Diese Woche im Bundestag
MI | 15. Januar 2020 | 139. Sitzung
Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Mit dem Gesetz sollen nicht deutsche staatliche Symbole zukünftig noch besser geschützt werden. Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist bereits nach § 104 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Jedoch wird in § 104 Absatz 1 StGB das Zerstören oder Beschädigen der Flagge eines ausländischen Staates derzeit nur dann unter Strafe gestellt, wenn diese auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigt wird. Diese genannten Voraussetzungen erfüllt beispielsweise das öffentliche Verbrennen einer ausländischen Staatsflagge während einer Demonstration jedoch nicht.
Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Dieser Gesetzentwurf soll zu einer weiteren Verbesserung der Luftsicherheit führen. Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden.
DO | 16. Januar 2020 | 140. Sitzung
Organspenden – wie die Zahl der Spenderinnen und Spender erhöht werden kann
Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen soll die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden. Dabei liegen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden und die wir diese Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beraten. Die zwei Entwürfe unterscheiden sich insbesondere bei der Frage wie die Zahl der Organspender erhöht werden kann, durch eine Zustimmungs- oder eine doppelte Widerspruchslösung.
Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Wir müssen daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.
FR | 17. Januar 2020 | 141. Sitzung
Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen.