Seit 100 Tagen gibt es mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine Lohnuntergrenze, die viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen macht. Und das macht sich bemerkbar: Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält weiter an und der Mindestlohn sorgt für ein Umsatzplus im Einzelhandel. Den Mindestlohn befürworten laut einer Umfrage fast 90 Prozent der Bundesbürger.
„Der Mindestlohn sorgt seit 100 Tagen dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping ein Ende gesetzt wird. Und das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger – das ist soziale Marktwirtschaft“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel. „100 Tage Mindestlohn bedeuten 100 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt.“ Der Einzelhandel profitiere vom Mindestlohn und die Bundesagentur für Arbeit gehe davon aus, dass die Anzahl der Aufstocker – Personen, die trotz Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen – zurückgehen wird. „Das spart allen Steuerzahlern viel Geld“, so Vöpel. Der gesetzliche Mindestlohn habe, anders als von seinen Kritikern erwartet, bislang keine Arbeitsplätze gekostet – im Gegenteil: „Es gibt keine Jobverluste, es werden auch weiterhin im Niedriglohnbereich Arbeitskräfte gesucht.“
Diese Vorteile sehen auch die Bürgerinnen und Bürger: Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind 86 Prozent der Deutschen für den Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro: „Diese Umfrage stärkt auch die ehrlichen Unternehmer im Land, die den Mindestlohn konsequent umsetzen“, sagt der Bundestagsabgeordnete für Oberhausen und Dinslaken.
Leider werde durch die Umfrage auch die Befürchtung im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung bestätigt, wonach Arbeitgeber versuchen könnten, den Mindestlohn zu umgehen. Fast jeder fünfte der Befragten (18 Prozent) gab demnach an, Erfahrungen mit solchen Umgehungen gemacht zu haben.
„Der Mindestlohn braucht deshalb Dokumentationspflichten – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber. Denn nur korrekte Dokumentation und eine ordentliche Kontrolle legen die Axt an Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne“, unterstreicht Vöpel. Die Aufzeichnungspflichten gelten nur für die neun Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt sind. Dieses Gesetz gibt es seit Jahren. Der einzige Bereich, der neu hinzugekommen ist, sind die Minijobs – nur die gewerblichen, nicht die in Privathaushalten.
„Klar ist aber auch: Gute Politik lebt vom Dialog. Derzeit führt unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles Gespräche mit den Branchen, die Probleme bei der Umsetzung der Mindestlohn-Regelungen haben. Und es wird eine erste Bestandsaufnahme des Mindestlohngesetzes geben“, kündigt Dirk Vöpel an. Einem „Mindestlohn-Light“ werde die SPD jedoch nicht die Hand reichen.