Dirk Vöpel MdB

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 11.10.2018

TOP 3

Familien den Rücken stärken – Das Familienentlastungsgesetz

Familien

Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition, denn Familien sind die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können. Die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegt hat.

 

Mit dem Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro). Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt, indem der Grundfreibetrag angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Das bedeutet, dass eine Familie mit 60.000 Euro Jahreseinkommen ab 2020 über 20 Prozent (530 Euro) weniger Steuern zahlt.

Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien gestärkt.

Insgesamt sieht das Gesetz Entlastungen in einer Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zusätzlich zur Verfügung stehen werden.

TOP 5

Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz

Arbeit

Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 800.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit finden wir uns nicht ab. Das Teilhabechancengesetz, das in dieser Woche in der 1. Lesung im Bundestag beraten wird, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Wir schaffen einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, um insbesondere über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern:

Langzeitarbeitslose, die mindesten sieben Jahre Leistungen nach SGB II beziehen, sollen über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent zum Mindestlohn, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt.

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bereits bestehende Fördermöglichkeit geschärft. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für uns ist klar, alle Menschen müssen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven.

TOP 7

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Irak unter Vorbehalt und mit Einbeziehung des nationalen Parlaments

Auslandseinsätze der Bundeswehr

In 1. Lesung beraten wir im Bundestag in dieser Woche den Antrag der Bundesregierung, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen.

 

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.

Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbeziehung des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.

Erstmals legen wir damit in der Mandatierung von Auslandeinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.

TOP 9

Für einen europäischen Bildungsraum über die EU-Grenzen hinaus

Bildung

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, bis 2025 einen europäischen Bildungsraum zu errichten. Das Potenzial von Bildung und Kultur in Europa sollen ausgeschöpft werden, um soziale Gerechtigkeit, Beschäftigung und Wohlstand zu fördern. In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion nehmen wir im Bundestag diese Woche Bezug auf die derzeit laufenden Überlegungen der Kommission.

 

Wir sehen die Notwendigkeit, auch über die Grenzen der EU hinaus, Mobilität, Austausch, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen zu fördern sowie Wissenschaftsfreiheit und institutionelle Autonomie zu sichern. Angesichts zwischenstaatlicher Konflikte in der europäischen Nachbarschaft können Austauschprogramme wie Erasmus+ und ein starker europäischer Bildungsraum dazu beitragen, Verständigung zu erzielen und Gräben zu überwinden.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu erhöhen und ausgewählte Partnerländer wie z.B. die Westbalkan-Länder vollumfänglich ins Programm aufzunehmen.

Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sollten bewusster gefördert, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser anerkannt und die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung insgesamt im europäischen Bildungsraum erhöht werden.

An die Bundesländer appellieren wir, die Entwicklung hin zu einem europäischen Bildungsraum aktiv zu begleiten und die Voraussetzungen für mehr Mobilität und Austausch zu schaffen.

TOP 10

Stärkung der Rechte intersexueller Menschen – Änderung der Angaben im Geburtenregister

Gender

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der im Geburtenregister einzutragenden Angaben stärkt die Koalition die Rechte intersexueller Menschen. Die bisherige Beschränkung der personenstandsrechtlichen Registrierung des Geschlechts bei der Geburt auf „männlich“ und „weiblich“ bzw. keine Angabe, wenn ein Kind keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden kann, ist verfassungswidrig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr fest.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird die Eintragung in das Geburtenregister neu geregelt, so dass zukünftig die Möglichkeit besteht, neben keiner Angabe, „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ anzugeben.

Intersexuelle Menschen haben zukünftig nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Möglichkeit, die Zuordnung im Geburtseintrag und ggfs. auch den Vornamen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters frei selbst zu bestimmen.

TOP 12

„Mehr Transparenz im Bewachungsgewerbe – Register für private Sicherheitsfirmen

Wirtschaft

Private Sicherheitsunternehmen und deren Personal werden ab dem 1. Juni 2019 in einem einheitlichen, elektronischen Register erfasst. Das ermöglicht einen Überblick über die jeweils eingesetzten Bewachungspersonen und den Arbeitgeber. Die Landesämter für Verfassungsschutz erhalten damit die Möglichkeit, private Sicherheitsfirmen und die Bewachungspersonen vor dem Einsatz in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen überprüfen zu können.

 

Bereits in der letzten Wahlperiode wurde eine Reform des Bewachungsgewerbes durchgeführt, die die Anforderungen an privates Sicherheitspersonal hinsichtlich Zuverlässigkeit und Sachkunde erhöhte. Dies war angesichts der Skandale um Bewachungspersonen in Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2015/2016 notwendig geworden.

Die Schaffung des einheitlichen Registers beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verzahnt nun die Gewerbeämter mit den Landesämtern für Verfassungsschutz und den Industrie- und Handelskammern, die für die Sachkundeprüfungen verantwortlich sind.

TOP 14

Europaweit einheitliche Akkreditierung

Europa

Mit dem Gesetzesentwurf reagiert die Bundesregierung auf europarechtliche Vorgaben im Bereich der Akkreditierung, also der Prüfung der fachlichen Eignung von Laboren oder Konformitätsbewertungsstellen, wie z. B. dem TÜV oder der DEKRA.

 

Seit 2010 ist diese sogenannte Akkreditierung innerhalb der Europäischen Union harmonisiert. Danach darf es in jedem Mitgliedstaat nur noch eine hoheitlich tätige, nicht gewinnorientiert arbeitende nationale Akkreditierungsstelle geben. In Deutschland wird diese Aufgabe von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wahrgenommen.

Gegenstand der aktuellen Anpassung ist die Einführung eines Verbotstatbestands, der sich gegen die unberechtigte Ausübung von Akkreditierungstätigkeiten durch private Dritte wendet.

TOP 16

Betriebliche Altersvorsorge – besserer Schutz für Versicherte

Rente

Zusätzliche Vorsorge fürs Alter ist wichtig. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber nehmen die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge wahr. Über die sogenannte Entgeltumwandlung, die häufig tariflich geregelt ist, können Beschäftigte beispielweise Teile des Lohns für die Altersvorsorge einsetzen.

 

Fast 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügten im Jahr 2015 über eine betriebliche Altersvorsorge. Durch Steuervergünstigungen oder Beitragsersparnisse fördert der Staat diese Form der zusätzlichen Alterssicherung.

Mit dem vorliegenden Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2341 werden die Anforderungen an die Pensionsfonds und Pensionskassen als wichtige Träger der betrieblichen Altersvorsorge erhöht. Das Ziel ist ein besserer Schutz derjenigen, die sich auf diesem Wege zusätzlich für das Alter absichern.

TOP 18

Für stärkere Rechte Angeklagter im Strafprozessrecht

Strafrecht

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung berät der Bundestag diese Woche in erster Lesung über eine Anpassung der Strafprozessordnung. Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates von 2016 (2016/343/EU).

 

Da das deutsche Recht von einer Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Verhandlung geprägt ist und Verhandlungen in Abwesenheit des Angeklagten nur in Ausnahmefällen erlaubt, entsprechen die europäischen Vorgaben dem deutschen Recht aber bereits weitgehend.

Nötig sind lediglich drei Anpassungen:

Erstens wird in den Fällen, in denen die Abwesenheit des Angeklagten zulässig ist, die Pflicht gesetzlich verankert, den Angeklagten darauf hinzuweisen, dass die Verhandlung in seiner Abwesenheit zu Ende geführt werden darf; zweitens ist bei einer Verletzung des Anwesenheitsrechts in der Berufungs- oder Revisionsverhandlung zukünftig eine ausdrückliche Belehrungspflicht über einen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf für den Angeklagten vorgesehen, drittens wird ausdrücklich formuliert, dass die Anwesenheit eines nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten in einer über Schuld oder Unschuld entscheidenden Revisionsverhandlung im Ermessen des Gerichts liegt.

TOP 19

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Europa

Das Europäische Parlament und der Rat verpflichten mit der Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Der Bundestag berät in 1. Lesung die Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, Know-hows und Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht.

 

Diese stellen oft einen erheblichen Wert für Unternehmen dar und sollen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden.

Die Umsetzung der EU-Vorgaben geht über die bislang geltenden Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus und schließt eine Lücke, die bislang beispielsweise vom Patentgesetz oder Urheberrechtsgesetz nicht erfasst ist.

TOP 21

Für eine stabile gesetzliche Rente

Rente

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Rente im Alter verlassen können. Um das zu gewährleisten, stoppen wir das Absinken des Rentenniveaus und sorgen dafür, dass die Renten künftig wieder wie die Löhne steigen. Mit dem Rentenpakt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten wird, garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann.

 

Die Rentenbeiträge der Arbeitgeber und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro einen Demografiefonds aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest“ abzusichern.

Ab dem 1. Januar 2019 werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit deutlich zu verlängern. Ab 2019 profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von Verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.

Mütter und Väter, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben.

Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden, ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Mio. Beschäftigte, die bis zu 1.300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden.

Die Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente für die Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der SPD. Darum werden wir weiter dafür kämpfen, diesen Weg fortzusetzen und das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren.

 

FR | 12.10.2018

TOP 23

Den Friedensprozess zwischen Äthiopien und Eritrea unterstützen

Afrika

In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion, der diese Woche im Bundestag beraten wird, unterstützen wir die Annäherung von Äthiopien und Eritrea und die unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung von Frieden und Freundschaft“. Der damit an gestoßene Friedensprozess birgt die Chance, einen der letzten großen zwischenstaatlichen Konflikte auf dem afrikanischen Kontinent friedlich beizulegen.

 

Die Beziehungen beider Länder waren seit dem Ende des Eritrea-Äthiopien-Kriegs (1998-2000) um den gemeinsamen Grenzverlauf nach der Abspaltung Eritreas von Äthiopien 1993 abgerissen. Äthiopien weigerte sich seither, den Grenzverlauf anzuerkennen, den das Abkommen von Algier aus dem Jahr 2000 vorsah. Die im Juni diesen Jahres getroffene Entscheidung der äthiopischen Regierung, allen Verpflichtungen aus dem Abkommen von Algier nun nachzukommen, betrachten wir deshalb als große Chance, sowohl für die politische und wirtschaftliche Entwicklung beider Länder, für die Zivilgesellschaft als auch für die Stabilität der Region insgesamt.

Der Reformkurs der Regierung beinhaltete bislang das Ende des Ausnahmezustands, die Freilassung politischer Gefangener, das Eingeständnis staatlicher Folter und die Freischaltung von Webseiten der Opposition. Gleichzeitig erwarten wir nun auch von Eritrea innenpolitische Reformen insbesondere in Bezug auf den „nationale Dienst“, der in seiner jetzigen Form viele junge Menschen zur Flucht bewegt.

Für ein Gelingen des Friedensprozesses fordern wir die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die deutsche Wirtschaft dabei zu unterstützen, sich stärker in Äthiopien zu engagieren und seitens des Bundes auch den Ausbau des Bildungssystems zu fördern.

Ebenso erwarten wir von der Bundesregierung, sich für den Ausbau der ökonomischen Infrastruktur zwischen Äthiopien und Eritrea zu engagieren sowie sich gemeinsam mit der EU der eritreischen Regierung als Partner im politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozess anzubieten.

TOP 25

Anpassungen des Datenschutzrechts an europarechtliche Vorgaben

Datenschutz

Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen, die diese Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten werden, sollen insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen den Bundes an europarechtliche Vorgaben angepasst werden.

 

Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 werden die bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 sollen einerseits Vorgaben der EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich der Strafverfolgung in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Weiterhin sollen das Strafverfahrensrecht und andere Verfahrensordnungen sowie Teile des Justizverwaltungsrechts an die neuen Vorgaben des Datenschutzes angepasst werden. Dabei geht es in erster Linie um terminologische Anpassungen und die Beseitigung von widersprechenden nationalen Regelungen.

TOP 27

Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs

Verbraucherschutz

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz stellt sicher, dass die in Deutschland zum Verzehr angebotenen Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind. Gibt es Hinweise darauf, dass ein in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen könnte, informieren die Behörden die Öffentlichkeit.

 

Dasselbe gilt, wenn sonstige lebensmittelrechtliche Verstöße vorliegen, sei es die Verletzung von Hygienevorschriften oder Verbrauchertäuschungen (z.B. Pferdelasagne).

Wie lange diese Information veröffentlicht ist, war bislang nicht geregelt. Das Bundesverfassungsgericht entschied deshalb, dass der Gesetzgeber eine Löschungsfrist setzen muss.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sieht nun vor, die Verbraucherinformation sechs Monate nach Veröffentlichung zu löschen.