Diese Woche im Bundestag
MI | 13.03.2024 | 156. Sitzung
Wissenschaftskommunikation stärken
In dieser Woche beraten wir einen Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation. Der Antrag weist auf die Wichtigkeit von Wissenschaftskommunikation hin, nimmt Bezug auf moderne partizipative Ansätze und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken.
DO | 14.03.2024 | 157. Sitzung
Bürgergutachten zu Ernährung wird debattiert
Bürgerräte dienen dazu, Perspektiven von Bürger:innen in die politische Debatte einzubringen und ihre Erwartungen, Vorstellungen und Forderungen an die politischen Akteure zu formulieren. Im Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag einen Bürgerrat zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ eingesetzt.
Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, beraten wir in dieser Woche in 1. Lesung.
Anpassung der Mindeststrafen des § 184b
Wir beraten den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in dieser Woche in 1. Lesung.
Standardisierte Ladekabel für Handys, Kameras und Kopfhörer
„Hast Du mal ein Ladekabel für mein Handy, Modell XYZ?“ Diese Frage gehört bald der Vergangenheit an. Denn bis Ende 2024 soll USB-C zum Standard-Kabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer werden. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Funkanlagengesetzes, den der Bundestag in dieser Woche abschließend berät.
Verteilung des Einkommensteueranteils der Gemeinden anpassen
Den Gemeinden steht ein Anteil von 15 Prozent am Einkommensteueraufkommen zu. Dieser Anteil wird von den Ländern auf die Gemeinden verteilt, auf Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Bürger:innen. Dabei gelten Höchstbeträge, damit es zu einer gewissen Nivellierung von Steuerkraftunterschieden kommt zwischen Gemeinden, die in Funktion und Größe gleich sind. Gleichzeitig muss jedoch ein gewisses Steuerkraftgefälle bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe gewahrt werden. Um dies bei steigenden Einkommen sicherzustellen, prüfen Bund, Länder und die Kommunalen Spitzenverbände alle drei Jahre, ob die Höchstbeträge angehoben werden müssen.