Die Koalitionsfraktionen in Berlin haben sich bei der Mietpreisbremse geeinigt. Der Gesetzentwurf kann nun vom Kabinett beschlossen und im Bundestag beraten werden. Das Inkrafttreten ist wie geplant 2015 möglich. Damit können die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Mietsteigerungen bei Wiedervermietung begrenzen.
„Bisher gibt es bei neu abgeschlossenen Mietverträgen keine Grenze nach oben, Mietsteigerungen von 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit – ohne jede Verbesserung am Wohnwert“, sagt der SPD-Bundestagsbageordnete für Oberhausen und Dinslaken Dirk Vöpel. „Mit der Mietpreisbremse setzen wir einen für uns zentralen Punkt des Koalitionsvertrages um.“
Auch für jede Staffel eines Staffelmietvertrages gelte die Mietpreisbremse, anders als von der Union gefordert. „Damit werden Staffelmieten als Umgehungsmöglichkeit der Mietpreisbremse ausgeschlossen“, freut sich Vöpel. Auch eine Kopplung der Mietpreisbremse an die Existenz eines qualifizierten Mietspiegels habe die SPD verhindert. Denn damit wären viele Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, von vorneherein ausgeschlossen gewesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird auch endlich das Bestellerprinzip im Maklerrecht umgesetzt. In Zukunft sollen Vermieter die Kosten für Maklerdienstleistungen nicht mehr auf die Mieter abwälzen dürfen. „Das ist wie sonst im Leben auch: Wer bestellt, bezahlt“, stellt Vöpel fest.
Die Mietpreisbremse begrenzt exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen. Vermieter dürfen in von den Ländern festgelegten Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Um dringend notwendigen Neubau nicht zu behindern, ist die Vermietung neu gebauter und umfassend modernisierter Wohnungen ausgenommen.