Diese Woche im Bundestag
MI | 06. Mai 2020 | 157. Sitzung
Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen
Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras sowie die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führt immer häufiger dazu, dass die Rechte von aufgenommenen Personen nicht beachtet werden. Es häuft sich, dass Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen sofort Bildaufnahmen vom Geschehen anfertigen und diese Aufnahmen dann über soziale Netzwerke verbreiten. Oftmals werden solche Bildaufnahmen auch an die Medien weitergegeben.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde 1951 eingeführt und regelt wichtige Sachverhalte rund um die Wohnung und die Eigentümergemeinschaft. Zum Beispiel gibt es vor, was ausschließliches Eigentum der einzelnen WohnungsbesitzerIn ist und welche Bestandteile des Mehrfamilienhauses allen EigentümerInnen gemeinsam gehören. Ziel des Gesetzes zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Förderung der Elektromobilität, dass wir diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten, ist es, das Gesetz fit für das 21. Jahrhundert und insbesondere für die Herausforderungen des demographischen- und Klimawandels zu machen.
Beteiligung an EU-Operation ATALANTA fortsetzen
Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19 Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist eine Sicherung maritimer Transportwege umso relevanter.
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Seit dem 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Die Erfahrungen und auch die bislang seitens der sozialen Netzwerke vorgelegten Berichte über den Umgang mit Beschwerden nach dem NetzDG zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes greift festgestellte Defizite und Forderungen auf.
Do | 07. Mai 2020 | 158. Sitzung
Wissenschaft und Studierende besonders schützen
Die Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft. Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden oder in der Wissenschaft tätig sind, sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet wird, wird jenen geholfen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im Wissenschaftsund Hochschulbetrieb zu kämpfen haben. Damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können, verlängern wir die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden kann.
Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie
Immer mehr Eltern können aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug nicht mehr einhalten: In bestimmten Berufen (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) werden sie dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht und können weder über Arbeitsumfang noch Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Notlagen. Werdende Eltern befürchten aufgrund von Kurzarbeitergeld und Freistellungen für die spätere Elterngeldberechnung Nachteile. Um diese coronabedingten Folgen auszugleichen, werden die Koalitionsfraktionen in dieser Woche in 2./3. Lesung eine Reihe von kurzfristigen Anpassungen beraten.
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Das Gesetz dient der Vermeidung durch die Coronavirus-Pandemie drohender personalvertretungsloser Zeiten und der Sicherung der Arbeits- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen. Durch die Coronavirus-Pandemie können die derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen (Personalräte, Stufenvertretungen, Gesamtpersonalräte) sowie den Jugend- und Auszubildendenvertretungen nicht in allen Dienststellen des Bundes ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt werden.
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
Bereits im März haben wir im Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Diese Woche beraten wir in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden.
Keine Anpassung der Diäten in 2020
Mit dem Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020 soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Jahr nicht erfolgen. Wir haben Gespräche unter den Fraktionen geführt, wie wir vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit der anstehenden Diätenanpassung umgehen sollen. Das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 4 Abgeordnetengesetz) sieht diese jährlich zum 1. Juli vorzunehmende Indexierung anhand der Entwicklung des Nominallohnindex vor. Bei der Übermittlung des Nominallohnindex an den Bundestag am 31. März 2020, konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt werden.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) enthält die einheitlich geltenden Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland. Mit dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB-IV-ÄndG), das in dieser Woche in 2/3. Lesung beraten wird, werden diverse Anpassungen der Regeln für die Sozialversicherung vorgenommen. Außerdem sollen Vorgaben der Rechtsprechung sowie Anregungen aus der Praxis von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Sozialversicherungsträger umgesetzt werden, um mehr Rechtsicherheit zu erreichen.
Sozialschutz-Paket II
Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) vielen Menschen ihre Arbeitsplätze rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent ihres Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das KuG für all jene Beschäftigten zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen beraten in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Danach wird das KuG ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus kann künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden.