Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Schutz und Chancen im Wandel
OFFENSIVE FÜR WEITERBILDUNG
Die Digitalisierung verändert das Arbeitsleben von Millionen von Menschen. Arbeitsabläufe und Anforderungen ändern sich, neue Arbeitsplätze entstehen – die Menschen aber bleiben. Und sie brauchen die Möglichkeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Um die Beschäftigten von heute für die Arbeit von morgen fit zu machen, wird Weiterbildung in den Mittelpunkt gerückt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhalten Beschäftigte ab dem 1. Januar 2019 umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie vom digitalen Wandel betroffen sind oder sich in einem Beruf weiterbilden wollen, in dem Fachkräftemangel herrscht. Die Unternehmen erhalten nach Größe gestaffelt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Lohnzuschuss. Engagieren sich die Sozialpartner in Sachen Weiterbildung, so wird dies unter bestimmten Voraussetzungen bei der Höhe der Zuschüsse positiv berücksichtigt. Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung werden Bestandteil des Beratungsangebots der Bundesagentur für Arbeit. Auf diese Beratung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht.
Für die SPD-Fraktion ist diese Qualifizierungsoffensive auch ein wichtiger Schritt, um die Arbeitslosenversicherung zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln. Ziel: Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht.
ARBEIT, DIE ZUM LEBEN PASST
Manchmal wollen oder müssen Menschen beruflich kürzer treten. Weil sie sich um ihre Kinder kümmern wollen oder ihre Eltern pflegen. Weil sie mal ein bisschen mehr Zeit für sich brauchen. Weil sie sich ehrenamtlich engagieren oder sich weiterbilden möchten. Es gibt viele gute Gründe. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann.
Ab dem 1. Januar 2019 kommt die Brückenteilzeit: Beschäftigte bekommen damit das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren. Und zwar verbunden mit der Sicherheit, anschließend in ihre vorherige Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Vor allem auch Frauen, die bisher besonders oft in der Teilzeitfalle stecken bleiben, werden davon profitieren. Statt „einmal Teilzeit, immer Teilzeit“ heißt es für sie künftig: „Vollzeit, Teilzeit und zurück“.
Wer bereits unbefristet in Teilzeit arbeitet und die Arbeitszeit aufstocken will, kann das durch eine erweiterte Beweislast des Arbeitgebers künftig besser durchsetzen.
MEHR SICHERHEIT BEI ARBEIT AUF ABRUF
Wer auf Abruf arbeitet, hat oft keine festgelegten Arbeitszeiten und arbeitet mal mehr, mal weniger. So bleibt auch unklar, wieviel Lohn am Ende des Monats rauskommt. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, den Alltag verlässlich zu planen.
Ab dem 1. Januar 2019 gelten deshalb neue Regeln, die Beschäftigten mehr Sicherheit bei Arbeit auf Abruf geben: Arbeitgeber müssen mindestens 80 Prozent der vereinbarten Zeit abrufen. Beschäftigte müssen höchstens ein Viertel mehr arbeiten als vereinbart. Und ohne vereinbarte Arbeitszeit gibt es Lohn für mindestens 20 Wochenstunden.
BESSERER SCHUTZ BEI KURZER BESCHÄFTIGUNG
Wer immer nur für kurze Zeit Arbeit findet, wird in der Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Betroffen sind etwa Beschäftigte in der Gastronomie oder in der Leiharbeit, aber auch IT-Fachleute, die in zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Sie bekommen künftig Arbeitslosengeld I, wenn sie innerhalb von 30 Monaten insgesamt 12 Monate versichert waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit innerhalb von nur 24 Monaten erfüllt werden. Auch die Möglichkeit, bereits nach insgesamt sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Arbeitslosengeld zu bekommen, wird erweitert. Das sichert etwa viele Künstlerinnen und Künstler besser ab.
CHANCEN FÜR LANGZEITARBEITSLOSE
Menschen, die schon lange vergeblich einen Job suchen, erhalten neue Perspektiven auf Arbeit. Zum 1. Januar 2019 wird ein öffentlich geförderter, sozialer Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten eingeführt. Das Prinzip: Arbeit fördern statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei geht es nicht um 1-Euro-Jobs, sondern um reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro aus dem Eingliederungstitel zur Verfügung gestellt. Zudem können über den nun erstmals möglichen Passiv-Aktiv-Transfer weitere 2,1 Milliarden Euro für den sozialen Arbeitsmarkt bereitgestellt werden.
Für Langzeitarbeitslose, die innerhalb von sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, gibt es Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte verringert. Die SPD-Fraktion hat zudem durchgesetzt, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert. Damit wird es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber geben.
Auch Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, erhalten eine bessere Unterstützung: Ihre Beschäftigung wird zwei Jahre lang mit 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr gefördert. Alle Maßnahmen sind verbunden mit individueller Betreuung und können mit der Förderung von Weiterbildung verknüpft werden.
MITBESTIMMUNG FÜR FLUGPERSONAL
Airline-Beschäftigte in Cockpit und Kabine haben ab dem 1. Mai 2019 das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Bislang war das nur gewährleistet, wenn der Arbeitgeber bereit war, einen Tarifvertrag abzuschließen. Jetzt ist die betriebliche Mitbestimmung von Flugpersonal nicht mehr vom Wohlwollen der Luftfahrtunternehmen abhängig.
Was kommt als Nächstes?
- Einschränkung willkürlicher Befristungen
- Mindestvergütung für Auszubildende
- Nationale Weiterbildungsstrategie
- Aufwertung sozialer Berufe
- Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten
- Stärkung des Beschäftigtendatenschutzes