Dirk Vöpel MdB

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 18.10.2018

TOP 4

Damit es jedes Kind packt – Das Gute-KiTa-Gesetz

Kinderbetreuung

Am Donnerstag beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz. Der Gesetzentwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten.

 

Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden.

Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen unterstützt. Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll u.a. festgehalten werden, mit welchen Handlungskonzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzentwurf auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

TOP 6

Qualifizierungsoffensive: Sicherheit im digitalen Wandel

Digitalisierung

Wir sorgen dafür, dass von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Darum berät der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung das von der SPD vorangetriebene Qualifizierungschancengesetz.

 

Der Gesetzentwurf gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Wir wollen daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausbauen. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben.

Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war dies für häufig kurzfristig Beschäftigte oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schaffen eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 % des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 % betragen wird.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Wir wollen arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln.

Wir verbinden Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten und ermöglichen durch den Ausbau der Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen der Qualifizierungsoffensive stellen wir daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung.

TOP 8

Vollzeit, Teilzeit und zurück: Die Brückenteilzeit

Arbeit

Eine unserer zentralen Forderungen aus dem Bundestagswahlkampf wird diese Woche im Bundestag abschließend beraten: Die Brückenteilzeit, die Teilzeitbeschäftigten das Recht gibt, zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Damit entkommen vor allem Frauen der „Teilzeitfalle“. Der Gesetzentwurf leistet damit einen aktiven Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

 

Die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit sind,

  1. dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt,
  2. dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat,
  3. man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und
  4. den Antrag ohne Angaben von Gründen für die Phase in Teilzeit schriftlich drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung stellt.

Teilzeitbeschäftigte, die wieder mehr arbeiten wollen, können dies künftig leichter durchsetzen.

In dem Gesetz wird auch geregelt, dass Arbeit auf Abruf durch gesetzliche Regelungen planbarer wird. So dürfen Arbeitgebende von Arbeitnehmenden nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich zu arbeiten. Ebenso darf der Arbeitgebende nur bis zu 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.

Weiter regelt der Gesetzentwurf, dass künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

TOP 10

Gleiche Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesundheit

Gemeinsam mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmenden haben wir viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dass wir dies in den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres durchsetzen konnten, war ein großer Erfolg. Diesen Donnerstag beraten wir abschließend den Gesetzentwurf, der die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung vorsieht.

 

Zum 01.01.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus zukünftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele „kleine“ Selbständige und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Hier konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können.

Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen. Wir erwarten, dass diese Frage im Rahmen der Erarbeitung und Beratung des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

TOP 11

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak unter Vorbehalt und unter Einbeziehung des nationalen Parlaments

Auslandseinsätze der Bundeswehr

Im Bundestag stimmen wir diesen Donnerstag namentlich über den Antrag der Bundesregierung ab, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen.

 

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.

Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbeziehung des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.

Erstmals legen wir damit in der Mandatierung von Auslandeinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.

TOP 15

Änderungen bei der LKW-Maut

Verkehr

Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung Änderungen zum Bundesfernstraßenmautgesetz. Neben der Festsetzung neuer Mautsätze für LKW für das Bundesfernstraßennetz werden zukünftig einzelne Fahrzeugarten und Elektrofahrzeuge von der Maut befreit. Dies soll zusätzliche Anreize für Speditionen bieten, in umweltfreundliche Antriebstechnologien zu investieren.

 

Auf der Grundlage des neuen Wegekostengutachtens 2018-2022 zur Berechnung der Lkw-Maut werden Mauteinnahmen in Höhe von durchschnittlich 7,2 Milliarden. Euro im Jahr prognostiziert. Diese stehen zukünftig für Investitionen in die Straßeninfrastruktur zur Verfügung. Das sind für den Zeitraum 2019 bis 2022 Mehreinnahmen von 4,1 Milliarden Euro.

TOP 17

Mehr Verbraucherschutz mit der EU-Geoblocking-Verordnung

Verbraucherschutz

Mit der vierten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) setzt der Bundestag Vorgaben der EU-Geoblocking-Verordnung um, die ein weiterer Schritt hin zu einheitlichen Standards im digitalen Binnenmarkt sind.

 

Die Geoblocking-Verordnung unterbindet die bisher gängige Praxis, Besucherinnen und Besucher von Webseiten und Streaming-Diensten danach zu unterscheiden, aus welchem EU-Land sie auf das Online-Angebot zugreifen, um Dienstleistungen je nach Zugriffsland unterschiedlich teuer anbieten zu können. Kundinnen und Kunden sollen nach Auffassung der EU-Mitgliedstaaten aber nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden.

Die jetzt erfolgende Änderung des Telekommunikationsgesetzes benennt die Bundesnetzagentur als die Stelle, die für die Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung in Deutschland zuständig ist, Maßnahmen bei Verstößen erlässt und Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Anbietern unterstützt.

Darüber hinaus beseitigt der Gesetzentwurf einen vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Differenzierungsmangel bei den bisherigen Regelungen zu Entgeltgenehmigungen für Telekommunikationsunternehmen.

TOP 19

Für einen besseren Zugang zu Literatur für Seh- und Lesebehinderte

Barrierefreiheit

Der Vertrag von Marrakesch wurde 2013 als völkerrechtliches Übereinkommen im Rahmen der Weltorganisation für intellektuelles Eigentum verabschiedet. Er soll Menschen mit Seh- und Lesebehinderung den barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken sichern. Die Europäische Union trat dem Vertrag 2014 bei. Um Gültigkeit zu erlangen, müssen die Vertragsinhalte in nationales Recht umgesetzt werden. Den Gesetzentwurf zur Umsetzung ins deutsche Recht berät der Bundestag diese Woche abschließend.

 

Er sieht vor, dass barrierefreie Kopien von Werken für den eigenen Gebrauch ohne Erlaubnis des Urhebers hergestellt werden dürfen. Blindenbibliotheken und anderen befugten Stellen soll ebenfalls erlaubt sein, barrierefreie Kopien herzustellen, um diese dann zu Verfügung zu stellen oder mit anderen befugten Stellen auszutauschen.

TOP 20

Beschränkung des marinen Geo-Engineerings zum Schutz der Meere

Umwelt

Marines Geo-Engineering bezeichnet eine Form der Meeresdüngung, bei der z.B. das Pflanzenwachstum im Meer gefördert wird, um CO2 aus der Atmosphäre zu binden. Aufgrund dieses starken Eingriffs in die Natur, der erhebliche negative Auswirkungen auf das Ökosystem Meer haben kann und dessen tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme nicht belegt ist, wird das Verfahren zukünftig unter strengen Voraussetzungen genehmigungspflichtig sein. Das sieht die Regelung des London-Protokolls über die Verhütung von Meeresverschmutzung vor, das von der Bundesrepublik ratifiziert werden soll.

 

Der nun in der 2. und 3. Lesung im Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf schafft in Deutschland die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, um unter Beachtung des Vorsorgegrundsatzes diese Form der großräumigen technischen Maßnahmen zu kommerziellen Zwecken zu verbieten und zu Forschungszwecken unter strenge Auflagen zu stellen.

TOP 23

Sicheres und umweltgerechtes Recycling von Schiffen

Umwelt

Häufig fallen beim Abwracken von Schiffen gefährliche Materialien und Stoffe an, die sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Umwelt große Risiken darstellen. Zukünftig sollen diese Materialien beim Schiffsbau vermieden oder sogar verboten werden. Für das Recycling von Schiffen werden fortan strengere behördliche Auflagen erteilt, um zum Beispiel gefährliche Materialien lokalisieren und nachverfolgen zu können. Um dies zu erreichen berät der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2. und 3. Lesung einen Gesetzesentwurf zum sicheren und umweltgerechten Recycling von Schiffen.

 

Grundlage dafür ist der Beitritt Deutschlands zum Internationalen Übereinkommen von Hongkong.

TOP 24

Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

Inneres

Um die Übermittlungswege und Qualität der Meldedaten für den Zensus 2021 rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können, bedarf es eines Testdurchlaufs. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021, der diese Woche abschließend beraten wird, soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen werden.

 

Zusätzlich sollen die Daten dazu dienen, die Programme zur Durchführung des Zensus zu prüfen und weiterzuentwickeln.

 

FR | 19.10.2018

TOP 25

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Wohnen

Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren stetig an. Die Bautätigkeiten für bezahlbare Mietwohnungen sind zu gering und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. Die SPD hat das erkannt.

 

Der Schutz der Mieterinnen und Mieter sowie die Unterstützung von Wohnungsneubau stehen oben auf unserer politischen Agenda. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten wir daher mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wird, legt die SPD ein wichtiges Instrument vor, um den Mietenanstieg zu bremsen und Verdrängung durch Luxussanierungen zu beenden.

Der Gesetzesentwurf von Ministerin Katarina Barley setzt an verschiedenen Stellen an.

Vermieterinnen und Vermieter werden verpflichtet, Mieterinnen und Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen.

Mieterinnen und Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Das schafft mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter. Sollte die Miete dennoch zu hoch sein, sind die Möglichkeiten dagegen vorzugehen nun vereinfacht worden.

Das Geschäftsmodell, über Modernisierungen extreme Mietpreissteigerungen durchzusetzen, wird durch das Gesetz beendet. In ganz Deutschland gilt, dass die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden darf. Das verhindert extreme Mietsteigerungen und lässt trotzdem noch einen Spielraum für sinnvolle Modernisierungen. Und in Gebieten mit angespannter Wohnungslage, wie zum Beispiel in Berlin oder Hamburg dürfen anstatt wie bisher 11 Prozent nur noch jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden.

Zum Leben in der Stadt gehört auch eine Mischung aus Alteingesessenen und immer wieder neu hinzukommenden Bürgerinnen und Bürgern. In Zeiten normaler Wohnungsmärkte ist das ein ganz normaler Prozess. Doch wenn zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, kommt es zu Verteilungskämpfen. Darunter leiden diejenigen, die nicht noch mehr für ihre Wohnung bezahlen können. In begehrten Wohnlagen kommt es dann sogar zu Fällen des gezielten „Herausmodernisierens“ aus Renditegründen. Das ist ungerecht und darum haben wir durchgesetzt, dass das gezielte Verdrängen und Herausmodernisieren mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt wird.

Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir packen sie an und werden weitere Maßnahmen voranbringen, wie beispielsweise eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 5 Mrd. Euro, eine Erhöhung des Wohngeldes oder mit der verbilligten Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an die Kommunen. Darüber hinaus fordern wir einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

TOP 27

Menschenrecht auf Religionsfreiheit weltweit stärken

Menschenrechte

Am Freitag bringen wir mit der Union einen Antrag zur weltweiten Stärkung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein.

 

Das Recht, seinen Glauben frei zu wählen, wechseln und ausüben, aber auch keinen Glauben ausüben zu können, steht in immer mehr Staaten unter Druck. Als Menschenrecht darf die Religionsfreiheit nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden. Wir unterstützen die Bundesregierung deshalb darin, im Rahmen bilateraler Dialoge und multilateraler Dialogforen immer wieder auf das Recht zur freien Religionsausübung hinzuweisen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren und die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für den Schutz und die Förderung der Religionsfreiheit zu nutzen. Wir regen an, das Thema „Religion und Entwicklung“ stärker in der bilateralen Zusammenarbeit zu verankern und die „Internationale Partnerschaft für Religion und nachhaltige Entwicklung“ (PaRD) zu einer beratenden Plattform weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland gegen jegliche Art von Extremismus zu verteidigen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Auseinandersetzung über religiös motivierten Extremismus durch politische Bildung und Aufklärung intensiv zu führen.

TOP 29

Steuerlichen Förderung für mehr Mietwohnungsneubau

Wohnen

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsräumen, ist eines der wichtigsten Ziele dieser Koalition. Deshalb muss unter anderem die Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen gefördert werden.

Als Maßnahme berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung diese Woche das Gesetz zur Steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) und setzt damit einen der beim Wohngipfel am 21. September 2018 beschlossenen Punkte zur Wohnungsbauoffensive um: Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll der Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden.

 

Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren jeweils 5 Prozent betragen. Zusammen mit der normalen Abschreibung können somit innerhalb dieses Abschreibungszeitraums bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch wird auch die Herstellung von Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden gefördert. Das betrifft beispielsweise die Umwidmung von Gewerbeflächen oder den Ausbau von bislang ungenutzten Dachgeschossen.

Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird.

In den anstehenden Gesetzesberatungen wird die SPD die Förderbedingungen prüfen, um einen möglichst zielgenauen Einsatz der Fördermittel für die Erstellung von Wohnungen im bezahlbaren Preissegment sicherzustellen.