Beschluss der SPD-Abgeordneten aus NRW:

Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschaffen

Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver machen. Ein Baustein dafür ist die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung, erklärt der Oberhausener Bundestagsabgeordnete Dirk Vöpel.

Seit 2004 müssen Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil in der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Mit dieser „Doppelverbeitragung“ sei nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Sie mache Betriebsrenten für viele schlicht unattraktiv, heißt es in einem gestern gefassten Beschluss der 41 SPD-Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen.

Diese Fehlentwicklung müsse nun korrigiert werden, fordert MdB Dirk Vöpel: „Wir wollen, dass künftig genau wie bei der gesetzlichen Rente auch bei Betriebsrenten nur noch der halbe Beitrag erhoben wird. Das ist durch die gute finanzielle Lage der Krankenkassen auch finanzierbar.“

Für eine kurzfristige Entlastung der Bezieherinnen und Bezieher von Betriebsrenten wollen die NRW-Abgeordneten in einem ersten Schritt einen echten Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze einführen. Aktuell wird der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Freigrenze von 152,25 Euro auf den kompletten Auszahlungsbetrag erhoben. Stattdessen soll in Zukunft nur jeder zusätzliche Euro mit Beiträgen belastet werden – eine Entlastung vor allem für Betriebsrenten, die nur geringfügig über der Freigrenze liegen.

„Es ist gut, dass SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil das Thema jetzt auch aufgegriffen hat. Aus NRW bekommt er dabei volle Unterstützung. Die betriebliche Altersversorgung ist die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente und muss deshalb so attraktiv wie möglich gemacht werden“, so Dirk Vöpel abschließend.

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Beschluss der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion: Doppelverbeitragung von Betriebsrenten abschaffen | pdf, 175 KB