Stichwort:  Pflegeunterstützungsgesetz

Pflegeversicherung II:

Bessere Hilfen für Kinder mit Behinderung

Eltern, die Kinder mit Behinderung pflegen, können künftig einfacher und flexibler auf ein Entlastungsbudget zurückgreifen, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson entlasten zu lassen.

Das Entlastungsbudget legt Mittel der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen. So stehen Eltern mit Kindern mit schweren Behinderungen ab kommendem Januar 3.386 Euro jährlich zur Verfügung, um sich von einer Pflegekraft oder einer Vertrauensperson vertreten zu lassen. Ab Juli 2025 steigt dieser Betrag auf 3.539 Euro und wird auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Mehr …


Pflegeversicherung I:

Wir bringen das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auf den Weg!

So schaffen wir mehr Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

  • Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2024
  • Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheim-Zuzahlung zum 1. Januar 2024
  • Weitere Erhöhung des Pflegegeldes, der Pflegesachleistungen und aller anderen Leistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025
  • Entlastungsbudget: Flexiblerer Abruf von Mitteln der Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025
  • Für Eltern von Kindern mit schweren Behinderungen wird das Entlastungsbudget zum 1. Januar 2024 vorgezogen. Das haben wir erfolgreich durchgesetzt!
  • Pflegeunterstützungsgeld: Längere Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Besserer Reha- und Vorsorgezugang für pflegende Angehörige

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