Stichwort:  Lobbyist:innen

Heute im Bundestag:

Wir sorgen für mehr Transparenz bei politischer Interessenvertretung durch strengere Regeln beim Lobbyregister!


Interessenvertretung – also Lobbyismus – gehört zur politischen Meinungsbildung dazu. Wichtig ist aber, dass nachvollziehbar bleibt, wie, wann, und wo sie auftritt – und wer unterwegs ist, um wessen Interessen zu vertreten. Deshalb gibt es seit Januar 2022 das Lobbyregister.

Damit das noch wirksamer ist, haben wir das Lobbyregister nun nochmal nachgeschärft:

  • Künftig müssen Lobbyist:innen auch angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.
  • Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen.
  • Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt.
  • Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt.
  • Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.