Wochenvorschau 2020/06

Diese Woche im Bundestag

 

MI | 25. März 2020 | 154. Sitzung

TOP 4a und 4b

Nachtragshaushalt in einer außergewöhnlichen Notsituation

Corona-Krise

Um das umfangreiche Maßnahmenpaket mit Schutzschirmen für Beschäftigte, Selbständige, Krankenhäuser und Unternehmen zu finanzieren, legt die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt durch Kreditaufnahme in Höhe von 156 Mrd. Euro vor. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich überschritten, nämlich um 100 Mrd. €. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der im Grundgesetz festgelegten Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber muss der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließen.

TOP 4c

Schutzschirm für Unternehmen – Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Corona-Krise

Unsere Volkswirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen. Angesichts der vielen notwendigen Maßnahmen, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie deutlich verlangsamen sollen, kommen auch zahlreiche unternehmerische Aktivitäten zum Erliegen. Das betrifft auch die deutsche Realwirtschaft. Unternehmen geraten unverschuldet in Zahlungsprobleme. Diese Liquiditätsengpässe müssen aufgefangen und überbrückt werden, um gesunde Unternehmen zu schützen und um Arbeitsplätze zu sichern.

TOP 4d

Schutzschirm für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freie Berufe

Corona-Krise

Für kleine Unternehmen, Freie Berufe und Solo-Selbständige ist die Corona-Krise eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation. Sowohl langfristige als auch kurzfristige Aufträge brechen beispielsweise aufgrund von schwindender Nachfrage weg. Betroffen sind alle Branchen, vom Handwerk bis zu Selbständigen im Kulturbereich. Ohne Sicherheiten und erwartbare Einnahmen können Kredite zur Überbrückung der Krise nicht aufgenommen werden. Auch die beschlossenen Liquiditätshilfen für Unternehmen sind in vielen Fälle nicht passend. Der Bedarf für unbürokratische Soforthilfen für die Wirtschaft ist also enorm. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund ein Programm „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige“ beschlossen, für das der Deutsche Bundestag am Mittwoch mit dem Nachtragshaushalt für 2020 den Weg frei macht.

TOP 5

Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Corona-Krise

Für Mieterinnen und Mieter kann es wegen der Corona-Krise zum Problem werden, die laufende Miete für Wohn- beziehungsweise Gewerbeflächen zu begleichen. Für Mietverhältnisse soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen.

TOP 6 a

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Corona-Krise

Die Corona-Pandemie zeigt, dass übertragbare Krankheiten eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Gesundheit sein können. Um diesen Gefahren angemessen zu begegnen, muss die Bundesregierung zügig mit schützenden Maßnahmen eingreifen können. Zu diesem Zweck erweitert der vorliegende Gesetzentwurf, der diese Woche von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wird, das Infektionsschutzgesetz um Regelungen im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

TOP 6 b

Schutzschirm Krankenhäuser – COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Corona-Krise

Das Coronavirus breitet sich in vielen Ländern weiter aus. Auch in Deutschland steigt die Zahl der positiv getesteten Personen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, stark an. Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz, das diese Woche von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wird, unterstützen wir Krankenhäuser dabei, den zu erwartenden steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu bewältigen, Erlösausfälle sowie Defizite zu vermeiden sowie ihre Liquidität kurzfristig sicherzustellen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Regelungen vor, mit denen den außerordentlichen Herausforderungen in der Pflege und für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Rechnung getragen wird.

TOP 6 c

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz-Paket)

Corona-Krise

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Deshalb bringen wir angesichts der jetzigen Krise ein umfassendes Sozialschutz-Paket auf den Weg. Mit dem Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus zeigen wir, dass wir das Land sicher durch die Krise bringen wollen. Es soll in dieser Woche eingebracht und zum Abschluss gebracht werden.