Wochenvorschau 2023/03

Diese Woche im Bundestag

 

DO | 09.02.2023 | 85. Sitzung

TOP 6

Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

ÖPNV

Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket – so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab April 2023 im Abo gekauft werden und ist ab Mai gültig. Es kostet zu Beginn 49 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. So wollen wir den ÖPNV attraktiver machen und vor allem Pendler:innen finanziell entlasten. Zugleich leistet das Ticket einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

TOP 8

Weniger Bürokratie bei der Schifffahrt

Bürokratie­abbau

Daten über Inhaberinnen von Sportbootführerscheinen werden bei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beliehenen Verbänden – wie beispielsweise dem Deutschen Motoryachtverband oder dem Deutschen Segler-Verband – gesammelt. Um die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Binnenschifffahrt für die Behörden zu erleichtern, sollen die Daten künftig auf Bundesebene zusammengeführt werden.

TOP 12

Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

Steuern

Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unterschiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten erleichtert werden. Wenn Finanzverwaltungen alle notwendigen Informationen erhalten, lassen sich die Steuersparmodelle multinationaler Konzerne besser bekämpfen.

TOP 14

Aufsicht über Rechtsdienstleistungen künftig auf Bundesebene

Recht

Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist geregelt, wer sogenannte außergerichtliche Rechtsdienstleistungen – also die rechtliche Prüfung eines Einzelfalles – erbringen darf. Personen, die diese rechtlichen Dienstleistungen anbieten wollen, müssen sich registrieren lassen. Dies gilt beispielsweise für Inkasso-Dienstleister:innen, Rentenberater:innen oder Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht. Eine rechtliche Aufsicht der Arbeit dieser Personen soll die Qualität der angebotenen Rechtsdienstleistungen sicherstellen.

TOP 18

Digitale Mitgliederversammlungen in Vereinen und Stiftungen stärken

Vereine

In der Mitgliederversammlung wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der überwiegende Teil der Angelegenheiten von Vereinen geregelt. Die Regel ist, dass Versammlungen in Präsenz stattfinden. Virtuelle oder hybride Versammlungen waren bisher nur durch eine Regelung in der Satzung möglich. Im Zuge der Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie ist dieses Prinzip jedoch an seine Grenzen gestoßen. Im März 2020 hatte der Bundestag deshalb per Gesetz beschlossen, virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne eine entsprechende Satzungsregelung zu ermöglichen. Diese Regelung ist am 31. August 2022 ausgelaufen.

 

FR | 10.02.2023 | 86. Sitzung

TOP 22

Verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigen

Infrastruktur

Die Ampel hat es sich zur Kernaufgabe gemacht, den Bau neuer Infrastruktur – wie beispielsweise Windkraftanlagen, Stromnetze, Schienen oder Straßen – massiv zu beschleunigen. Neben der Straffung und Digitalisierung von Planungsverfahren muss darum auch die Dauer von Gerichtsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben weiter reduziert werden. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich auf den Weg gebracht, der in dieser Woche abschließend beraten wird.

TOP 24

Ausbau von Smart-Metern beschleunigen

Energiewende

Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) können Verbraucherinnen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber:innen und Energielieferant:innen über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten. Bisher kommt der Ausbau von SmartMetern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Deshalb bringen die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in den Bundestag ein.