Der Bundestag hat gestern in 2. und 3. Lesung das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir unseren Wählerinnen und Wählern gegeben haben. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 8 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt“, so Dirk Vöpel, Bundestagsbageordneter für Oberhausen und Dinslaken. „Wir setzen mit dem Versichertenentlastungsgesetz sozialdemokratische Gesundheitspolitik um und sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Ein Arbeitnehmer spare so beispielsweise bei einem Monatseinkommen von 2.500 euro brutto allein schon bei den Krankenkassenbeiträgen je nach Krankenkasse um die 165 Euro jährlich.
Entlastung für Selbständige in der GKV
In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD zudem gelungen, weitere Verbesserungen für Selbstständige zu erwirken.
„Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige wird ab kommendem Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbstständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.“ Das bedeutet ab dem 1. Januar 2019 beträgt der monatliche Mindestbeitrag nur noch 161 Euro statt 342 Euro.
Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet.
„Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden“, bewertet Dirk Vöpel die Verbesserungen im GKV-VEG.