Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer I
Arbeit, die zum Leben passt
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzer treten. Weil sie sich um ihre Kinder kümmern wollen oder ihre Eltern pflegen. Weil sie mal ein bisschen mehr Zeit für sich brauchen. Weil sie sich ehrenamtlich engagieren oder sich weiterbilden möchten. Es gibt viele gute Gründe. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann.
DIE NEUE BRÜCKENTEILZEIT
Ab dem 1. Januar 2019 kommt die Brückenteilzeit: Beschäftigte bekommen damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren. Und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend in ihre vorherige Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Vor allem auch Frauen, die bisher besonders oft in der Teilzeitfalle stecken bleiben, werden davon profitieren. Statt „einmal Teilzeit, immer Teilzeit“ heißt es für sie künftig: „Vollzeit, Teilzeit und zurück“.
Wer bereits unbefristet in Teilzeit arbeitet und die Arbeitszeit aufstocken will, kann das durch eine erweiterte Beweislast des Arbeitgebers künftig besser durchsetzen.
MEHR SICHERHEIT BEI ARBEIT AUF ABRUF
Wer auf Abruf arbeitet, hat oft keine festgelegten Arbeitszeiten und arbeitet mal mehr, mal weniger. So bleibt auch unklar, wieviel Lohn am Ende des Monats rauskommt. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, den Alltag verlässlich zu planen.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten deshalb neue Regeln, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben: Arbeitgeber müssen mindestens 80 Prozent der vereinbarten Zeit abrufen. Beschäftigte müssen höchstens ein Viertel mehr arbeiten als vereinbart. Und ohne vereinbarte Arbeitszeit gibt es Lohn für mindestens 20 Wochenstunden.
BESSERER SCHUTZ BEI KURZER BESCHÄFTIGUNG
Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, wird in der Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Betroffen sind etwa Beschäftigte in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleute, die in zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Sie bekommen künftig Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wird erweitert. Das sichert etwa viele Künstlerinnen und Künstler besser ab.
Was kommt als Nächstes?
- Einschränkung willkürlicher Befristungen
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Nationale Weiterbildungsstrategie
- Aufwertung sozialer Berufe
- Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten
- Stärkung des Beschäftigtendatenschutzes