Tag:  Donnerstag, 26.Februar2015

Mindestlohn:

Mehr Sicherheit für Sportvereine

Zu den Diskussionen, ob und wie der gesetzliche Mindestlohn in Sportvereinen Anwendung findet, erklärt der Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken Dirk Vöpel:

Seit Anfang des Jahres gilt der gesetzliche Mindestlohn. Unsicherheit gibt es noch vereinzelt, wie das Mindestlohngesetz in Sportvereinen anzuwenden ist, z.B. auf ehrenamtliche Tätigkeiten und wie die Entlohnung von Vertragsamateuren geregelt ist. Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) die bis dahin noch offene Frage der Vertragsamateure klären können. Damit gilt: Sportvereine können ihre hervorragende Arbeit so fortsetzen, wie bisher! Mehr …