie die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung, eingeräumt.
Außerdem ist nun bereits der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Cybergrooming war bislang nicht strafbar, wenn der Täter glaubte, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen kommunizierte. Auch so ein Versuch ist jetzt strafbar. Die Ermittlungsmethoden der Behörden haben wir gestärkt.
16.7
Bessere Unterstützung für Opfer von Gewalt
Opfer von Terroranschlägen oder anderen Gewalttaten benötigen schnelle und unbürokratische Hilfe. Wir haben einen Opferschutzbeauftragten des Bundes eingesetzt, das soziale Entschädigungsrecht reformiert, die monatlichen Entschädigungszahlungen erhöht und neue schnelle Hilfen eingeführt. Erstmals haben nun auch Opfer psychischer Gewalt einen Anspruch auf Leistungen. Bundesweit werden Trauma-Ambulanzen eingerichtet, die Gewaltopfer unmittelbar nach einer Tat psychotherapeutisch behandeln. Fallmanager unterstützen und begleiten sie. So lassen wir Opfer auf ihrem Weg zurück ins normale Leben nicht allein.
16.8
Schutz vor Wohnungseinbrüchen
Wir haben die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Eigensicherung beim Einbruchschutz auf 65 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Durch Herabsetzung der Mindestinvestitionssumme können seither auch kleinere einbruchsichernde Maßnahmen bezuschusst werden.
16.9
Neuregelungen im Pass- und Ausweiswesen
Auch einige Neuregelungen im Pass- und Ausweiswesen haben das Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden ab August 2021 Fingerabdrücke verpflichtend im Speichermedium des Personalausweises gespeichert. Zudem sind Neuregelungen zum sogenannten Morphing (Verschmelzen zweier Fotos zu einem) vorgesehen.
16.10
Mehr Rechtssicherheit beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Mit der Umsetzung der Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie haben wir nicht nur für Unternehmen, sondern vor allem auch für Journalistinnen und Journalisten sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertretungen mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das Beispiel von „Correctiv“ in der Cum-Ex-Affäre hat gezeigt, dass Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen sowie investigativer Journalismus wichtig und im Rahmen des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Oft werden Skandale nur durch sie aufgedeckt, auch wenn dadurch Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Dies darf aber nicht zur Bestrafung oder Haftung von Beschäftigten oder Journalistinnen und Journalisten führen.
Gegen Journalistinnen und Journalisten kann nun nicht mehr ohne Weiteres ermittelt werden. Außerdem begründet normales journalistisches Handeln keine Beihilfestrafbarkeit mehr.
Ebenso sollen Betriebsräte ihre Arbeit machen können. Deshalb haben wir den ausufernden Geschäftsgeheimnisbegriff eingeschränkt und klarstellt, dass das Arbeitsrecht und die Mitbestimmung Vorrang gegenüber dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen genießen.
16.11
Modernisierung des Strafgesetzbuchs
Um die Verbreitung von volksverhetzendem Gedankengut und Kinderpornografie künftig unabhängig vom Verbreitungsweg besser ahnden zu können, haben wir den Begriff der „Schrift“ im Strafgesetzbuch modernisiert. Die Verwendung dieses Begriffs in den einschlägigen Tatbeständen des Strafgesetzbuches wird der Lebenswirklichkeit heutiger Tatbegehungsformen nicht mehr gerecht, da die Verbreitung strafbarer Inhalte nicht mehr vorrangig über Trägermedien aus Papier, sondern digital erfolgt. Daher haben wir den Schriftenbegriff des Paragrafen 11, Absatz 3 des Strafgesetzbuches zu einem Inhaltsbegriff fortentwickelt. Auch die Verwendung der Begriffe „Schwachsinn“ und „Abartigkeit“ als Beschreibung möglicher Ursachen der Aufhebung der Schuldfähigkeit sind diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß. Wir haben sie sprachlich modernisiert, indem sie durch die Begriffe „Intelligenzminderung“ und „Störung“ ersetzt werden.
17
Verbraucherinnen und Verbraucher schützen
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat hängt auch davon ab, dass der Staat ihnen zur Durchsetzung ihrer Rechte – beispielsweise gegenüber Unternehmen – effektive Mittel bereitstellt.
17.1
Eine für alle – die Musterfeststellungsklage
Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen – und gemeinsam geht das noch besser: Wir haben mit der Musterfeststellungsklage für einen echten Meilenstein im Verbraucherschutzrecht gesorgt. Eingetragene Verbraucherverbände können zentrale anspruchsbegründende bzw. anspruchsausschließende Voraussetzungen feststellen lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich der Klage anschließen und mit dem rechtskräftigen Ergebnis ihre Ansprüche individuell gegenüber dem Unternehmen geltend machen: einfach, kostengünstig, ohne hohes Risiko und auf Augenhöhe. Die Unternehmen bekommen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung entlastet.
Bei einer der ersten großen Musterfeststellungsklagen haben sich im Diesel-Skandal mehr als 400.000 getäuschte Personen angeschlossen, die einen VW gekauft hatten.
17.2
Faire Verbraucherverträge
Mit einem neuen Gesetz, das derzeit vorbereitet wird, wollen wir Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung und unfairen Verträgen schützen. So sollen der Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen verbessert, unerlaubte Telefonwerbung wirkungsvoller sanktioniert und Vertragslaufzeiten verkürzt werden.
17.3
Besserer Verbraucherschutz im Inkassorecht
Wir wollen Schuldnerinnen und Schuldner entlasten und die Inkassogebühren senken. Forderungen und Kosten für deren Einziehung sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
17.4
Verbraucherinsolvenz verkürzen
Wir wollen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher die Dauer des sogenannten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre reduzieren. Geplant ist, dass die Regelung rückwirkend für Verfahren gilt, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Für Insolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, soll eine sukzessive Verkürzung gelten. Damit wollen wir Schuldnerinnen und Schuldnern eine zügigere Entschuldung ermöglichen, sodass sie schneller eine zweite Chance erhalten.
17.5
Ampelkennzeichnung für Lebensmittel
Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt: Die ampelfarbene Kennzeichnung von Lebensmitteln hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, gesündere Konsumentscheidungen zu treffen. Sie macht die Nährstoffe in Lebensmitteln auf einen Blick erfassbar und vergleichbar. Nach langem Widerstand der Union und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft haben wir uns durchgesetzt. Der „Nutriscore“ kommt und wird auf freiwilliger Basis (eine verbindliche Nährwertkennzeichnung kann nur auf EU-Ebene vorgeschrieben werden) in Deutschland eingeführt.
Der Nutriscore verrechnet negative Inhaltsstoffe wie Zucker, Fett und Salz mit positiven wie Obst, Gemüse, Ballaststoffen und Proteinen. Die Gesamtbewertung wird auf einer Farbskala von Dunkelgrün über Gelb bis hin zu Knallrot hervorgehoben. So bietet Nutriscore auch einen Anreiz für die Hersteller, ihre Rezepturen zu verbessern.
17.6
Gesündere Fertigprodukte
Um eine gesündere Ernährung zu erleichtern, wurde im Dezember 2018 die Nationale Reduktionsstrategie beschlossen, mit der Zucker-, Fett- und Salzgehalte in Fertigprodukten bis 2025 verringert werden sollen. Leider enthält die Reduktionsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nur freiwillige und wenig ambitionierte Reduktionsziele, die die Lebensmittelwirtschaft selbst gesetzt hat.
18
Zusammenhalt in Europa
Die Antwort auf die weltpolitischen Herausforderungen von heute und morgen kann nur lauten: Europe united! Auch die Corona-Pandemie erfordert gemeinsame, solidarische Antworten innerhalb der Europäischen Union. Nur eine starke EU ist der Garant für eine Zukunft in Frieden, Sicherheit und Wohlstand. „Gemeinsam. Europa wieder stark machen“ – Dieses Motto der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 ist aktueller denn je und gilt auch darüber hinaus. Kein Land darf zurückgelassen werden.
18.1
Solidarität in der Corona-Krise
Das Corona-Virus kennt keine nationalen Grenzen. Aber die Pandemie trifft die Mitgliedstaaten der EU nicht gleich schwer. Aufgrund epidemiologischer Zufälle sowie einer unterschiedlich ausgeprägten Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme und Wirtschaftsstrukturen wirkt sich die Krise in jedem Mitgliedstaat anders aus. In einer solchen Situation ist Solidarität gefragt, um Länder zu unterstützen, die wirtschaftlich besonders betroffen sind.
Um eine solche gemeinsame europäische Antwort auf die Pandemie zu geben, sollen 750 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufgenommen werden und für einen Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bereitstehen. Den Mitgliedstaaten stehen davon 390 Milliarden Euro als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro als Kredite zu Verfügung. Zum ersten Mal wird die EU Gelder an den Märkten aufnehmen und einen Teil davon als direkte Zuschüsse weiterreichen – ein Plan, der vor allem auf Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz umgesetzt wurde. Da die Hilfen mehrheitlich als Zuschüsse erfolgen, wird verhindert, dass nationale Schuldenstände steigen und dringend benötigter finanzieller Handlungsspielraum verloren geht.
Schon zu Beginn der Krise wurden drei erste, aber umfassende Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 540 Milliarden Euro beschlossen: Mit einem Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank soll kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden. Das EU-Instrument SURE unterstützt Mitgliedstaaten durch günstige Darlehen bei der Finanzierung von Kurzarbeitsregelungen und anderen Maßnahmen, mit denen Arbeitsplätze gesichert werden. Neue Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus helfen, Spekulationen auf den Finanzmärkten vorzubeugen, und verhindern, dass Euro-Länder aufgrund von Kosten für die Bekämpfung der Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten.
18.2
Zukunftsinvestitionen
Die Europäische Union braucht darüber hinaus eine gute Finanzausstattung für mehr Zukunftsinvestitionen in Nachhaltigkeit, Wachstum, Digitalisierung und den sozialen Zusammenhalt. In den Verhandlungen zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 – 2027 kam es darauf an, die neuen Herausforderungen zu berücksichtigen, bestehende Schwerpunkte angemessen weiterzufinanzieren und die Haushaltslücke auszugleichen, die durch den Austritt Großbritanniens aus der EU entsteht. Im Juli 2020 haben sich die Staats- und Regierungschefs zusätzlich zum Wiederaufbaufonds auf ein umfassendes Paket in Höhe von knapp rund 1,1 Billionen Euro geeinigt.
Diese Mittel werden an europäische Grundwerte gebunden: Die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards wird in Zukunft von der EU-Kommission überwacht, sodass einem Mitgliedstaat bei Verstößen EU-Haushaltsmittel gekürzt werden können.
Neben starken Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten ist es uns aber auch gelungen, im Rahmen des Wiederaufbauprogramms neue eigene Finanzquellen für die EU – sogenannte Eigenmittel – zu ermöglichen. Im ersten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 ein Teil des EU-Haushalts aus einer Abgabe auf nicht recyclebare Verpackungsabfälle finanziert werden. In einem zweiten Schritt wird die EU-Kommission im Juli 2021 Vorschläge zur Einführung weiterer Eigenmittel vorlegen. Diese können aus dem Handel mit Emissionszertifikaten, einer Digitalabgabe und einem CO2-Grenzausgleichsmechanismus bestehen.
In deutsch-französischer Zusammenarbeit wurde außerdem eine Verständigung über Grundzüge eines künftigen Haushaltsinstruments für die Eurozone erreicht, das Eurozonen-Budget. Es soll Investitionen, Reformen und den Zusammenhalt in der Eurozone stärken.
18.3
Faire Steuern
Wie andere Bereiche der Wirtschaft soll auch der Finanzsektor zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Mit ihrem Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild haben die beiden Finanzminister Olaf Scholz und Bruno Le Maire neuen Schwung in die Verhandlungen zwischen den zehn Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit gebracht. Damit ist der Grundstein für eine Verständigung über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gelegt.
Um Fortschritte bei der Harmonisierung der Unternehmenssteuern auf europäischer Ebene zu erreichen, hat die EU-Kommission einen deutsch-französischen Vorschlag vom Sommer 2018 aufgegriffen. Ziel ist es, in Europa eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer einzuführen.
Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland außerdem eine Initiative für eine globale Mindestbesteuerung von Konzernen und zur wirksameren Besteuerung großer globaler Digitalunternehmen gestartet. Derzeit laufen die Verhandlungen im Rahmen der OECD, der G7 und der G20.
18.4
Soziales Europa
2018 hat die EU die Entsenderichtlinie überarbeitet und die Gründung einer Europäischen Arbeitsbehörde beschlossen. Dadurch wird vor allem das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ deutlich gestärkt. So werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland besser vor Lohndumping geschützt, die Arbeitskräfte aus der EU vor Ausbeutung und Missbrauch. Wir haben die EU-Entsenderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Galten bisher nur Mindestbedingungen, wird Lohndumping damit noch besser ein Riegel vorgeschoben: Mehrere Lohnstufen, zusätzliche Regelungen für Zulagen, Sonderzahlungen oder Sachleistungen – all das wird für alle verbindlich.
Eine faire europäische Sozial- und Beschäftigungspolitik beinhaltet aber noch mehr. So hat die EU-Kommission auch auf Betreiben der Bundesregierung im Oktober eine Richtlinie für angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union vorgelegt. Ziel ist, das Einkommen aller Beschäftigten in der EU so weit anzuheben, dass man in dem Mitgliedstaat, in dem man lebt und arbeitet, anständig davon leben kann. Den Vorschlag der EU-Kommission begrüßen wir ausdrücklich. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern wir schon lange EU-weite Vorgaben für anständige Löhne. Die jetzt beginnende Debatte im Rat über den Vorschlag der Kommission werden wir aktiv vorantreiben.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung während ihres Vorsitzes im Rat die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position zur Stärkung der Jugendgarantie im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit festgelegt. Ebenfalls weitergekommen sind wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bei einem Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme.
Jede und Jeder in der EU soll darauf vertrauen können, dass es in allen Mitgliedstaaten ein Sicherheitsnetz für die großen Lebensrisiken gibt. Hierzu hat der Rat im Oktober einen gemeinsamen Standpunkt zu existenzsichernden Mindestsicherungssystemen in der EU gefasst.
18.5
Krisenfesterer Bankensektor
Um Risiken im Bankensektor einzudämmen, hat Finanzminister Olaf Scholz konkrete Fortschritte erreicht, etwa bei den Mindestanforderungen für Verlustpuffer in den Bankbilanzen. Große Banken müssen mindestens Verlustpuffer in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme vorhalten. Mit dem Ausbau des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Letztsicherung für die Bankenunion haben wir weitere wichtige Schritte unternommen, dass künftige Bankenrettungen vorrangig von den Anteilseignern sowie dem Bankensektor und nicht mehr von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden müssen.
18.6
Beziehungen zu Großbritannien regeln
Wir bedauern die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Europäische Union zu verlassen. Formal trat das Land am 31. Januar 2020 aus, wurde aber während einer Übergangsphase bis zum 31.12.2020 de facto wie ein Mitgliedstaat behandelt. Nur in den Organen und Institutionen der EU war es nicht mehr vertreten. Der EU ist es gelungen, sowohl in den schwierigen Verhandlungen über die Austrittsbedingungen als auch über die zukünftigen Beziehungen einheitlich und geschlossen aufzutreten. In Deutschland haben wir gesetzliche und administrative Vorkehrungen getroffen, um die Auswirkungen des Brexits für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch Rechtssicherheit für Britinnen und Briten, die hier leben.
Die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll eng sein. Beide Seiten bleiben geographisch, geschichtlich und kulturell eng verbunden. Die bisher intensive wirtschaftliche Verbundenheit wird aber belastet werden, weil Großbritannien keine Zollunion mit der EU eingehen will. Zudem muss unfairer Wettbewerb zulasten von Umwelt-, Klima-, Sozial- oder Arbeitsstandards ausgeschlossen sein.
18.7
Frieden und Stabilität in Europa
Die Länder des westlichen Balkans gehören fest zu Europa. Sie liegen inmitten der Europäischen Union. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verbindungen zwischen uns und den Ländern des westlichen Balkans sind eng. Wir unterstützen eine künftige Mitgliedschaft aller Westbalkanstaaten in der Europäischen Union deshalb ausdrücklich. Es war höchste Zeit, dass Nordmazedonien und Albanien im März 2020 grünes Licht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erhielten. Der Zusage gingen intensive Bemühungen auch des Deutschen Bundestages voraus, um die Glaubwürdigkeit der EU in der Region nicht zu verspielen. Auch aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die ersten Beitrittskonferenzen mit Nordmazedonien und Albanien trotz der aktuellen Pandemie so bald wie möglich stattfinden.