Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1. Januar 2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber. Mehr …