Diese Woche im Bundestag
DO | 06.06.2019 | 104. Sitzung
Stärkung der Bundeswehr
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz, das wir diese Woche verabschieden, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken.
Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden uns allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Den vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie nicht gelten. Auch Arbeitslose werden dadurch in Mitleidenschaft gezogen, da sie dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben.
Beitritt der Republik Nordmazedonien zum Nordatlantikvertrag (NATO)
Der NATO-Beitritt der Republik Nordmazedonien kann einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum leisten. Deshalb beraten wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzesentwurf, der von deutscher Seite die Voraussetzung für den NATO-Beitritt Skopjes schafft.
Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Das vorliegende Gesetz, das wir diese Woche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern.
Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Berufsausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe bzw. das Ausbildungsgeld. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, werden die Bedarfssätze – also Unterstützung zum Lebensunterhalt, Unterkunftskosten usw. – und die Freibeträge für das anzurechnende Einkommen erhöht.
Zensus 2021
Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird, schafft die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus im Jahr 2021.
Entwurf eines Gesetzes zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
Damit die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen zügig und vor allem möglichst reibungslos voranschreiten kann, müssen die Verwaltungen, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene stärker zusammenarbeiten. Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag, den wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, soll bis zum 1. Januar 2020 eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts schaffen.
Entwurf eines Implantatregister-Errichtungsgesetzes
Diese Woche beraten wir im Bundestag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Implantatregisters. Im Rahmen dieses Gesetzes müssen Hersteller von Implantaten ihre Produkte registrieren.
Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD „30 Jahre Friedliche Revolution“
In diesem Jahr begehen wir den 30. Jahrestag des Mauerfalls sowie der friedlichen Revolution. Im kommenden Jahr feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit. Durch die Friedliche Revolution in der DDR wurde das Tor zur deutschen Einheit aufgestoßen. Mutig und selbstbewusst haben die Bürgerinnen und Bürger der DDR den Prozess vorangetrieben.
Entwurf eines Hebammenreformgesetzes
Das Hebammenreformgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten, soll dafür sorgen, dass die Hebammenausbildung moderner und attraktiver wird. Denn Heb-ammen helfen bei einem guten Start ins Leben und leisten somit eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit. Künftig werden angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet.
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das seit 2016 in Kraft ist, wurden erstmalig die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt. Vor dem Hintergrund der zum 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage ist eine Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten, da Verbraucherinnen und Verbraucher ihre im Wege der Musterfeststellungsklage festgestellten individuellen Ansprüche noch durchsetzen müssen. Hierbei bietet die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.
FR | 07.06.2019 | 105. Sitzung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Die Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) dient der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember, in dem das Verfahren der Studienplatzvergabe im Studienfach Medizin mit dem Grundrecht auf freie Ausbildungswahl als nur bedingt vereinbar erklärt wurde. Das Gericht urteilte unter anderem, dass die Zahl der Wartesemester enger begrenzt und die Abiturnote nicht das einzige Kriterium für die Studienplatzvergabe sein dürfe.
Beratung eines zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Wir stärken die Integrationschancen für alle Menschen, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Wer allerdings unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen. Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht verhindern.
Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Das Integrationsgesetz vom Juli 2016 führte eine Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte ein, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen. Diese Regelung tritt am 6. August dieses Jahres außer Kraft, und soll nun verlängert werden.
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
In vielen Branchen und Regionen erleben wir Vollbeschäftigung und schon jetzt haben wir 1,6 Mio. offene Stellen – Tendenz steigend. Deutschlands künftiger wirtschaftlicher Erfolg und unsere soziale Sicherheit hängen wesentlich davon ab, dass wir genug Fachkräfte haben. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Fachkräfte und der verstärkten An-werbung von Fachkräften aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wollen wir deshalb auch Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland einen erleichterten Zugang zu unserem Arbeitsmarkt ermöglichen. Das setzt ein modernes Einwanderungsrecht mit klaren und verlässlichen Regeln voraus. Mit dem Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten, wollen wir die Einwanderung von Fachkräften nach unserem Bedarf regeln.
Integration heißt: Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern fördern
Arbeit bedeutet Teilhabe und die Möglichkeit, selbstbestimmt für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Die Voraussetzung dafür sind eine gute Ausbildung und gute Deutschkenntnisse. Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, schaffen wir deshalb eine bessere Ausbildungsförderung für alle Ausländer und Ausländerinnen.
Anpassung der Bedarfssätze für Asylbewerberinnen und -bewerber
Mit dem Gesetz zur dritten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird, werden Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die aktuelle Entwicklung der Lebenserhaltungskosten angepasst.