VERBRAUCHERINNEN UND VERBRAUCHER

Eine für alle

Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen.
Die neue „Musterklage“ ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz.


Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat hängt nicht unwesentlich davon ab, dass der Staat ihnen zur Durchsetzung ihrer Rechte – beispielsweise gegenüber Unternehmen – effektive Mittel bereitstellt.

Zum 1. November 2018 ist die Eine-für-alle-Klage von Bundesjustizministerin Katarina Barley in Kraft getreten. Sie ist ein echter Meilenstein im Verbraucherschutzrecht. Denn mit dieser neuen Musterfeststellungsklage hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Recht gegenüber Konzernen einfacher und kostengünstiger vor Gericht durchsetzen können.

Die Eine-für-alle-Klage erlaubt Verbänden, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Eingetragene Verbraucherschutzverbände erhalten die Möglichkeit, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen.

Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis können die Verbraucher dann ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen geltend machen und notfalls in einem Folgeprozess auch ohne hohes Risiko einklagen. Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

Die Eine-für-alle-Klage wurde rechtzeitig vom Parlament verabschiedet, um getäuschten VW-Autokäufern im Diesel-Skandal zu ihrem Recht zu verhelfen. Andernfalls wären deren Ansprüche zum Jahresende großenteils verjährt.