Dirk Vöpel MdB

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 27.09.2018

TOP 3

Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018

Deutsche Einheit

Mittwoch stellt die Bundesregierung den Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2018 vor. Der jährliche Bericht dokumentiert das Zusammenwachsen zwischen Ost und West auf verschiedenen Ebenen.

 

Auch in diesem Jahresbericht wird deutlich, dass sich die positive wirtschaftliche Entwicklung fortsetzt. Durch große Anstrengungen sind erhebliche Fortschritte auf dem Weg zur Einheit erreicht worden. Der Mittelstand und die breit aufgestellte öffentliche wie private Forschung sind wichtige Stützen der positiven wirtschaftlichen Entwicklung.

Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2017 bei 6,8 Prozent (West 4,8 Prozent) und ist somit deutlich zurückgegangen (2005: 18,7 Prozent). So schreitet die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West weiter voran. Wie 2017 gesetzlich festgelegt, sollen deswegen bis zum Jahr 2024 auch die Rentenwerte in Ost und West endlich vollständig angeglichen werden.

Die beim Aufbau der ostdeutschen Länder gemachten Erfahrungen mit Strukturveränderungen können für ganz Deutschland genutzt werden. So ist eine effektive Regionalförderung, die nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II ein neues, gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen erforderlich macht, Bestandteil der Diskussion in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse.

TOP 5

Für starke Pflege in Krankenhäusern, Heimen und privaten Haushalten

Pflege

Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Sie ist zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Viele Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsverdichtung chronisch überlastet. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, in den Krankenhäusern ab 2020 die Pflegepersonalkosten komplett aus den Fallpauschalen herauszunehmen und den Krankenhäusern direkt zu erstatten. Damit entfiele der Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte sollen zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen werden.

Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor. Je nach Einrichtungsgröße gäbe es Anspruch auf bis zu zwei Stellen zusätzlich. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige wäre der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann Reha-Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Für professionelle Pflegekräfte hält der Gesetzentwurf, neben der personellen Aufstockung der Pflege, ebenfalls Verbesserungen bereit. Erstens würden die Krankenkassen verpflichtet, noch mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Und zweitens würden der Bund und die Krankenkassen, über einen Zeitraum von sechs Jahren, Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

TOP 7

Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen

Gesundheit

Eine unserer zentralen Wahlkampfforderungen war, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. In den Koalitionsverhandlungen konnten wir dies durchsetzen. Den Gesetzentwurf dazu beraten wir diese Woche in erster Lesung.

 

Bisher tragen allein die Versicherten den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Er liegt im Durchschnitt bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag soll künftig wieder zur Hälfte von der Arbeitgeberseite getragen werden. Für die Versicherten würde das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens bedeuten. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr.

Rentnerinnen und Rentner würden ebenfalls profitieren. Ihr Zusatzbeitrag würde zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Einstiegsbeiträge für Selbstständige vor. Das steigert die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige. Heute können viele privatversicherte Selbständige im Alter die hohen Prämien nicht mehr bezahlen. Künftig können sie sich günstiger gesetzlich versichern.

Verbesserungen sieht der Gesetzentwurf auch für Zeitsoldatinnen und -soldaten vor. Ihnen ebnet er nach Ende der Dienstzeit den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung.

TOP 9

Kein Umsatzsteuerbetrug beim Online-Versandhandel und steuerliche Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Steuern

Online-Versandhandel ist bequem und wächst darum stetig. Vielfach wird die Umsatzsteuer jedoch nicht ordnungsgemäß abgeführt. Zukünftig wird die Bundesregierung deshalb stärker gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen.

 

Mit dem Gesetz wird außerdem eine neue steuerliche Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge eingeführt. Steuerpflichtige sollen die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugs monatlich nur noch mit einem Prozent des halbierten, statt des gesamten inländischen Bruttolistenpreises versteuern müssen. Die neue steuerliche Förderung soll auf Fahrzeuge angewandt werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden.

TOP 10

Änderung des Asylgesetzes

Asylrecht

In erster Lesung berät der Bundestag diese Woche eine Änderung des Asylgesetzes. Dabei geht es um die gesetzliche Festschreibung von Mitwirkungspflichten Schutzberechtigter im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.

 

Vorgesehen ist die Einführung einer Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der regelmäßigen Überprüfung, ob die Anerkennungsgründe fortbestehen. Bislang besteht nur im Asylantragsverfahren eine Mitwirkungspflicht. Sollten die Betroffenen die Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verweigern, drohen ihnen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf verwaltungsrechtliche Sanktionen wie z.B. die Festsetzung eines Zwangsgeldes.

TOP 12

Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz

Besoldung

Der Gesetzentwurf setzt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst für die Besoldung und Versorgung von Beamten, Soldaten und Richtern vom 18. April 2018 um. Vorgesehen ist eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. März 2020.

 

TOP 14

Änderung Bundesfernstraßenmautgesetz

Verkehr

Neben der Festsetzung der neuen Mautsätze für LKW für das Bundesfernstraßennetz werden zukünftig einzelne Fahrzeugarten und Elektrofahrzeuge von der Maut befreit. Dies soll Speditionen zusätzliche Anreize bieten, in umweltfreundliche Antriebstechnologien zu investieren.

 

Auf der Grundlage des neuen Wegekostengutachtens 2018 – 2022 zur Berechnung der LKW-Maut werden Mauteinnahmen in Höhe von durchschnittlich 7,2 Mrd. Euro im Jahr prognostiziert. Das sind für den Zeitraum 2019 bis 2022 Mehreinnahmen von 4,1 Mrd. Euro. Diese stehen zukünftig für Investitionen in die Straßeninfrastruktur zur Verfügung.

TOP 16

Änderung des Beamtenstatus- und des Bundesbeamtengesetzes

Beamtenrecht

Der bevorstehende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union betrifft auch Beamtinnen und Beamte in Deutschland, die ausschließlich eine britische Staatsangehörigkeit haben. Damit die Länder und Kommunen die betroffenen Personen bei einem Ausscheiden Großbritanniens im Beamtenstatus halten können, ist eine Änderung des Beamtenstatus- und des Bundesbeamtengesetzes nötig.

 

Dies betrifft beispielsweise Englischlehrerinnen und -lehrer an öffentlichen Schulen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsstellung und die statusprägenden Pflichten der Beamtinnen und Beamten einheitlich zu gestalten.

TOP 18

Mehr Unterstützung für den Zentralrat der Juden in Deutschland

Juden in Deutschland

Mit dem Vertrag von 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland verpflichtete sich die Bundesrepublik zu einer jährlichen Zahlung von 10 Millionen Euro an den Zentralrat der Juden. Diese Staatsleistung wird zukünftig um drei Millionen, auf 13 Millionen Euro erhöht.

 

Die Bundesregierung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes und zum weiteren Aufbau der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland. Gleichzeitig unterstützt sie den Zentralrat mit der jährlichen Zahlung bei integrationspolitischen und sozialen Aufgaben. Die Erhöhung ermöglicht dem Zentralrat der Juden u.a. eine Neuausrichtung der Erinnerungsarbeit und mehr Ausgaben für das Engagement gegen Antisemitismus.

TOP 19

ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019

Wirtschaft

Für das jeweils folgende Rechnungsjahr stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Verwalter des Sondervermögens des „European Recovery Program“ (ERP), das ursprünglich aus der „Marshallplanhilfe“ hervorging, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, einen Wirtschaftsplan für das ERP-Sondervermögen auf.

 

Das ERP-Sondervermögen stellt mit einem Volumen von rund 7,8 Mrd. Euro Finanzierungsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft zur Verfügung und ist damit eines der wichtigsten Instrumente der deutschen Wirtschaftsförderung. Schwerpunkt des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 ist die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen, die in ihren Finanzierungsmöglichkeiten Nachteile gegenüber großen Unternehmen haben. Für die Finanzierung von Investitionsvorhaben, Existenzgründungen, Wachstumsfinanzierung oder für Innovations- und Digitalisierungsfi-nanzierung werden zinsgünstige Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt.

TOP 21

Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021

Zensus 2021

In erster Lesung berät der Bundestag diese Woche eine Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021.

 

Um die Übermittlungswege und Qualität der Meldedaten für den Zensus 2021 rechtzeitig im Vorfeld überprüfen zu können, bedarf es eines Testdurchlaufs. Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für diese Übermittlung geschaffen werden. Zusätzlich sollen die Daten dazu dienen, die Programme zur Durchführung des Zensus zu prüfen und weiterzuentwickeln.

 

FR | 28.09.2018

TOP 22

Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

Kommunen

Mit den vorliegenden Grundgesetzänderungen will die Koalition die Grundlagen für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Zukünftig soll es einfacher für den Bund werden, die Länder bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr zu unterstützen.

 

Mit der Änderung des Artikels 104 c GG soll der Bund künftig nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können. Alle Kommunen und Länder werden so, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, über mehr Investitionsmöglichkeiten verfügen können.

Ein neuer Artikel 104 d GG soll es dem Bund dauerhaft ermöglichen, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Ohne die neue Norm könnte der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau nur Umsatzsteuermittel abtreten, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbindung der Mittel geben würde. So kann der Bund, ohne zeitliche Befristung, den sozialen Wohnungsbau dauerhaft und auf hohem Niveau fördern.

Mit der Änderung des Artikels 125 c GG kann das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorsieht, bereits vor dem 1. Januar 2025 geändert werden. So können die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in 2020/2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden. In Artikel 143 e GG soll eine bereits 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert werden.

TOP 24

Brückenteilzeit: Für eine Arbeitswelt die zum Leben passt

Arbeit

Mit dem Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, löst das Bundesarbeitsministerium eine unserer zentralen Forderungen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Wir kämpfen für eine moderne Arbeitswelt, in der sich die Wünsche und Herausforderungen des Alltags mit dem Beruf vereinbaren lassen.

 

Der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit aus der „Teilzeitfalle“ zu entkommen. So leistet der Gesetzentwurf einen aktiven Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit sind, dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt, dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat, man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und den Antrag ohne Angaben von Gründen für die Phase in Teilzeit schriftlich, drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung, stellt. Teilzeitbeschäftigte die mehr arbeiten wollen können dies auch leichter durchsetzen.

Die Arbeit auf Abruf wird durch gesetzlichen Regelungen ebenfalls planbarer. So darf der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu arbeiten. Genauso darf die wöchentliche Arbeitszeit aber auch nicht unter das Volumen von 20 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit fallen.

Weiter regelt der Gesetzentwurf, dass künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

TOP 26

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Bürokratieabbau

Die Bundesregierung investiert in den kommenden Jahren in die Modernisierung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Doch aufgrund vielfältiger Erfordernisse und umfassender Abstimmungsbedarfe im Vorfeld einer Baumaßnahme vergeht oft zu viel Zeit, bis die Maßnahme durchgeführt werden kann.

 

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zukünftig effizienter und schneller werden. Zentrale Punkte des Entwurfs sind: Vermeidung von Doppelprüfungen; Reduzierung von Schnittstellen; Steigerung der Effizienz der Verfahren; Schaffung von mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie die Beschleunigung von Gerichtsverfahren.

TOP 28

Anpassung von Finanzmarktgesetzen bei Verbriefungen

Finanzmarkt­regulierung

Mit dem Gesetzentwurf werden Finanzmarkgesetze an europäische Verordnungen angepasst.

 

Gegenstand der Änderungen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten werden, ist die Regulierung von Verbriefungen, also dem Handel mit in Wertpapieren gebündelten Krediten. Es soll ein Rahmen für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefungen geschaffen werden. So soll den neuen Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen Rechnung getragen und die festgelegten Eigenmittelanforderungen für Institute, die bei Verbriefungen als Originatoren, Sponsoren oder Anleger auftreten, angepasst werden.