Der Weg für die Mietpreisbremse ist frei. Die Union hat ihren Widerstand im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
„Hunderttausende von Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren wie dem Ruhrgebiet vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird“, erklärt der Oberhausener Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel.
„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan also auch bei der Wohnungssuche“, freut sich Vöpel.
Die Mietpreisbremse werde dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.
Das Gesetz schaffe einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft werde aber nicht gefährdet. Nur so könne die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gelte die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung.
„Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Gewinnerzielung gehen“, so Vöpel abschließend.