Dirk Vöpel MdB

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 17.01.2019 (74. Sitzung)

TOP 3

Verbesserung der Strukturen bei der Organspende

Organspenden

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung berät, sollen deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und besser vergütet werden.

 

Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor. Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus. Auch sollen Transplantationsbeauftragte in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, fest. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

TOP 5

Für einen geregelten EU-Austritt Großbritanniens

Brexit

Im Juni 2016 stimmte in Großbritannien eine knappe Mehrheit in einer Volksabstimmung für den Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Großbritannien wird deshalb zum 29. März 2019 aus der Europäischen Union austreten. In einem langen Prozess haben die Europäische Union und die britische Regierung daher ein Austrittsabkommen verhandelt. Es sieht vor, dass nach dem formalen Austritt Ende März eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedsstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat. Der Bundestag verabschiedet diese Woche ein Gesetz, das für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft.

 

Das Brexit-Übergangsgesetz sieht vor, dass wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt, sofern keine der im Austrittsabkommen genannten Ausnahmen greift. Zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn diese vor Ablauf des Übergangszeitraums beantragt wird. Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums entschieden wird. Damit vermeiden wir unbillige Härten für die Betroffenen, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.

Das Gesetz entfaltet nur Wirksamkeit, sofern das Austrittsabkommen ratifiziert wird; auf EU-Seite durch Europäisches Parlament und Ministerrat, auf britischer Seite entscheidet das Unterhaus. Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich das Abkommen ablehnt und es zu einem ungeregelten Brexit kommt, hat die Bundesregierung weitere Gesetzentwürfe vorbereitet, um unser Land vor den massiven Störungen so weit als möglich abzuschirmen. Diese Gesetzentwürfe werden wir in der nächsten Sitzungswoche in erster Lesung beraten.

TOP 9

Den Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea unterstützen

Afrika

In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion, der diese Woche im Bundestag abschließend beraten wird, unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion die Annäherung von Äthiopien und Eritrea und die unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft“. Der damit angestoßene Friedensprozess birgt die Chance, einen der letzten großen zwischenstaatlichen Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent friedlich beizulegen.

 

Die Beziehungen beider Länder waren seit dem Ende des Eritrea-Äthiopien-Kriegs (1998-2000) um den gemeinsamen Grenzverlauf nach der Abspaltung Eritreas von Äthiopien 1993 abgerissen. Äthiopien weigerte sich seither, den Grenzverlauf anzuerkennen, den das Abkommen von Algier aus dem Jahr 2000 vorsah. Die im Juni 2018 getroffene Entscheidung der äthiopischen Regierung, allen Verpflichtungen aus dem Abkommen von Algier nun nachzukommen, betrachten wir deshalb als große Chance, für die politische und wirtschaftliche Entwicklung beider Länder, für die Zivilgesellschaft und auch für die Stabilität der Region insgesamt.

Der Reformkurs der Regierung beinhaltete bislang das Ende des Ausnahmezustands, die Freilassung politischer Gefangener, das Eingeständnis staatlicher Folter und die Freischaltung von Webseiten der Opposition. Gleichzeitig erwarten wir nun auch von Eritrea innenpolitische Reformen, insbesondere in Bezug auf den „nationalen Dienst“, der in seiner jetzigen Form viele junge Menschen zur Flucht bewegt.

Für ein Gelingen des Friedensprozesses fordern wir die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die deutsche Wirtschaft dabei zu unterstützen, sich stärker in Äthiopien zu engagieren und seitens des Bundes auch den Ausbau des Bildungssystems zu fördern. Ebenso erwarten wir von der Bundesregierung, sich für den Ausbau der ökonomischen Infrastruktur zwischen Äthiopien und Eritrea zu engagieren sowie sich gemeinsam mit der EU der eritreischen Regierung als Partner im politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess anzubieten.

TOP 12

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für die Autofahrerinnen und Autofahrer

Diesel-Fahrverbote

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge, weitere drohen. Der Koalitionsausschuss hat am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrenden schnell zu helfen. Die betroffenen Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrenden müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

 

Neben der Förderung luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit einer Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Die Änderung des BImSchG, das der Bundestag diese Woche in erster Lesung berät, schafft u. a. die Voraussetzung, dass nachgerüstete und somit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m3 ausstoßen, können diese auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

TOP 14

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Verkehr

Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das diese Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten wird, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu kontrollieren.

 

Die Landesbehörden sollen zukünftig über einen anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrollieren können. Das war bisher nicht möglich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für einen automatisierten Abruf beim Kraftfahrt-Bundesamt. Das ist ein sinnvoller Schritt. Denn das erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen.

Jedoch muss auch hier genau darauf geachtet werden, dass die Verhältnismäßigkeit bei dieser Maßnahme gewahrt wird.

Die im Vorfeld geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken, u. a. von den Ländern im Bundesrat, wurden bereits durch die Gegenäußerung der Bundesregierung aufgegriffen. Im parlamentarischen Beratungsverfahren werden diese Fragen erneut behandelt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion drängt hier auf klare Regelungen beim Datenschutz. Zum Beispiel sollen die verdeckte Erhebung oder das anlasslose Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein. Dahingehende Beratungen werden in den kommenden Wochen im Parlament mit allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern geführt.

 

FR | 18.01.2019 (75. Sitzung)

TOP 18

Sichere Herkunftsstaaten

Asylrecht

In zweiter und dritter Lesung beraten wir diese Woche im Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung der Länder Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten.

 

Die Einstufung erleichtert es, Schutzbedürftige im Asylverfahren schneller zu identifizieren. Gleichzeitig kann die Verfahrensdauer und Rückführung im Falle einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn die Chancen auf eine Anerkennung auf Asyl für die Betroffenen gering sind. Das Recht einer individuellen Prüfung auf Asyl bleibt davon unberührt.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Verfahren vor, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten Instanzenzug und die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Besonders verletzlichen Flüchtenden (beispielsweise Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige) wird der grundsätzliche Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung gewährt. Um die Bedeutung der speziellen Rechtsberatung für diesen Personenkreis hervorzuheben, wird sie ausdrücklich im Gesetzestext verankert.

TOP 20

Mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich

Bildung

In dieser Woche wird im Plenum der Nationale Bildungsbericht 2018 vorgestellt. Die Ergebnisse des Berichts zeigen: Es gibt noch viel zu tun auf dem Weg zum bildungspolitischen Ziel der Chancengleichheit.

 

Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsgrad besuchen häufiger (76 %) allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand (54 %). Zudem wächst weiterhin jeder vierte Schüler in einer „bildungsbezogenen Risikolage“ auf, hat also Probleme mit dem Zugang zu Bildung und der Nutzung der Angebote.

Um diese sozialen Ungleichheiten zu überwinden, haben wir im Koalitionsvertrag eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration besser fördern soll. Zugleich ist es uns gelungen, eine Anschubfinanzierung von zwei Millionen Euro für dieses Vorhaben im Haushalt 2019 zu verankern.

In einem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung daher auf, zügig ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten Lagen zu entwickeln. Das Projekt soll auf eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren ausgelegt sein und mit der bereitgestellten Anschubfinanzierung spätestens im vierten Quartal 2019 starten. Nach dem Auftakt 2019 soll der Bund für die Erprobungsphase zunächst jährlich fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Sobald die Transferphase beginnt, soll die Unterstützung durch den Bund auf 7,5 Millionen Euro jährlich steigen.

Insgesamt werden mit dem Vorhaben in gemeinsamer Finanzierung mit den Ländern mind. 125 Millionen Euro für mehr Chancengleichheit zusätzlich zur Verfügung gestellt.