WOHNEN

Bezahlbares Zuhause

Ob zur Miete oder im Wohneigentum – für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die SPD-Fraktion beschließt die Situation der Mieterinnen und Mieter zu verbessern.


Bezahlbares Wohnen ist die drängendste politische Herausforderung unserer Zeit. Weil Wohnraum knapp ist, steigen die Mieten. Betroffen sind vor allem Städte und Ballungsregionen. Aber auch auf dem Land wird Wohnen kontinuierlich teurer. Um die angespannte Situation am Wohnungsmarkt zu verbessern, müssen viel mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden.

OFFENSIVE FÜR SOZIALEN WOHNUNGSBAU

Der Bund verstärkt seine Anstrengungen, um die Länder beim Bau von Sozialwohnungen zu unterstützen. Die Bundesmittel wurden für 2019 um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Für 2020 und 2021 stehen mindestens 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stellt der Bund in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro bereit. So wird mehr preiswerter Wohnraum geschaffen und der Druck auf die Mietpreise gemindert.

Um dafür die Voraussetzungen zu schaffen, hat der Bundestag beschlossen, das Grundgesetz zu ändern. Denn nach bisheriger Rechtslage wären Investitionen des Bundes in sozialen Wohnungsbau ab 2020 nicht mehr möglich. Damit der Bund dauerhaft in den Bau von Sozialwohnungen investieren kann, ist eine Neuregelung in der Verfassung erforderlich. Darauf müssen sich Bund und Länder nun einigen.

VERBILLIGTE ABGABE ÖFFENTLICHER IMMOBILIEN

Ein wichtiges Mittel zur Einhegung der Mieten ist die verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 hat die Koalition dafür die erforderliche Rechtsgrundlage geschaffen. Damit haben Länder und Kommunen ein Erstzugriffsrecht auf alle entbehrlichen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Die Kommunen können diese Liegenschaften zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus auch an private Dritte weiterveräußern. Die BImA kann sogar Verbilligungen bis zu 100 Prozent des Grundstückskaufpreises einräumen, wenn dort Sozialwohnungen errichtet werden.

FÖRDERUNG BEZAHLBARER MIETWOHNUNGEN

Um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird dieser steuerlich gefördert: Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Sonder-Abschreibung. Zusätzlich wird die Herstellung von Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden gefördert, etwa bei Umwidmung von Gewerbeflächen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

BAUKINDERGELD

Mit dem Baukindergeld werden junge Familien mit Kindern bei der Eigentumsbildung unterstützt. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung wird zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich pro Kind gefördert. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020.

MOBILISIERUNG VON BAULAND

Der Umgang mit dem Boden und die Mobilisierung von Bauland ist ein wichtiger Schlüssel für die Lösung der Wohnungsfrage. Bauland ist neben hohen Baukosten und begrenzten Baukapazitäten wesentlicher Engpass und Kostenfaktor bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Eine Expertenkommission hat mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll im Sommer 2019 Ergebnisse vorlegen.

SCHUTZ VON MIETERINNEN UND MIETERN

Am 1. Januar 2019 treten wichtige Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter in Kraft. Mit dem Mieterschutzgesetz von Bundesjustizministerin Katarina Barley werden Mieterinnen und Mieter besser vor Mietwucher und der Verdrängung durch Luxussanierungen geschützt.

Wo die Mietpreisbremse gilt, müssen Vermieter die Mieterinnen und Mieter noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Das schafft Transparenz und sorgt dafür, dass die Grenzen der Mietpreisbremse eingehalten werden. Halten sich Vermieter nicht daran, können sie sich mindestens zwei Jahre lang nicht mehr auf eine Ausnahme berufen – und damit keine höhere Miete verlangen. Wenn Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Auffassung sind, die Miete liege unzulässiger Weise mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sie einen solchen Wucher einfacher rügen und zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.

Außerdem werden Mieterinnen und Mieter besser vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen geschützt. Die Kosten einer solchen Maßnahme dürfen nur noch in Höhe von acht statt elf Prozent pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Zugleich darf die Miete nur um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Der SPD-Fraktion war es wichtig, dass diese Begrenzungen überall gelten. Anders als bei der Mietpreisbremse hängt es so nicht von den Landesregierungen ab, wo der Mieterschutz greift. Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter, weil einige Wohnungskonzerne durch Modernisierungen bisher die Mieten um mehr als 40 Prozent erhöhen konnten.

Außerdem wird mit dem Gesetz hart gegen Spekulanten vorgegangen, die Menschen gezielt aus ihrem Zuhause „raussanieren“ wollen. Vermieter, die besonders schikanös vorgehen, um Mieterinnen und Mieter zu verdrängen, müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Mieterinnen und Mieter erhalten einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wenn soziale Träger für soziale Wohnprojekte, wie etwa Wohngruppen für Menschen mit Behinderung, Wohnungen angemietet haben, galt bisher oft das Gewerbemietrecht mit kurzen Kündigungsfristen und eingeschränkten Schutzrechten. Künftig gelten für sie bestimmte Regeln aus dem sozialen Mietrecht, insbesondere beim Kündigungsschutz.

Was kommt als Nächstes?

  • Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
  • Rechtssichere, mieterfreundliche Mietspiegel
  • Bestellerprinzip beim Immobilienkauf
  • Reform des Wohngeldes
  • Mobilisierung von Bauland