Das neue Bürgergeld:

Zweite Stufe tritt in Kraft

Ab 1. Juli wird das Bürgergeld noch besser. Nachdem wir das Bürgergeld zum 1. Januar eingeführt und unter anderem die Regelsätze erhöht haben, tritt jetzt die zweite Stufe in Kraft.

  • Ausbildung vor Aushilfsjob:
    Wer eine Weiterbildung macht, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommt ab Juli zusätzlich 150 Euro monatliches Weiterbildungsgeld. Zudem wird die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen entfristet. 75 Euro gibt es als monatlichen Bürgergeldbonus für andere Maßnahmen, die bei der nachhaltigen Integration helfen.
  • Höhere Freibeträge für Erwerbstätige:
    Ab 1. Juli steigen die Freibeträge bei Hinzuverdienst zwischen 520 und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent. Die Freibeträge von Schüler:innen und Studierenden werden bis zur Minijobgrenze (520 Euro) angehoben. Und auch für Auszubildende gelten höhere Freibeträge.
  • Coaching und Kooperationspläne:
    Ab Juli startet das neue Angebot der umfassenden Betreuung (Coaching). Leistungsberechtigte, die es besonders schwer haben, in Arbeit zu kommen, sollen damit künftig stärker unterstützt werden können. Zudem startet der gemeinsame Kooperationsplan, der eine Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeiter:innen und Leistungsberechtigten auf Augenhöhe ermöglicht.