Pflegeversicherung II:

Bessere Hilfen für Kinder mit Behinderung

Eltern, die Kinder mit Behinderung pflegen, können künftig einfacher und flexibler auf ein Entlastungsbudget zurückgreifen, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson entlasten zu lassen.

Das Entlastungsbudget legt Mittel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen. So stehen Eltern mit Kindern mit schweren Behinderungen ab kommendem Januar 3.386 Euro jährlich zur Verfügung, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson vertreten zu lassen. Ab Juli 2025 steigt dieser Betrag auf 3.539 Euro und wird auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet.

Im Ergebnis kann das Budget flexibler und nach den eigenen Bedürfnissen abgerufen werden.