In einer Wirtschaftskrise kann der Bundestag beschließen, dass diejenigen deutlich leichter Bafög bekommen, die ihren Nebenjob verloren haben. Studis und Schüler:innen müssen lediglich nachweisen, dass sie ihren Job wegen der Krise verloren haben – dann können sie die Förderung erhalten – sofern sie generell berechtigt sind – selbst wenn sie z.B. die Altersgrenze oder die Förderhöchstdauer überschritten haben. Und wer den Krisen-Jobverlust nicht nachweisen kann, hat in Notsituationen dennoch Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.