RENTNERINNEN UND RENTNER
Sicherheit im Alter
Die Jungen sorgen für die Alten mit. Und wenn sie alt sind, wird für sie gesorgt. Das ist das Prinzip unseres Rentensystems. Es basiert auf der Balance zwischen den Interessen von Jung und Alt. Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, muss sich auf die Rente verlassen können. Für junge Beschäftigte müssen die Rentenbeiträge bezahlbar bleiben. Diese Balance herzustellen, wird immer schwieriger. Denn unsere Gesellschaft wird älter: Mehr Menschen beziehen länger Rente. Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Menschen, die diese Renten finanzieren. Die Herausforderung besteht darin, trotzdem sicherzustellen, dass die gesetzliche Rente auch in Zukunft reicht und alle in Würde alt werden können.
STABILE RENTEN, STABILE BEITRÄGE
Die SPD-Bundestagsfraktion will die gesetzliche Rente als zentrale Säule der Alterssicherung wieder stärken und hat für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik gesorgt. Am 1. Januar 2019 tritt der Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil in Kraft. Er stoppt das Absinken des Rentenniveaus und stabilisiert es bis 2025 bei mindestens 48 Prozent. Damit steigen die Renten künftig wieder wie die Löhne. Die jüngere Generation profitiert von der Garantie, dass der Rentenbeitrag in den kommenden Jahren nicht über 20 Prozent ansteigt.
Der Rentenpakt schafft damit Sicherheit für alle Generationen: Für die Älteren, die nach einem langen Arbeitsleben ihre wohlverdiente Rente bekommen. Aber auch für die Jüngeren, die in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit ihren Beiträgen die Rente tragen.
Da die Stabilität der Altersvorsorge eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft ist, übernimmt der Staat über einen höheren Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung. In den Jahren 2022 bis 2025 leistet der Bund Sonderzahlungen an die Rentenversicherung in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro. Außerdem wird im Bundeshaushalt eine Rücklage für die Rente gebildet, die von 2021 bis 2024 jährlich mit 2 Milliarden Euro aufgebaut wird.
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Stabilität der Renten und Beiträge auch über das Jahr 2025 hinaus abzusichern. Auch diejenigen, die heute einzahlen, müssen sich darauf verlassen können, dass das Rentenniveau nicht weiter absinkt. Die Bundesregierung hat eine Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeitet.
MEHR SCHUTZ BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT
Der Rentenpakt sieht noch eine weitere erhebliche Verbesserung bei der sozialen Sicherheit vor. Frauen und Männer, die ab Januar 2019 aus gesundheitlichen Gründen nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können, erhalten eine höhere Erwerbsminderungsrente.
Dafür wird die so genannte Zurechnungszeit zweimal angehoben werden. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben, für Neuzugänge ab 2020 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Ab 2019 verbessert das die Situation von jährlich mehr als 170.000 künftigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern. Im Vergleich zu 2014 werden im Jahr 2031 sieben Jahre mehr angerechnet und so eine Verbesserung von mehr als 17 Prozent erzielt.
Darüber hinaus setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass auch Menschen besser gestellt werden, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und von dieser Reform bislang nicht profitieren.
HÖHERE MÜTTERRENTE
Ab dem 1. Januar 2019 wird Müttern bzw. Vätern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente ein weiteres halbes Jahr für die Kindererziehung angerechnet. Dies entspricht beim Inkrafttreten einem zusätzlichen monatlichen Bruttobetrag von etwa 16,00 Euro (West) bzw. 15,35 Euro (Ost) pro Kind. Davon werden rund zehn Millionen Menschen profitieren, die bereits Rente beziehen.
Was kommt als Nächstes?
- Grundrente für langjährig Versicherte
- Einbezug von Selbständigen in die Rentenversicherung